Landkreis Peine: Vergabe eines externen Datenschutzbeauftragen, externen Informationssicherheitsbeauftragten und Dienstleis-tungen für das Geschäftsfortführungsmanagement
Der Landkreis Peine Burgstraße 1, 31224 Peine beabsichtigt ein umfassendes Dienstleistungspaket für die Dienstleistungen eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB), eines externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) und von Dienstleistungen für das Geschäftsfortführungsmanagement (Business Continuity Management "BCM") zu vergeben. Ziel der Beschaffung ist die Etablierung eines ganzheitlichen und integrierten Ansatzes, um die Resilienz der Verwaltung zu stärken, rechtliche und normative Anforderungen (insb. DS-GVO, BSI-Standards) zu erfüllen und die fortschreitende Digitalisierung abzusichern. Gesucht wird ein Dienstleister, der den Landkreis Peine strategisch und operativ unterstützt und dabei Synergien zwischen den drei Fachbereichen schafft.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landkreis Peine: Vergabe eines externen Datenschutzbeauftragen, externen Informationssicherheitsbeauftragten und Dienstleis-tungen für das Geschäftsfortführungsmanagement
Referenznummer: 56-25
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Peine Burgstraße 1, 31224 Peine beabsichtigt ein umfassendes Dienstleistungspaket für die Dienstleistungen eines externen...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Peine Burgstraße 1, 31224 Peine beabsichtigt ein umfassendes Dienstleistungspaket für die Dienstleistungen eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB), eines externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) und von Dienstleistungen für das Geschäftsfortführungsmanagement (Business Continuity Management "BCM") zu vergeben. Ziel der Beschaffung ist die Etablierung eines ganzheitlichen und integrierten Ansatzes, um die Resilienz der Verwaltung zu stärken, rechtliche und normative Anforderungen (insb. DS-GVO, BSI-Standards) zu erfüllen und die fortschreitende Digitalisierung abzusichern. Gesucht wird ein Dienstleister, der den Landkreis Peine strategisch und operativ unterstützt und dabei Synergien zwischen den drei Fachbereichen schafft.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 56-25
Beschreibung der Beschaffung:
“Es besteht Unterstützungs-, Begleitungs- und Steuerungsbedarf hinsichtlich der Schaffung durchgängiger Managementsysteme, in den drei Themenbereichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Es besteht Unterstützungs-, Begleitungs- und Steuerungsbedarf hinsichtlich der Schaffung durchgängiger Managementsysteme, in den drei Themenbereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Business Continuity Management. Hier auch im Bereich der Prozesse und Maßnahmen. Alle Maßnahmen sollen grundsätzlich der Umsetzung rechtlicher, technischer, organisatorischer sowie interner und externer Vorgaben dienen. Synergien sind in den drei benannten Themenbereichen zu schaffen, sodass ein ganzheitlicher Ansatz zur Erreichung der Gesamtziele vollzogen werden kann. Der Landkreis Peine soll im Bereich des Datenschutzes, der Informationssicherheit sowie im Bereich des Geschäftsfortführungsmanagements (BCM) so aufgestellt sein, dass Managementsysteme etabliert sind, die den generellen Vorgaben und Anforderungen (DS-GVO sowie BSI und weiteren einschlägigen normativen Vorgaben) entsprechen. Die Maßnahmen und Prozesse sollen präventiver und reaktiver Natur sein. Die Resilienz der Kommunalverwaltung, gegenüber aktueller sowie kommender Gefährdungs- und Bedrohungslagen, soll sich dynamisch entwickeln können, um bestenfalls vor der "Lage" zu sein, respektive bei Vorfällen (Incidents) das Schadensausmaß so gering wie möglich zu halten. Dabei sind die Managementsysteme so auszugestalten und fortzuentwickeln, dass sie sich verbindlich an den Schutzzielen und Resilienzanforderungen orientieren, wie sie für den Betrieb Kritischer Infrastrukturen maßgeblich sind. Dies umfasst insbesondere Anforderungen an Verfügbarkeit, Integrität, Belastbarkeit sowie Wiederanlauf- und Krisenfähigkeit wesentlicher kommunaler Prozesse und informationsverarbeitender Systeme, auch unter außergewöhnlichen und krisenhaften Rahmenbedingungen. Die Aufrechterhaltung der Bürgerservices inkl. der Aufrechterhaltung der Arbeits- und Reaktionsfähigkeit der Kommunalverwaltung sowie die Fortführung der Digitalisierung sollen grundsätzlich im Einklang mit den jeweiligen Maßnahmen der benannten Themenbereiche stehen. Der Landkreis Peine beabsichtigt vorliegend eine zukunftsorientiere Beschaffung. Umfang und Struktur der Leistungserbringung: 1. GAP-Analyse (Analysephase): Zu Beginn der Zusammenarbeit wird eine einmalige, umfassende GAP-Analyse durchgeführt. Diese dient als diagnostische Bestandsaufnahme, bei der der aktuelle Umsetzungsstand (IST) in den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und BCM mit den normativen und rechtlichen Anforderungen (SOLL) verglichen wird. Ziel ist es, systematisch alle Lücken, fehlenden Prozesse und unklaren Verantwortlichkeiten zu identifizieren. Das Ergebnis ist ein fundierter Bericht mit konkreten, priorisierten Handlungsempfehlungen, der als verbindlicher Fahrplan für die nachfolgende Aufbauphase dient. 2. Aufbau der Managementsysteme (Aufbauphase): Basierend auf den Ergebnissen der GAP-Analyse folgt die zentrale Projektphase, in der die identifizierten Lücken geschlossen werden. Diese Phase hat einen klaren Projektcharakter und ist auf die Erstlaufzeit von 24 Monaten ausgelegt. In dieser Zeit übernimmt der Auftragnehmer die Verantwortung für die konzeptionelle und implementierende Aufbauarbeit zur Etablierung von: - einem Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), - einem Business Continuity Management System (BCMS), -sowie einem Datenschutzmanagementsystem (DSMS). 3. Laufende Beratung und operativer Betrieb (Betriebsphase): Parallel zur Aufbauphase beginnend und nach deren Abschluss den Kern der Dienstleistung darstellend, folgt der operative Regelbetrieb. In dieser Phase agiert der Auftragnehmer im Tagesgeschäft und übernimmt die operativen Rollen des externen Datenschutzbeauftragten (DSB) und des externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB). Diese laufende Beratung ist sowohl reaktiv als auch proaktiv und umfasst insbesondere: - Als Datenschutzbeauftragter (DSB): Die Bewertung von Datenschutzvorfällen, die Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, die Unterstützung bei Betroffenenanfragen sowie die Prüfung datenschutzrelevanter Vertragswerke. - Als Informationssicherheitsbeauftragter (ISB): Die Untersuchung von Sicherheitsvorfällen, die sicherheitstechnische Beratung bei Beschaffungen, die Unterstützung im Schwachstellenmanagement und die Koordination der etablierten Sicherheitsprozesse. 4. Übergreifende und flankierende Leistungsbestandteile: - Bereitstellung einer integrierten Softwarelösung: Eine wesentliche, alle Phasen unterstützende Anforderung ist die Bereitstellung und der Betrieb einer softwaregestützten, modularen Gesamtlösung. Diese muss die Managementsysteme für Informationssicherheit, Datenschutz und BCM ganzheitlich abbilden und eine medienbruchfreie Zusammenarbeit ermöglichen. Die Verantwortung für Lizenzen, Betrieb, Wartung und Support liegt beim Auftragnehmer. - Schulung, Awareness und Wissenstransfer: Der Auftragnehmer ist für die Durchführung von regelmäßigen Awareness-Maßnahmen sowie zielgruppenspezifischen Schulungen verantwortlich, um das Bewusstsein und die Kompetenz der Mitarbeitenden nachhaltig zu stärken. - Optionale Leistung: Unterstützung bei Sicherheitsvorfällen: Auf gesonderten Abruf wird eine anlassbezogene Unterstützung bei akuten sicherheitsrelevanten Ereignissen erwartet, um eine schnelle Lageeinschätzung und Schadensbegrenzung zu ermöglichen. Näheres regelt die Leistungsbeschreibung in Teil B der Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Informationen:
“Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die Anforderungen an die Eignung im Falle...”
Zusätzliche Informationen
Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die Anforderungen an die Eignung im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. 2. Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe),so hat er bei Abgabe des Angebots eine Verpflichtungserklärung (Anlage D03) des anderen Unternehmens vorzulegen. 3.Bieter, alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer müssen eine Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und eine Erklärung zu Einträgen im Gewerbezentralregister vorlegen. 4.Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland (Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.April 2022) abzugeben.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hardwareberatung📦 Systemberatung und technische Beratung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Leistungen können auch am Sitz des Auftragnehmers erbracht werden. Genaueres regelt der Teil B Leistungsbeschreibung und der Teil C EVB-IT-Dienstvertrag.”
Postanschrift: Burgstraße 1
Postleitzahl: 31224
Stadt: Peine
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Peine🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
“Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, soweit er nicht spätestens drei Monate vor...”
Weitere Informationen zur Verlängerung
Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, soweit er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Der Auftraggeber ist überdies berechtigt die Verlängerung auf einzelne Leistungsbestandteile gemäß Nummer 3.1 des Teil C EVB-IT-Dienstvertrag zu beschränken, sofern er dies gegenüber dem Auftragnehmer mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilt. Eine Vertragsverlängerung unter den vorstehenden Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen. Der Vertrag endet damit spätestens nach 48 Monaten.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“- Anlassbezogene Unterstützung bei sicherheitsrelevanten Ereignissen gemäß Teil B Leistungsbeschreibung, dort III. Nr. 7a: Die Leistungen können unabhängig...”
Beschreibung der Optionen
- Anlassbezogene Unterstützung bei sicherheitsrelevanten Ereignissen gemäß Teil B Leistungsbeschreibung, dort III. Nr. 7a: Die Leistungen können unabhängig von den übrigen Leistungsbestandteilen dieser Ausschreibung sowie unabhängig vom aktuellen Umsetzungs- oder Reifegrad bestehender Strukturen in den Bereichen Informationssicherheit, Datenschutz oder Business Continuity Management in Anspruch genommen werden. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich im konkreten Ereignisfall und nur auf Abruf des Auftraggebers.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-06-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-22 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zum Nachunternehmereinsatz: Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen.”
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Jahresumsatz: Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 insgesamt”
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Jahresumsatz Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 aus Leistungen im Bereich als externer "Datenschutz" und externer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Jahresumsatz Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 aus Leistungen im Bereich als externer "Datenschutz" und externer "Informationssicherheit".
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Berufshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. . ...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Berufshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. . Mindestanforderung:- Deckung für Personen und Sachschäden pro Versicherungsfall: min. 10 Mio. EUR sowie- Deckung für Vermögensschäden (einschließlich Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzvorschriften) pro Versicherungsfall: min. 10 Mio. EUR. Diese Deckungssummen müssen pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzleistung (Datenschutz): Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzleistung (Datenschutz): Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Es ist mindestens eine vergleichbare Referenzleistung vorzulegen. Als vergleichbar werden Referenzleistungen angesehen, die folgende Kriterien erfüllen: - Der Auftraggeber ist eine Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde. - Der Auftraggeber wies eine organisatorische Größe und Struktur auf, bei der aufgrund von Aufgabenvielfalt, internen Steuerungs- und Entscheidungsprozessen sowie der Einbindung mehrerer Organisationseinheiten erhöhte Anforderungen an Datenschutz bestehen. - Die Leistung wurde ununterbrochen in einem Zeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht. - Es sind die Leistungen eines Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 39 DS-GVO erbracht worden oder funktional vergleichbare Leistungen, die eine eigenständige fachliche Beratung, Begleitung und Unterstützung des Auftraggebers im Datenschutz voraussetzten. - Die Referenzleistung muss seit dem 01.01.2020 erbracht worden sein.
“Referenzleistung (Informationssicherheit) Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzleistung (Informationssicherheit) Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Es ist mindestens eine vergleichbare Referenzleistung vorzulegen. Als vergleichbar werden Referenzleistungen angesehen, die folgende Kriterien erfüllen: - Der Auftraggeber ist eine Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde. - Der Auftraggeber wies eine organisatorische Größe und Struktur auf, bei der aufgrund von Aufgabenvielfalt, formalen Entscheidungswegen und der Einbindung mehrerer Organisationseinheiten erhöhte Anforderungen an die Steuerung und Umsetzung der Informationssicherheit bestanden. - Die Leistung wurde ununterbrochen in einem Zeitraum von mindestens 12 Monaten er-bracht. - Die Leistung umfasste Tätigkeiten im Aufgaben- und Verantwortungsbereich eines Informationssicherheitsbeauftragten oder funktional vergleichbare Leistungen. Dazu gehören insbesondere Leistungen mit folgendem Schwerpunkt: Der Aufbau, die Weiterentwicklung und die Begleitung während der Nutzung eines Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS). Die Leistungen sind nach dem aktuellen BSI Standard Reihe 200-1, 200-2 und 200-3 erbracht worden. - Die Referenzleistung muss seit dem 01.01.2020 erbracht worden sein.
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Schlüsselpersonal: Eigenerklärung zum vorgesehenen Gesamtprojektleiter und der fachlichen Leitung in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Schlüsselpersonal: Eigenerklärung zum vorgesehenen Gesamtprojektleiter und der fachlichen Leitung in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit unter Angabe von: Name, berufliche Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren. a. Anforderung an die Gesamtprojektleitung: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Bereich Informationssicherheit und/oder Datenschutz. b. Anforderung fachliche Leitung "Datenschutz": Mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich Datenschutz. c. Anforderung fachliche Leitung "Informationssicherheit": Mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich Informationssicherheit. Eine Person kann für mehrere oder alle Leitungspositionen benannt werden, sofern sie die Mindestanforderungen erfüllt. Es sind geeignete Unterlagen zum Nachweis der mindestens geforderten Berufserfahrung mit dem Angebot einzureichen, aus denen hervorgeht welche Tätigkeiten ausgeübt worden sind.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Personalstand; Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gesamt und aus dem Bereich "Datenschutz" und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Personalstand; Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gesamt und aus dem Bereich "Datenschutz" und "Informationssicherheit" Mindestanforderung: In dem Bereich "Datenschutz" und "Informationssicherheit" sind durchschnittlich mindestens zehn Mitarbeiter erforderlich.
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Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- BSI-Zertifikat gemäß ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz oder vergleichbar. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen. -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- BSI-Zertifikat gemäß ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz oder vergleichbar. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen. - BSI-Zertifizierung als IT-Sicherheitsdienstleister auf der Grundlage von ISO 17025:2018 oder vergleichbar. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen. - Zertifizierung gemäß ISO 9001:2015 oder vergleichbar. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen. - Nachweis der speziellen Prüfverfah-rens-Kompetenz für § 8a BSIG a.F. vom 28.05.2021 bzw. § 39 BSIG n.F. zur Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen nach § 8a a.F. vom 28.05.2021 BSIG bzw. § 39 BSIG n.F. Ein entsprechender Nachweis die gemäß § 8a Abs. 3 BSIG a.F. vom 28.05.2021 bzw. § 39 BSIG n.F. vorgegebenen Audits, Prüfungen oder Zertifizierungen durchzuführen und abnehmen zu dürfen ist dem Angebot beizulegen.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug
Korruption
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähigkeit
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 und einer Eigenerklärung zur Zahlung der in § 4 NTvergG genannten Mindestentgelte. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
“§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (20) “§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).”
“§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
“§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
“§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung).
“§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
“wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
“wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
“wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat”
“wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.”
“wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.”
“wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.”
“wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
“wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
“wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
“wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
“wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
“wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
“wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
“wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat,...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLMMC7#
1) Nachunternehmer Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie...”
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLMMC7#
1) Nachunternehmer Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Anlage D02 ist auch dann ausgefüllt abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist. 2) Eignungsleihe: Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Anlage D03) nachzuweisen. 3) Bietergemeinschaften: Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist ggf. mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 090-321814 (2026-05-07)