Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 22) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Mindestreferenz herangezogen. Es können maximal 10 Punkte erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich:
- Bewertet werden die Herstellkosten in EUR netto (Kostengruppen 200 bis 700) nach folgender Maßgabe:
15 Mio. bis 30 Mio.: 1 Punkte
>30 bis 45 Mio.: 2 Punkte
> 45 Mio.: 3 Punkte
- Bewertet wird, ob die Leistungen der vorbereitenden Projektabwicklung realisiert wurden. Realisieren bedeutet, dass die Referenzleistungen zumindest ausgeschrieben wurden und durch Zuschlagserteilung ein Vertragsschluss herbeigeführt wurde:
Nein, die vorbereitende Projektabwicklung
wurde bislang realisiert wurden: 0 Punkte
Ja, die vorbereitende Projektabwicklung
wurde bislang realisiert: 3 Punkte
- Bewertet wird die Gebäudeart nach folgender Maßgabe:
Kein Gesundheitsbau: 0 Punkte
Gesundheitsbau
(z.B. Ärztehaus, altersgerechtes Wohnen): 3 Punkte
- Bewertet werden die Umsetzung des alternativen Abwicklungsmodells nach folgender Maßgabe:
Abwicklung in Form eines Erbbaurechtsprojekts
oder in Form eines
Investorenauswahlverfahrens: 1 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.