Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung (Mindestreferenzen und ggf. Auswahlreferenz) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 23 und 25) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Neben den Mindestreferenzen im Bereich "Erschließung allgemein" und "Bauabschnittsweise Erschließung" nach Ziffer 4.2.2 wird im Rahmen der Auswahlentscheidung noch eine weitere Referenz (sog. Auswahlreferenz) bewertet. Diese muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Leistungen über die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen für ein Infrastrukturprojekt mit unterschiedlichen Grundstückseigentümern. Die Abnahme der Bauleistung muss in den letzten sechs Jahren (frühestens 1. Januar 2017) erfolgt sein.
Hinweis der Vergabestelle:
Die Auswahlreferenz ist keine Mindestreferenz, die bei Nichtvorlage mit dem Teilnahmeantrag zum Verfahrensausschluss führt. Sie kann jedoch im Rahmen der Auswahlentscheidung bei Vorlage zugunsten des Bewerbers berücksichtigt werden. Die Auswahlreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
Referenz "Erschließung allgemein"
- Bewertet wird die Aktualität (Abnahme der Bauleistung) nach folgender Maßgabe:
vor 01.01.2018: 1 Punkt
01.01.2018 bis 31.12.2019: 2 Punkte
ab 01.01.2020: 3 Punkte
- Bewertet wird, ob die Erschließungsmaßnahme unter Bürgerbeteiligung und / oder Öffentlichkeitsarbeit erfolgte, an welcher der Bewerber aktiv mitgewirkt hat nach folgender Maßgabe:
Erschließungsmaßnahme erfolgte nicht unter
Bürgerbeteiligung und / oder
Öffentlichkeitsarbeit, an welcher der
Bewerber aktiv mitgewirkt hat: 0 Punkte
Erschließungsmaßnahme erfolgte unter
Bürgerbeteiligung und / oder
Öffentlichkeitsarbeit, an welcher der
Bewerber aktiv mitgewirkt hat: 3 Punkte
- Bewertet wird, ob die Maßnahme für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurde nach folgender Maßgabe:
Maßnahme wurde nicht für einen
öffentlicher Auftraggeber erbracht: 0 Punkte
Maßnahme wurde für einen
öffentlicher Auftraggeber erbracht: 3 Punkte
Referenz "Bauabschnittsweise Erschließung"
- Bewertet werden die Baukosten in EUR netto (Kostengruppen 200 bis 700) nach folgender Maßgabe:
20 Mio. bis 25 Mio.: 1 Punkte
>25 bis 30 Mio.: 2 Punkte
> 30 Mio.: 3 Punkte
- Bewertet wird, ob die Maßnahme für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurde nach folgender Maßgabe:
Maßnahme wurde nicht für einen
öffentlicher Auftraggeber erbracht: 0 Punkte
Maßnahme wurde für einen
öffentlicher Auftraggeber erbracht: 3 Punkte
Auswahlreferenz
- Bewertet wird, ob der Bewerber eine entsprechende Auswahlreferenz mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt hat, welche die Mindestanforderungen erfüllen. Liegt eine zulässige Auswahlreferenz vor, erhält der Bewerber zusätzlich 3 Punkte.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können maximal 18 Punkte (max. 9 Punkte bei der Mindestreferenz "Erschließung allgemein"; max. 6 Punkte bei der Mindestreferenz "Bauabschnittsweise Erschließung"; max. 3 Punkte bei der Auswahlreferenz) erzielt werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.