Die Fähre "Ferchland-Grieben" dient der Verbindung der Orte Grieben und Ferchland und stellt eine der wenigen Verbindungsmöglichkeiten zwischen den Brücken in Tragermünde und Hohenwarthe dar. Die Fähre ist außerdem ein wichtiges Beförderungsmittel für den Radverkehr, welcher aufgrund des Elberadwegs stark touristisch geprägt ist. Somit hat sie auch für den Tourismus eine wichtige Bedeutung. Gegenstand des Auftrags ist der funktionale Umbau und die Modernisierung der Fähre „Ferchland-Grieben“ zur Sicherstellung des künftigen Fährbetriebs zwischen Ferchland und Grieben. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die erforderlichen Planungs-, Fertigungs-, Instandsetzungs-, Montage-, Prüf-, Dokumentations- und Inbetriebnahmearbeiten an Schiffskörper, Aufbauten, Korrosionsschutz, Rampen/Fährklappen, sicherheitsrelevanten Einrichtungen sowie an der elektrischen Anlage, der Steuerungs-, Antriebs- und Hilfstechnik. Eingeschlossen sind alle notwendigen Abstimmungen mit Behörden, Prüfstellen und dem Auftraggeber sowie die Erstellung der erforderlichen Genehmigungs-, Prüf-, Nachweis- und Bestandsunterlagen. Maßgeblich sind die Anforderungen der Vergabeunterlagen.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landrevision der Fähre „Ferchland-Grieben“
Kurze Beschreibung:
Die Fähre "Ferchland-Grieben" dient der Verbindung der Orte Grieben und Ferchland und stellt eine der wenigen Verbindungsmöglichkeiten zwischen den Brücken in Tragermünde und Hohenwarthe dar. Die Fähre ist außerdem ein wichtiges Beförderungsmittel für den Radverkehr, welcher aufgrund des Elberadwegs stark touristisch geprägt ist. Somit hat sie auch für den Tourismus eine wichtige Bedeutung.
Gegenstand des Auftrags ist der funktionale Umbau und die Modernisierung der Fähre „Ferchland-Grieben“ zur Sicherstellung des künftigen Fährbetriebs zwischen Ferchland und Grieben. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die erforderlichen Planungs-, Fertigungs-, Instandsetzungs-, Montage-, Prüf-, Dokumentations- und Inbetriebnahmearbeiten an Schiffskörper, Aufbauten, Korrosionsschutz, Rampen/Fährklappen, sicherheitsrelevanten Einrichtungen sowie an der elektrischen Anlage, der Steuerungs-, Antriebs- und Hilfstechnik. Eingeschlossen sind alle notwendigen Abstimmungen mit Behörden, Prüfstellen und dem Auftraggeber sowie die Erstellung der erforderlichen Genehmigungs-, Prüf-, Nachweis- und Bestandsunterlagen. Maßgeblich sind die Anforderungen der Vergabeunterlagen.
Die Fähre "Ferchland-Grieben" dient der Verbindung der Orte Grieben und Ferchland und stellt eine der wenigen Verbindungsmöglichkeiten zwischen den Brücken in Tragermünde und Hohenwarthe dar. Die Fähre ist außerdem ein wichtiges Beförderungsmittel für den Radverkehr, welcher aufgrund des Elberadwegs stark touristisch geprägt ist. Somit hat sie auch für den Tourismus eine wichtige Bedeutung.
Gegenstand des Auftrags ist der funktionale Umbau und die Modernisierung der Fähre „Ferchland-Grieben“ zur Sicherstellung des künftigen Fährbetriebs zwischen Ferchland und Grieben. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die erforderlichen Planungs-, Fertigungs-, Instandsetzungs-, Montage-, Prüf-, Dokumentations- und Inbetriebnahmearbeiten an Schiffskörper, Aufbauten, Korrosionsschutz, Rampen/Fährklappen, sicherheitsrelevanten Einrichtungen sowie an der elektrischen Anlage, der Steuerungs-, Antriebs- und Hilfstechnik. Eingeschlossen sind alle notwendigen Abstimmungen mit Behörden, Prüfstellen und dem Auftraggeber sowie die Erstellung der erforderlichen Genehmigungs-, Prüf-, Nachweis- und Bestandsunterlagen. Maßgeblich sind die Anforderungen der Vergabeunterlagen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur von Fähren📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E26894619
Titel: Landrevision der Fähre Ferchland-Grieben
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags ist der funktionale Umbau und die Modernisierung der Fähre „Ferchland-Grieben“ zur Sicherstellung des künftigen Fährbetriebs zwischen Ferchland und Grieben. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die erforderlichen Planungs-, Fertigungs-, Instandsetzungs-, Montage-, Prüf-, Dokumentations- und Inbetriebnahmearbeiten an Schiffskörper, Aufbauten, Korrosionsschutz, kathodischem Schutz, Fendern bzw. Scheuerleisten, Luken, Rampen/Fährklappen, Landkeil, Pollern, Zugängen, Leitern und Absturzsicherungen einschließlich der hiermit verbundenen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit. Weiterhin umfasst der Auftrag die vollständige Erneuerung bzw. Modernisierung der elektrischen Anlage einschließlich Schaltanlagen für 400/230 V und 24 V, Batterie- und Energiemanagement, Landanschluss, Verkabelung, Beleuchtung, Sensorik, Alarmierung, Radar-Service sowie SPS- und Antriebssteuerung. Zum Leistungsumfang gehören ferner die Überholung bzw. Modernisierung der Antriebs- und Hilfsaggregate einschließlich Hauptmotoren, Getrieben, Pumpjets, Generatoraggregat, Kühl- und Abgasanlagen, hydraulischer Systeme, Heizung, Lüftung und Kraftstoffsystem. Sämtliche Leistungen sind unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, technischen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, insbesondere der anwendbaren ESTRIN-/BG-Vorgaben und der Anforderungen an die Arbeitssicherheit, auszuführen; eingeschlossen sind alle erforderlichen Abstimmungen mit Behörden, Prüfstellen und dem Auftraggeber sowie die Erstellung und Vorlage der erforderlichen Genehmigungs-, Prüf-, Mess-, Nachweis- und Bestandsunterlagen. Der maßgebliche Leistungsumfang einschließlich aller technischen, organisatorischen und vertraglichen Anforderungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand des Auftrags ist der funktionale Umbau und die Modernisierung der Fähre „Ferchland-Grieben“ zur Sicherstellung des künftigen Fährbetriebs zwischen Ferchland und Grieben. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die erforderlichen Planungs-, Fertigungs-, Instandsetzungs-, Montage-, Prüf-, Dokumentations- und Inbetriebnahmearbeiten an Schiffskörper, Aufbauten, Korrosionsschutz, kathodischem Schutz, Fendern bzw. Scheuerleisten, Luken, Rampen/Fährklappen, Landkeil, Pollern, Zugängen, Leitern und Absturzsicherungen einschließlich der hiermit verbundenen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit. Weiterhin umfasst der Auftrag die vollständige Erneuerung bzw. Modernisierung der elektrischen Anlage einschließlich Schaltanlagen für 400/230 V und 24 V, Batterie- und Energiemanagement, Landanschluss, Verkabelung, Beleuchtung, Sensorik, Alarmierung, Radar-Service sowie SPS- und Antriebssteuerung. Zum Leistungsumfang gehören ferner die Überholung bzw. Modernisierung der Antriebs- und Hilfsaggregate einschließlich Hauptmotoren, Getrieben, Pumpjets, Generatoraggregat, Kühl- und Abgasanlagen, hydraulischer Systeme, Heizung, Lüftung und Kraftstoffsystem. Sämtliche Leistungen sind unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, technischen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, insbesondere der anwendbaren ESTRIN-/BG-Vorgaben und der Anforderungen an die Arbeitssicherheit, auszuführen; eingeschlossen sind alle erforderlichen Abstimmungen mit Behörden, Prüfstellen und dem Auftraggeber sowie die Erstellung und Vorlage der erforderlichen Genehmigungs-, Prüf-, Mess-, Nachweis- und Bestandsunterlagen. Der maßgebliche Leistungsumfang einschließlich aller technischen, organisatorischen und vertraglichen Anforderungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Postleitzahl: 39317
Stadt: Ferchland
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Jerichower Land
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminplanung/Liegezeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewährleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur von Fähren📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-27 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-27 16:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2026-08-27 16:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-17 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint: Die Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise das Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 S. 2 VgV).
Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint: Die Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise das Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 S. 2 VgV).
1. Die Eignungskriterien (Ziffer 5.1.9. dieser Bekanntmachung) sind der Anlage B zum Verfahrensbrief zu entnehmen, abrufbar unter:
https://www.subreport.de/E26894619. 2. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Bieterbogen nebst Anlagen (Anlage B zum Verfahrensbrief, abrufbar unter: https://www.subreport.de/E26894619), den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihrer Angebote verwenden müssen. 3. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben (Anlage B5 zum Verfahrensbrief). Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässiges Doppelangebot, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch,
dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter /Bietergemeinschaften hat, bei denen er achunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle
zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines
Bieters. 4. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Bieterbogen einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bieters (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die
Erklärung für das Unternehmen abgibt. Sofern sich der Bieter /die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung, Anlage B6_a zum Verfahrensbrief). 6. Die Nachweise sind erst auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist einzureichen. 7. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 8. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 9. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die "Bieterkomunikation" im subreport ELVIS o.ä. ist nicht zulässig. 8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. 10. Die Teilnahme der Bieter an der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen. 11. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen der Angebote beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht
berücksichtigt. 12. Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://www.subreport.de/E26894619 mit dem Betreff "Fragen zum Angebotsverfahren" zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den im Verfahrensbrief genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 17. August 2026 (Ortszeit: 12:00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berüksichtigen. 13. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. 14. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte unternehmensbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen und fehlende und unvollständige auftragsbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. 15. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer. 16. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der nachgereichten Kopien zu verlangen. 17. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote.
1. Die Eignungskriterien (Ziffer 5.1.9. dieser Bekanntmachung) sind der Anlage B zum Verfahrensbrief zu entnehmen, abrufbar unter:
https://www.subreport.de/E26894619. 2. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Bieterbogen nebst Anlagen (Anlage B zum Verfahrensbrief, abrufbar unter: https://www.subreport.de/E26894619), den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihrer Angebote verwenden müssen. 3. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben (Anlage B5 zum Verfahrensbrief). Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässiges Doppelangebot, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch,
dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter /Bietergemeinschaften hat, bei denen er achunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle
zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines
Bieters. 4. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Bieterbogen einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bieters (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die
Erklärung für das Unternehmen abgibt. Sofern sich der Bieter /die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung, Anlage B6_a zum Verfahrensbrief). 6. Die Nachweise sind erst auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist einzureichen. 7. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 8. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 9. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die "Bieterkomunikation" im subreport ELVIS o.ä. ist nicht zulässig. 8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. 10. Die Teilnahme der Bieter an der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen. 11. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen der Angebote beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht
berücksichtigt. 12. Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://www.subreport.de/E26894619 mit dem Betreff "Fragen zum Angebotsverfahren" zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den im Verfahrensbrief genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 17. August 2026 (Ortszeit: 12:00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berüksichtigen. 13. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. 14. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte unternehmensbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen und fehlende und unvollständige auftragsbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. 15. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer. 16. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der nachgereichten Kopien zu verlangen. 17. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung auf elektronischem Wege oder per Fax bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung auf elektronischem Wege oder per Fax bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 140-511710 (2026-07-21)