Der Landkreis Göttingen, beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NRettDG, Dienstleistungsaufträge zur Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienstbereich des Landkreises Göttingen zu vergeben. Der Auftrag umfasst den Notarztdienst (inkl. dringlicher Sekundärverlegungen) an den Standorten Bad Lauterberg und Osterode im Landkreis Göttingen. Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für die Notfallrettung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG im Wege einer Personalgestellung an den zwei vorgegebenen Standorten. Diese Leistung erfüllt nach Ansicht des Auftraggebers die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) (siehe hierzu insbesondere Ziff. 15.1).
Auftragsbekanntmachung (2026-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landkreis Göttingen - Vergabe der Durchführung der notärztlichen Versorgung
Referenznummer: 081059-2026
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Göttingen, beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NRettDG, Dienstleistungsaufträge zur Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienstbereich des Landkreises Göttingen zu vergeben. Der Auftrag umfasst den Notarztdienst (inkl. dringlicher Sekundärverlegungen) an den Standorten Bad Lauterberg und Osterode im Landkreis Göttingen.
Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für die Notfallrettung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG im Wege einer Personalgestellung an den zwei vorgegebenen Standorten.
Diese Leistung erfüllt nach Ansicht des Auftraggebers die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) (siehe hierzu insbesondere Ziff. 15.1).
Der Landkreis Göttingen, beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NRettDG, Dienstleistungsaufträge zur Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienstbereich des Landkreises Göttingen zu vergeben. Der Auftrag umfasst den Notarztdienst (inkl. dringlicher Sekundärverlegungen) an den Standorten Bad Lauterberg und Osterode im Landkreis Göttingen.
Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für die Notfallrettung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG im Wege einer Personalgestellung an den zwei vorgegebenen Standorten.
Diese Leistung erfüllt nach Ansicht des Auftraggebers die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) (siehe hierzu insbesondere Ziff. 15.1).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Rettungsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 0001
Titel: Los 1 Bad Lauterberg
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Notärztliche Besetzung des Notarztstandort Bad Lauterberg
(Am Zoll 6-7, 37431 Bad Lauterberg im Harz)
an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche.
Die Rettungsmittel (NEF) samt nichtärztlichem Personal und die medizinische Ausstattung der Notärzte sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes, werden durch die vom Landkreis Göttingen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG mit der Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes Beauftragten bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Notärztliche Besetzung des Notarztstandort Bad Lauterberg
(Am Zoll 6-7, 37431 Bad Lauterberg im Harz)
an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche.
Die Rettungsmittel (NEF) samt nichtärztlichem Personal und die medizinische Ausstattung der Notärzte sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes, werden durch die vom Landkreis Göttingen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG mit der Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes Beauftragten bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Göttingen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 (1 Jahr). Der Auftraggeber hat eine einmalige einseitige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr und damit bis zum 31.12.2028. Das Optionsrecht ist vom Auftraggeber schriftlich bis spätestens zum 30.06.2027 auszuüben.
Sofern die Verlängerungsoption gezogen wird, muss der Leistungserbringer damit rechnen, dass der Standort des Notarzteinsatzfahrzeugs (NEF) ganz oder auch nur zu einzelnen Tageszeiten an einen anderen Standort im Umkreis von 25 km verlegt wird. In diesem Fall ist die Leistung ab dem Zeitpunkt der Verlegung vom neuen Standort aus zu erbringen.
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 (1 Jahr). Der Auftraggeber hat eine einmalige einseitige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr und damit bis zum 31.12.2028. Das Optionsrecht ist vom Auftraggeber schriftlich bis spätestens zum 30.06.2027 auszuüben.
Sofern die Verlängerungsoption gezogen wird, muss der Leistungserbringer damit rechnen, dass der Standort des Notarzteinsatzfahrzeugs (NEF) ganz oder auch nur zu einzelnen Tageszeiten an einen anderen Standort im Umkreis von 25 km verlegt wird. In diesem Fall ist die Leistung ab dem Zeitpunkt der Verlegung vom neuen Standort aus zu erbringen.
2️⃣
Interne Kennung: 0002
Titel: Los 2 Osterode
Beschreibung der Beschaffung:
Notärztliche Besetzung des Notarztstandort Osterode
(In der Horst 10, 37520 Osterode am Harz)
an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche,
Die Rettungsmittel (NEF) samt nichtärztlichem Personal und die medizinische Ausstattung der Notärzte sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes, werden durch die vom Landkreis Göttingen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG mit der Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes Beauftragten bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Notärztliche Besetzung des Notarztstandort Osterode
(In der Horst 10, 37520 Osterode am Harz)
an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche,
Die Rettungsmittel (NEF) samt nichtärztlichem Personal und die medizinische Ausstattung der Notärzte sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes, werden durch die vom Landkreis Göttingen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG mit der Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes Beauftragten bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 (1 Jahr).
Der Auftraggeber hat eine einmalige einseitige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr und damit bis zum 31.12.2028. Das Optionsrecht ist durch den Auftraggeber schriftlich bis spätestens zum 30.06.2027 auszuüben.
In dem Los 2 ist die Verlängerungsoption wie folgt gestaltet:
Die Verlängerung kann auf zwei Arten erfolgen:
Option 2a:
Der Auftrag wird im bisherigen Umfang an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche fortgeführt.
Option 2b:
Der Auftrag wird nur noch an 12 Stunden an sieben Tagen der Woche jeweils von 7.30 bis 19.30 Uhr fortgeführt.
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 (1 Jahr).
Der Auftraggeber hat eine einmalige einseitige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr und damit bis zum 31.12.2028. Das Optionsrecht ist durch den Auftraggeber schriftlich bis spätestens zum 30.06.2027 auszuüben.
In dem Los 2 ist die Verlängerungsoption wie folgt gestaltet:
Die Verlängerung kann auf zwei Arten erfolgen:
Option 2a:
Der Auftrag wird im bisherigen Umfang an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche fortgeführt.
Option 2b:
Der Auftrag wird nur noch an 12 Stunden an sieben Tagen der Woche jeweils von 7.30 bis 19.30 Uhr fortgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 71 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Eigenerklärung Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es muss eine Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorgelegt werden (Formblatt „Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (Anlage 5 AzA)).
Der Auftraggeber wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Beleg für die Eignung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister veranlassen.
2) Auszug aus dem Bundeszentralregister: Es muss ein aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die mit der Führung der Geschäfte bestellte Person vorgelegt werden.
Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR. Alternativ kann auch ein Auszug zur Vorlage bei einer Behörde – Belegart „O“ gemäß § 30 Abs. 5 BZRG beantragt werden. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an den Landkreis Göttingen, Team Bevölkerungsschutz – Rettungsdienst, Herzberger Straße 5, 37520 Osterode am Harz zu übersenden ist.
Können derartige Auszüge nicht veranlasst werden, weil der Bieter bzw. die betreffenden Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU stammen oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU niedergelassen sind, erkennt der Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters bzw. der betreffenden Personen an. In diesem Fall ist der für den Zuschlag vorgesehene Bieter zur Vorlage der gleichwertigen Bescheinigungen verpflichtet.
Werden die benannten Urkunden/Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bieters bzw. der betreffenden Personen nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters bzw. der betreffenden Person abgibt.
Hinweis: Die Beschreibung dieser Kriterien als "andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfolgt aus rein technischen Gründen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Eigenerklärung Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es muss eine Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorgelegt werden (Formblatt „Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (Anlage 5 AzA)).
Der Auftraggeber wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Beleg für die Eignung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister veranlassen.
2) Auszug aus dem Bundeszentralregister: Es muss ein aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die mit der Führung der Geschäfte bestellte Person vorgelegt werden.
Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR. Alternativ kann auch ein Auszug zur Vorlage bei einer Behörde – Belegart „O“ gemäß § 30 Abs. 5 BZRG beantragt werden. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an den Landkreis Göttingen, Team Bevölkerungsschutz – Rettungsdienst, Herzberger Straße 5, 37520 Osterode am Harz zu übersenden ist.
Können derartige Auszüge nicht veranlasst werden, weil der Bieter bzw. die betreffenden Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU stammen oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU niedergelassen sind, erkennt der Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters bzw. der betreffenden Personen an. In diesem Fall ist der für den Zuschlag vorgesehene Bieter zur Vorlage der gleichwertigen Bescheinigungen verpflichtet.
Werden die benannten Urkunden/Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bieters bzw. der betreffenden Personen nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters bzw. der betreffenden Person abgibt.
Hinweis: Die Beschreibung dieser Kriterien als "andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfolgt aus rein technischen Gründen.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG) vorgelegt werden. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG) vorgelegt werden. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatznachweis: Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt „Umsatznachweis“ in Anlage 6 AzA).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatznachweis: Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt „Umsatznachweis“ in Anlage 6 AzA).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2027 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoptionen (bis 31.12.2028).
Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Auftraggebers bei Schäden, für welche dieser im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden entweder
• durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen
oder
• durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen grundsätzliche Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2027 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoptionen (bis 31.12.2028).
Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Auftraggebers bei Schäden, für welche dieser im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden entweder
• durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen
oder
• durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen grundsätzliche Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenz: Mitwirkung in der rettungsdienstlichen Versorgung: Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen, die mit der hier zu vergebenden Personalgestellung im öffentlichen Rettungsdienst oder der klinischen Notfallversorgung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt „Referenz Mitwirkung in der rettungsdienstlichen Versorgung“ in Anlage 7 der AzA auszufüllen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenz: Mitwirkung in der rettungsdienstlichen Versorgung: Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen, die mit der hier zu vergebenden Personalgestellung im öffentlichen Rettungsdienst oder der klinischen Notfallversorgung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt „Referenz Mitwirkung in der rettungsdienstlichen Versorgung“ in Anlage 7 der AzA auszufüllen.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Verfügbarkeitsnachweis Notärzte: Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte, die die Anforderungen gemäß Ziff. 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen, und ab wann diese ihm zur Verfügung stehen.
Hierzu hat er für jedes Los das Formblatt „Verfügbarkeitsnachweis Notärzte“ in Anlage 8 AzA auszufüllen. Verfügt der Bieter im Moment der Angebotsabgabe noch nicht über die erforderlichen Notärzte, hat er als Alternative zum Formblatt in der Anlage 8 AzA durch ein Konzept darzustellen, wie er sicherstellt, dass er zu Leistungsbeginn über die erforderliche Anzahl an qualifizierten Notärzten verfügen wird.
Hinweis: MINDESTANFORDERUNG
Für die notärztliche Besetzung sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht des Auftraggebers dienstplanerisch mindestens sechs (6) Personen für jedes Los erforderlich.
Erbringt der Bieter den Verfügbarkeitsnachweis in Form der Anlage 8 der AzA oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese sechs (6) Personen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Verfügbarkeitsnachweis Notärzte: Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte, die die Anforderungen gemäß Ziff. 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen, und ab wann diese ihm zur Verfügung stehen.
Hierzu hat er für jedes Los das Formblatt „Verfügbarkeitsnachweis Notärzte“ in Anlage 8 AzA auszufüllen. Verfügt der Bieter im Moment der Angebotsabgabe noch nicht über die erforderlichen Notärzte, hat er als Alternative zum Formblatt in der Anlage 8 AzA durch ein Konzept darzustellen, wie er sicherstellt, dass er zu Leistungsbeginn über die erforderliche Anzahl an qualifizierten Notärzten verfügen wird.
Hinweis: MINDESTANFORDERUNG
Für die notärztliche Besetzung sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht des Auftraggebers dienstplanerisch mindestens sechs (6) Personen für jedes Los erforderlich.
Erbringt der Bieter den Verfügbarkeitsnachweis in Form der Anlage 8 der AzA oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese sechs (6) Personen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Genehmigung nach dem AÜG spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung gem. Ziff. 15.1 AzA. 2) Einsatzhäufigkeit: Die vom Bieter eingesetzten NÄe müssen mind. 24 12-Stunden-Schichten pro Jahr im Rettungsdienstbereich des AG bzw. der Stadt Göttingen zum Einsatz kommen. 3) Klinische Tätigkeit: Die vom Bieter eingesetzten NÄe müssen mindestens 50 % ihrer regelmäßigen Arbeitszeit jedenfalls auch auf einer Intensivstation, in einem OP oder in einer Notaufnahme tätig sein. 4) Selbstschuldnerische Bankbürgschaft gem. Ziff. 15.4 AzA mit einem Höchstbetrag je Los iHv 250.000 EUR. Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot eine entspr. Erklärung eines Kreditinstituts/Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dieser bereit ist, im Zuschlagsfall und vor Auftragserteilung eine den genannten Anforderungen entspr. Bankbürgschaft einzugehen. 5) Erklärung zur Tariftreue u. Mindestentgelt Ziff. 15.5 AzA 6) Erklärung zu Russlandsanktionen Ziff. 15.6 AzA.
1) Genehmigung nach dem AÜG spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung gem. Ziff. 15.1 AzA. 2) Einsatzhäufigkeit: Die vom Bieter eingesetzten NÄe müssen mind. 24 12-Stunden-Schichten pro Jahr im Rettungsdienstbereich des AG bzw. der Stadt Göttingen zum Einsatz kommen. 3) Klinische Tätigkeit: Die vom Bieter eingesetzten NÄe müssen mindestens 50 % ihrer regelmäßigen Arbeitszeit jedenfalls auch auf einer Intensivstation, in einem OP oder in einer Notaufnahme tätig sein. 4) Selbstschuldnerische Bankbürgschaft gem. Ziff. 15.4 AzA mit einem Höchstbetrag je Los iHv 250.000 EUR. Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot eine entspr. Erklärung eines Kreditinstituts/Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dieser bereit ist, im Zuschlagsfall und vor Auftragserteilung eine den genannten Anforderungen entspr. Bankbürgschaft einzugehen. 5) Erklärung zur Tariftreue u. Mindestentgelt Ziff. 15.5 AzA 6) Erklärung zu Russlandsanktionen Ziff. 15.6 AzA.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
1) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahren berechtigt ist/sind. Eine digitale Signatur ist für die Abgabe des Angebotes nicht erforderlich. Bitte beachten Sie bei der Abgabe des Angebotes die Anweisungen und Hinweise im Angebotsassistenten. Anlagen zum Angebot (z. B. die geforderten Nachweise und Erklärungen) können als „Eigene Anlage“ zum elektronischen Angebot im Angebotsassistenten hochgeladen werden.
Angebote in Papierform, per Fax oder per E-Mail sind nicht zugelassen. 2) Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Vergabe- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen.
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über das Vergabeportal einzureichen. Alle Fragen werden über das Vergabeportal (Bieternachrichten) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 14.08.2026, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.
Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
3) Bieter-/Arbeitsgemeinschaften Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig, sie werden gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Bieter behandelt.
Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
• dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist;
• dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
• dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrags gesamtschuldnerisch haften;
• in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/ Leistungselemente ausführt.
Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist das beiliegende Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 3 AzA) zu verwenden.
Mehrfachbeteiligungen von Bietern jedweder Art – beispielsweise als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter – sind im gleichen Los unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Angebote.
4) Nachunternehmer:
Der Einsatz von Nachunternehmern (z. B. sog. Honorarnotärzte) ist nicht zulässig.
Nach Ansicht des Auftraggebers handelt es sich vorliegend um eine Personalgestellung, welche dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterfällt. Der Einsatz von Nachunternehmern wäre dann ein unzulässiger Kettenverleih gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 AÜG und ist demzufolge ausgeschlossen.
Es besteht damit ein Selbstausführungsgebot im Sinne von § 47 Abs. 5 VgV.
5) Eignungsleihe: Aufgrund des gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG bestehenden Selbstausführungsgebots scheidet eine Eignungsleihe in Bezug auf die einschlägige technische und berufliche Erfahrung und damit für die nach Ziff. 13.2.5 AzA geforderten Nachweise gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV aus.
Die Eignungsleihe ist damit nur in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziff. 13.2.4 AzA zulässig. Es ist das Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ in Anlage 4 der AzA zu verwenden.
6) Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche, durch einen beeidigten Dolmetscher/Übersetzer bescheinigte Übersetzung ist zwingend beizulegen.
7) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Preisblatt des Zuschlagsbieters gegenüber den Kostenträgern im Rahmen der Entgeltverhandlungen offengelegt werden muss. 8) Unvollständige und/oder verspätet eingereichte Angebote und/oder Änderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren können zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) nachzufordern. Dies gilt nicht für fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. 9) Für die Erstellung der Angebote erfolgt keine Kostenerstattung.
1) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahren berechtigt ist/sind. Eine digitale Signatur ist für die Abgabe des Angebotes nicht erforderlich. Bitte beachten Sie bei der Abgabe des Angebotes die Anweisungen und Hinweise im Angebotsassistenten. Anlagen zum Angebot (z. B. die geforderten Nachweise und Erklärungen) können als „Eigene Anlage“ zum elektronischen Angebot im Angebotsassistenten hochgeladen werden.
Angebote in Papierform, per Fax oder per E-Mail sind nicht zugelassen. 2) Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Vergabe- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen.
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über das Vergabeportal einzureichen. Alle Fragen werden über das Vergabeportal (Bieternachrichten) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 14.08.2026, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.
Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
3) Bieter-/Arbeitsgemeinschaften Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig, sie werden gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Bieter behandelt.
Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
• dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist;
• dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
• dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrags gesamtschuldnerisch haften;
• in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/ Leistungselemente ausführt.
Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist das beiliegende Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 3 AzA) zu verwenden.
Mehrfachbeteiligungen von Bietern jedweder Art – beispielsweise als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter – sind im gleichen Los unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Angebote.
4) Nachunternehmer:
Der Einsatz von Nachunternehmern (z. B. sog. Honorarnotärzte) ist nicht zulässig.
Nach Ansicht des Auftraggebers handelt es sich vorliegend um eine Personalgestellung, welche dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterfällt. Der Einsatz von Nachunternehmern wäre dann ein unzulässiger Kettenverleih gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 AÜG und ist demzufolge ausgeschlossen.
Es besteht damit ein Selbstausführungsgebot im Sinne von § 47 Abs. 5 VgV.
5) Eignungsleihe: Aufgrund des gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG bestehenden Selbstausführungsgebots scheidet eine Eignungsleihe in Bezug auf die einschlägige technische und berufliche Erfahrung und damit für die nach Ziff. 13.2.5 AzA geforderten Nachweise gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV aus.
Die Eignungsleihe ist damit nur in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziff. 13.2.4 AzA zulässig. Es ist das Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ in Anlage 4 der AzA zu verwenden.
6) Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche, durch einen beeidigten Dolmetscher/Übersetzer bescheinigte Übersetzung ist zwingend beizulegen.
7) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Preisblatt des Zuschlagsbieters gegenüber den Kostenträgern im Rahmen der Entgeltverhandlungen offengelegt werden muss. 8) Unvollständige und/oder verspätet eingereichte Angebote und/oder Änderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren können zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) nachzufordern. Dies gilt nicht für fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. 9) Für die Erstellung der Angebote erfolgt keine Kostenerstattung.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: f04335b9-04a3-4e25-9849-672062920e09
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153306📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 137-499238 (2026-07-17)