Der Landkreis Regen beabsichtigt als Auftraggeber und Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigte und Beamte) ein Fahrradleasing-Angebot über die freiwillige Entgeltumwandlung einzuführen und schreibt deshalb einen Fahrradleasing-Rahmenvertrag aus. Für die Tarifbeschäftigten findet der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 Anwendung. Grundlage für Beamte und Beamtinnen ist die Änderung des Art. 3 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BayBesG. Die Fahrräder können sowohl zu dienstlichen als auch zu privaten Zwecken genutzt werden. Dementsprechend müssen auch die Leasing- und Versicherungsverträge ausgestaltet sein. Ziel ist ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Leasingformat für die Mitarbeitenden des Landkreises Regen anzubieten. Den Mitarbeitenden soll die Möglichkeit geboten werden, ein Fahrrad nach ihren persönlichen Wünschen zu leasen. Die angebotene Produktpalette soll daher sehr umfangreich sein und mindestens City-Bikes, Trekkingräder, Mountainbikes, Lastenräder und Pedelecs (bis max. 25 km/h) enthalten. Ebenso soll ein breit gefächertes lokales Händlernetz zur Verfügung stehen mit mindestens drei lokalen Fachhändlern im Umkreis des Landkreises Regen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-17.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Finanzierungs-Leasing
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Regen beabsichtigt als Auftraggeber und Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigte und Beamte) ein Fahrradleasing-Angebot über die freiwillige Entgeltumwandlung einzuführen und schreibt deshalb einen Fahrradleasing-Rahmenvertrag aus.
Für die Tarifbeschäftigten findet der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 Anwendung. Grundlage für Beamte und Beamtinnen ist die Änderung des Art. 3 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BayBesG.
Die Fahrräder können sowohl zu dienstlichen als auch zu privaten Zwecken genutzt werden. Dementsprechend müssen auch die Leasing- und Versicherungsverträge ausgestaltet sein.
Ziel ist ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Leasingformat für die Mitarbeitenden des Landkreises Regen anzubieten.
Den Mitarbeitenden soll die Möglichkeit geboten werden, ein Fahrrad nach ihren persönlichen Wünschen zu leasen. Die angebotene Produktpalette soll daher sehr umfangreich sein und mindestens City-Bikes, Trekkingräder, Mountainbikes, Lastenräder und Pedelecs (bis max. 25 km/h) enthalten. Ebenso soll ein breit gefächertes lokales Händlernetz zur Verfügung stehen mit mindestens drei lokalen Fachhändlern im Umkreis des Landkreises Regen.
Der Landkreis Regen beabsichtigt als Auftraggeber und Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigte und Beamte) ein Fahrradleasing-Angebot über die freiwillige Entgeltumwandlung einzuführen und schreibt deshalb einen Fahrradleasing-Rahmenvertrag aus.
Für die Tarifbeschäftigten findet der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 Anwendung. Grundlage für Beamte und Beamtinnen ist die Änderung des Art. 3 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BayBesG.
Die Fahrräder können sowohl zu dienstlichen als auch zu privaten Zwecken genutzt werden. Dementsprechend müssen auch die Leasing- und Versicherungsverträge ausgestaltet sein.
Ziel ist ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Leasingformat für die Mitarbeitenden des Landkreises Regen anzubieten.
Den Mitarbeitenden soll die Möglichkeit geboten werden, ein Fahrrad nach ihren persönlichen Wünschen zu leasen. Die angebotene Produktpalette soll daher sehr umfangreich sein und mindestens City-Bikes, Trekkingräder, Mountainbikes, Lastenräder und Pedelecs (bis max. 25 km/h) enthalten. Ebenso soll ein breit gefächertes lokales Händlernetz zur Verfügung stehen mit mindestens drei lokalen Fachhändlern im Umkreis des Landkreises Regen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Finanzierungs-Leasing📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrräder ohne Motor📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Regen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Landkreis Regen beabsichtigt als Auftraggeber und Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigte und Beamte) ein Fahrradleasing-Angebot über die freiwillige Entgeltumwandlung einzuführen und schreibt deshalb einen Fahrradleasing-Rahmenvertrag aus.
Der Landkreis Regen beabsichtigt als Auftraggeber und Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigte und Beamte) ein Fahrradleasing-Angebot über die freiwillige Entgeltumwandlung einzuführen und schreibt deshalb einen Fahrradleasing-Rahmenvertrag aus.
Für die Tarifbeschäftigten findet der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 Anwendung. Grundlage für Beamte und Beamtinnen ist die Änderung des Art. 3 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BayBesG.
Für die Tarifbeschäftigten findet der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 Anwendung. Grundlage für Beamte und Beamtinnen ist die Änderung des Art. 3 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BayBesG.
Die Fahrräder können sowohl zu dienstlichen als auch zu privaten Zwecken genutzt werden. Dementsprechend müssen auch die Leasing- und Versicherungsverträge ausgestaltet sein.
Ziel ist ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Leasingformat für die Mitarbeitenden des Landkreises Regen anzubieten.
Den Mitarbeitenden soll die Möglichkeit geboten werden, ein Fahrrad nach ihren persönlichen Wünschen zu leasen. Die angebotene Produktpalette soll daher sehr umfangreich sein und mindestens City-Bikes, Trekkingräder, Mountainbikes, Lastenräder und Pedelecs (bis max. 25 km/h) enthalten. Ebenso soll ein breit gefächertes lokales Händlernetz zur Verfügung stehen mit mindestens drei lokalen Fachhändlern im Umkreis des Landkreises Regen.
Den Mitarbeitenden soll die Möglichkeit geboten werden, ein Fahrrad nach ihren persönlichen Wünschen zu leasen. Die angebotene Produktpalette soll daher sehr umfangreich sein und mindestens City-Bikes, Trekkingräder, Mountainbikes, Lastenräder und Pedelecs (bis max. 25 km/h) enthalten. Ebenso soll ein breit gefächertes lokales Händlernetz zur Verfügung stehen mit mindestens drei lokalen Fachhändlern im Umkreis des Landkreises Regen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Darüber hinaus steht dem Auftraggeber zweimalig das Recht zu, die Rahmenvereinbarung jeweils um 1 weiteres Jahr zu verlängern. Bei Ausübung der Verlängerungsoption hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform mitzuteilen.
Darüber hinaus steht dem Auftraggeber zweimalig das Recht zu, die Rahmenvereinbarung jeweils um 1 weiteres Jahr zu verlängern. Bei Ausübung der Verlängerungsoption hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform mitzuteilen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt L 124), durch die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" oder durch die AVPQ-Nummer mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt L 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 angegebenen Bescheinigungen nach
Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen (vgl. Formblatt L 124):
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
— Drei Referenzen und jeweilige Bestätigung des Auftraggebers; der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder wenn keine Verpflichtung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Nachweis auf andere Weise zur erlaubten Berufsausübung. Dies umfasst für den Leasinggeber – soweit einschlägig – insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung)
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder wenn keine Verpflichtung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Nachweis auf andere Weise zur erlaubten Berufsausübung. Dies umfasst für den Leasinggeber – soweit einschlägig – insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung)
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse)
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt L 124), durch die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" oder durch die AVPQ-Nummer mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt L 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 angegebenen Bescheinigungen nach
Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen (vgl. Formblatt L 124):
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
— Drei Referenzen und jeweilige Bestätigung des Auftraggebers; der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder wenn keine Verpflichtung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Nachweis auf andere Weise zur erlaubten Berufsausübung. Dies umfasst für den Leasinggeber – soweit einschlägig – insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder wenn keine Verpflichtung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Nachweis auf andere Weise zur erlaubten Berufsausübung. Dies umfasst für den Leasinggeber – soweit einschlägig – insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung)
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse)
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt L 124), durch die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" oder durch die AVPQ-Nummer mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt L 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 angegebenen Bescheinigungen nach
Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen (vgl. Formblatt L 124):
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
— Drei Referenzen und jeweilige Bestätigung des Auftraggebers; der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder wenn keine Verpflichtung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Nachweis auf andere Weise zur erlaubten Berufsausübung. Dies umfasst für den Leasinggeber – soweit einschlägig – insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung)
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder wenn keine Verpflichtung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Nachweis auf andere Weise zur erlaubten Berufsausübung. Dies umfasst für den Leasinggeber – soweit einschlägig – insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung)
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse)
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität - siehe Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt