Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften (GU) zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, Inobhutnahmestellen für unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA) im Gebiet des Landkreises Lörrach sowie den Sicherheitsdienst im Landratsamt Lörrach. Die Vergabe erfolgt in vier Losen, die sich wie folgt aufteilen:
- Los 1: Gemeinschaftsunterkünfte in Kandern (103 Plätze), Efringen-Kirchen (115), Huttingen (61), Weil am Rhein/Haltingen (96) und Rümmingen (60)
- Los 2: Landratsamt Lörrach - Sozialdezernat und Ausländerbehörde sowie Gemeinschaftsunterkunft in Lörrach-Brombach (240)
- Los 3: Gemeinschaftsunterkünfte in Steinen (70), Rheinfelden (257) und zwei Unterkünfte in Schopfheim (230)
- Los 4: Zwei Inobhutnahmestellen in Lörrach (36) und eine in Schönau (100)
Grundsätzlich sind die jeweiligen Unterkünfte in den einzelnen Losen mit einem 24-Stunden/7-Tagedienst zu bewachen. Abweichungen davon sind möglich, wie zum Beispiel eine Bewachung nur zu Nachtzeiten.
Im Landratsamt Lörrach ist regelmäßig während der gesamten Öffnungszeiten Bewachungspersonal für bestimmte Bereiche (Sozialdezernat und Ausländerbehörde) zu stellen. Abweichungen hiervon sind möglich.
Zudem umfasst die Leistungserbringung die - ggf. bewaffnete - Begleitung der Abholung von Barmitteln für den Weg von der Bank zur Unterkunft sowie deren Auszahlung an die Bewohner der Unterkünfte an den vorgegebenen Auszahlungstagen.
Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingsströme sowie der Sicherheitslage in den kommenden Monaten kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen stark schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird sowohl in der Leistungsbeschreibung als auch in den Vertragsentwürfen entsprechend berücksichtigt. Der Auftraggeber legt daher besonderen Wert auf Flexibilität beim Auftragnehmer.
Der Vertrag über die Bewachungsleistungen beginnt voraussichtlich am 1. Januar 2024 und läuft bis 31. Dezember 2026 (feste Grundvertragslaufzeit). Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere zwölf Monate. Zudem hat der Auftraggeber das Recht, das Vertragsverhältnis vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus dem Vertragsentwurf. Diese Unterlagen werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe gesondert zugehen.
Weitere Informationen zu den Auftraggebern erhalten Sie unter www.loerrach-landkreis.de.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-15.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Referenznummer: 2023/1333
Kurze Beschreibung:
“Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften (GU) zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen,...”
Kurze Beschreibung
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften (GU) zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, Inobhutnahmestellen für unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA) im Gebiet des Landkreises Lörrach sowie den Sicherheitsdienst im Landratsamt Lörrach. Die Vergabe erfolgt in vier Losen, die sich wie folgt aufteilen:
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bewachungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Lörrach🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-15 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-18 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 158-500881
ABl. S-Ausgabe: 158
Zusätzliche Informationen
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 158-500881 (2023-08-15)