Der Landkreis Regen beabsichtigt als Auftraggeber und Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigte und Beamte) ein Fahrradleasing-Angebot über die freiwillige Entgeltumwandlung einzuführen und schreibt deshalb einen Fahrradleasing-Rahmenvertrag aus.
Für die Tarifbeschäftigten findet der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 Anwendung. Grundlage für Beamte und Beamtinnen ist die Änderung des Art. 3 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BayBesG.
Die Fahrräder können sowohl zu dienstlichen als auch zu privaten Zwecken genutzt werden. Dementsprechend müssen auch die Leasing- und Versicherungsverträge ausgestaltet sein.
Ziel ist ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Leasingformat für die Mitarbeitenden des Landkreises Regen anzubieten.
Den Mitarbeitenden soll die Möglichkeit geboten werden, ein Fahrrad nach ihren persönlichen Wünschen zu leasen. Die angebotene Produktpalette soll daher sehr umfangreich sein und mindestens City-Bikes, Trekkingräder, Mountainbikes, Lastenräder und Pedelecs (bis max. 25 km/h) enthalten. Ebenso soll ein breit gefächertes lokales Händlernetz zur Verfügung stehen mit mindestens drei lokalen Fachhändlern im Umkreis des Landkreises Regen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landkreis Regen: Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern
Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Regen beabsichtigt als Auftraggeber und Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigte und Beamte) ein Fahrradleasing-Angebot über...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Regen beabsichtigt als Auftraggeber und Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigte und Beamte) ein Fahrradleasing-Angebot über die freiwillige Entgeltumwandlung einzuführen und schreibt deshalb einen Fahrradleasing-Rahmenvertrag aus.
Für die Tarifbeschäftigten findet der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 Anwendung. Grundlage für Beamte und Beamtinnen ist die Änderung des Art. 3 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BayBesG.
Die Fahrräder können sowohl zu dienstlichen als auch zu privaten Zwecken genutzt werden. Dementsprechend müssen auch die Leasing- und Versicherungsverträge ausgestaltet sein.
Ziel ist ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Leasingformat für die Mitarbeitenden des Landkreises Regen anzubieten.
Den Mitarbeitenden soll die Möglichkeit geboten werden, ein Fahrrad nach ihren persönlichen Wünschen zu leasen. Die angebotene Produktpalette soll daher sehr umfangreich sein und mindestens City-Bikes, Trekkingräder, Mountainbikes, Lastenräder und Pedelecs (bis max. 25 km/h) enthalten. Ebenso soll ein breit gefächertes lokales Händlernetz zur Verfügung stehen mit mindestens drei lokalen Fachhändlern im Umkreis des Landkreises Regen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrräder ohne Motor📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrräder mit Hilfsmotor📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen📦
Ort der Leistung: Regen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Regen beabsichtigt als Auftraggeber und Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigte und Beamte) ein Fahrradleasing-Angebot über...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Regen beabsichtigt als Auftraggeber und Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigte und Beamte) ein Fahrradleasing-Angebot über die freiwillige Entgeltumwandlung einzuführen und schreibt deshalb einen Fahrradleasing-Rahmenvertrag aus.
Für die Tarifbeschäftigten findet der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 Anwendung. Grundlage für Beamte und Beamtinnen ist die Änderung des Art. 3 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BayBesG.
Die Fahrräder können sowohl zu dienstlichen als auch zu privaten Zwecken genutzt werden. Dementsprechend müssen auch die Leasing- und Versicherungsverträge ausgestaltet sein.
Ziel ist ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Leasingformat für die Mitarbeitenden des Landkreises Regen anzubieten.
Den Mitarbeitenden soll die Möglichkeit geboten werden, ein Fahrrad nach ihren persönlichen Wünschen zu leasen. Die angebotene Produktpalette soll daher sehr umfangreich sein und mindestens City-Bikes, Trekkingräder, Mountainbikes, Lastenräder und Pedelecs (bis max. 25 km/h) enthalten. Ebenso soll ein breit gefächertes lokales Händlernetz zur Verfügung stehen mit mindestens drei lokalen Fachhändlern im Umkreis des Landkreises Regen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität - siehe Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Darüber hinaus steht dem Auftraggeber zweimalig das Recht zu, die Rahmenvereinbarung jeweils um 1 weiteres Jahr zu verlängern. Bei Ausübung der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Darüber hinaus steht dem Auftraggeber zweimalig das Recht zu, die Rahmenvereinbarung jeweils um 1 weiteres Jahr zu verlängern. Bei Ausübung der Verlängerungsoption hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform mitzuteilen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt L 124), durch die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)"...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt L 124), durch die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" oder durch die AVPQ-Nummer mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt L 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 angegebenen Bescheinigungen nach
Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen (vgl. Formblatt L 124):
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
— Drei Referenzen und jeweilige Bestätigung des Auftraggebers; der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder wenn keine Verpflichtung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Nachweis auf andere Weise zur erlaubten Berufsausübung. Dies umfasst für den Leasinggeber – soweit einschlägig – insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung)
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse)
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt L 124), durch die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)"...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt L 124), durch die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" oder durch die AVPQ-Nummer mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt L 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 angegebenen Bescheinigungen nach
Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen (vgl. Formblatt L 124):
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
— Drei Referenzen und jeweilige Bestätigung des Auftraggebers; der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder wenn keine Verpflichtung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Nachweis auf andere Weise zur erlaubten Berufsausübung. Dies umfasst für den Leasinggeber – soweit einschlägig – insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung)
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse)
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt L 124), durch die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)"...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt L 124), durch die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" oder durch die AVPQ-Nummer mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt L 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 angegebenen Bescheinigungen nach
Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen (vgl. Formblatt L 124):
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
— Drei Referenzen und jeweilige Bestätigung des Auftraggebers; der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder wenn keine Verpflichtung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Nachweis auf andere Weise zur erlaubten Berufsausübung. Dies umfasst für den Leasinggeber – soweit einschlägig – insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung)
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse)
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-17
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt
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Quelle: OJS 2023/S 203-639449 (2023-10-17)