Landkreis Kassel: Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier

Abfallentsorgung Kreis Kassel

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung von ca. 12.000 t/a PPK aus dem Landkreis Kassel.

Deadline

Deadline 2026-08-31

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landkreis Kassel: Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier
Referenznummer: 1229/2026
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung von ca. 12.000 t/a PPK aus dem Landkreis Kassel.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 1229/2026
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Für den Umschlag der PPK für den Zeitraum ab 2027 wurden Verträge mit drei Entsorgungsunternehmen aus der Stadt Kassel abgeschlossen. Diese verpressen und ballieren die PPK. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung der von den genannten Umschlagunternehmen bereitgestellten PPK (ca. 12.000 t/a) durch den Auftragnehmer.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Stadt: Kassel
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kassel, Landkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht vom AG bis 30.06.2029 gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom AG bis 30.06.2030 gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.12.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Parteien bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote geeigneter Bieter wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Jahresbetrag (d.h. die höchste Zahlung an den Auftraggeber) erteilt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-31 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-31 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-08-31 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des AG. Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
BB 1 Unternehmensbeschreibung: Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzu-gehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Der AG behält sich vor, eine vollständige Liste der Gesellschafter, Kommanditisten bzw. vergleichbare Angaben nachzufordern.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz: Es sind für den Bieter und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften die jeweiligen Umsätze der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie der Mittelwert der Jahresumsätze 2023-2025 anzugeben.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen: Als ähnliche Leistung gelten sämtliche Umsätze, die im Bereich PPK erzielt wurden: Übernahme, Logistik, Verkaufserlöse aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen. Es sind für den Bieter und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften die jeweiligen Umsätze der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie der Mittelwert der Jahresumsätze 2023-2025 anzugeben. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.4 des Angebotsformulars einreichen.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
BL 1 Qualitätssicherung Bieter: Es ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter und mindestens einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst durchgeführte Tätigkeit mit dem Abfallschlüssel AVV 20 01 01 vorzulegen. Dabei müssen mindestens die selbst durchgeführten operativen Haupttätigkeiten zertifiziert sein, also bspw. Befördern, Behandeln oder Verwerten; Handeln und Makeln werden als Auffangtätigkeiten angesehen, sofern der Bieter keinerlei operative Handlungen ausführt, sondern nur verwaltet. Bei ausländischen Bietern ist eine jeweils gleichwertige Qualitätssicherung beizufügen. Sollte ein Bieter keinen Nachweis aufweisen können, so sind die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.4 des Angebotsformulars einreichen.
Mehr anzeigen
BL 2 Qualitätssicherung Unterauftragnehmer: Es ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die zutreffenden Leistungsteile/ Tätigkeiten, also bspw. Behandeln, Verwerten oder Handeln und Makeln von AVV 15 01 01 oder AVV 20 01 01 vorzulegen. Bei ausländischen Bietern ist eine jeweils gleichwertige Qualitätssicherung beizufügen.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
BL 3 Referenzen: Es ist mindestens eine Referenz für Übernahme, Logistik, Verkauf von PPK aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen mit Angabe des Auftraggebers, Tätigkeit, Umfang in t/a und Zeitraum anzugeben. Sollte ein Bieter keine Referenz aufweisen, so sind die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.4 des Angebotsformulars einreichen.
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher bestehender und zukünftiger Verpflichtungen des AN gegenüber dem AG aus dem vorliegenden Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz - hat der AN eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen. Die Gesamtauftragssumme ergibt sich aus den summierten Beträgen (alle Positionen mit positivem Vorzeichen) von Pos. 1 und 2 netto in EUR/a gemäß Preisblatt, verknüpft mit dem Vordersatz und der Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren.
Mehr anzeigen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. 2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Abfallentsorgung Kreis Kassel
Nationale Registrierungsnummer: HRA 9972
Postanschrift: Parkstraße 12
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Region: Kassel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Rakel
E-Mail: silke.rakel@kreiskassel.de 📧
Telefon: +49 56199797931 📞
URL: https://www.abfall-kreis-kassel.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJMGAG/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJMGAG 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJMGAG 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJMGAG# Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Zur Bindefrist (siehe Deckblatt der Vergabeunterlagen): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Hessen
Nationale Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +496151126603 📞
Fax: +49 611 327 648534 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 145-528257 (2026-07-28)