Die Stadthallen GmbH Gießen plant die bauliche und technische Modernisierung sowie die funktionale Neustrukturierung verschiedener Bereiche der Kongresshalle Gießen. Neben abgeschlossenen Maßnahmen wie der Reorganisation der Anlieferungszone und des Innenhofs, sowie dem Umbau der Pächterwohnung zu Verwaltungsbüros sind weitere Bauabschnitte und Maßnahmen in Planung oder wurden bereits begonnen und sind fortzusetzen. Dazu gehören unter anderem die Gestaltung und Einrichtung aller Veranstaltungsräume, der Ausbau sowie technische Verbesserungen an Infrastruktur und Gebäudetechnik und die Optimierung von Eingangs- und Verwaltungsbereichen. Der Vorplatz der Kongresshalle wird nach der Erweiterung des Unteren Foyers wiederhergestellt. In diesem Zuge wird auch eine Gedenkstätte für die ehemalige Synagoge umgesetzt. Die Kongresshalle ist als Kulturdenkmal auf Grund ihrer geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Aspekte geschützt. Aus diesem Grund ist das Denkmalschutzamt in die Planung mit einzubeziehen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind landschaftsgärtnerische Arbeiten.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: landschaftsgärtnerische Arbeiten
Referenznummer: 2024.904: Stadthallen GmbH Gießen
Kurze Beschreibung:
Die Stadthallen GmbH Gießen plant die bauliche und technische Modernisierung sowie die funktionale Neustrukturierung verschiedener Bereiche der Kongresshalle Gießen. Neben abgeschlossenen Maßnahmen wie der Reorganisation der Anlieferungszone und des Innenhofs, sowie dem Umbau der Pächterwohnung zu Verwaltungsbüros sind weitere Bauabschnitte und Maßnahmen in Planung oder wurden bereits begonnen und sind fortzusetzen. Dazu gehören unter anderem die Gestaltung und Einrichtung aller Veranstaltungsräume, der Ausbau sowie technische Verbesserungen an Infrastruktur und Gebäudetechnik und die Optimierung von Eingangs- und Verwaltungsbereichen. Der Vorplatz der Kongresshalle wird nach der Erweiterung des Unteren Foyers wiederhergestellt. In diesem Zuge wird auch eine Gedenkstätte für die ehemalige Synagoge umgesetzt. Die Kongresshalle ist als Kulturdenkmal auf Grund ihrer geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Aspekte geschützt. Aus diesem Grund ist das Denkmalschutzamt in die Planung mit einzubeziehen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind landschaftsgärtnerische Arbeiten.
Die Stadthallen GmbH Gießen plant die bauliche und technische Modernisierung sowie die funktionale Neustrukturierung verschiedener Bereiche der Kongresshalle Gießen. Neben abgeschlossenen Maßnahmen wie der Reorganisation der Anlieferungszone und des Innenhofs, sowie dem Umbau der Pächterwohnung zu Verwaltungsbüros sind weitere Bauabschnitte und Maßnahmen in Planung oder wurden bereits begonnen und sind fortzusetzen. Dazu gehören unter anderem die Gestaltung und Einrichtung aller Veranstaltungsräume, der Ausbau sowie technische Verbesserungen an Infrastruktur und Gebäudetechnik und die Optimierung von Eingangs- und Verwaltungsbereichen. Der Vorplatz der Kongresshalle wird nach der Erweiterung des Unteren Foyers wiederhergestellt. In diesem Zuge wird auch eine Gedenkstätte für die ehemalige Synagoge umgesetzt. Die Kongresshalle ist als Kulturdenkmal auf Grund ihrer geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Aspekte geschützt. Aus diesem Grund ist das Denkmalschutzamt in die Planung mit einzubeziehen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind landschaftsgärtnerische Arbeiten.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 2024.904: Stadthallen GmbH Gießen
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Beschaffung sind alle zur Realisierung des Auftrags erforderlichen Bauleistungen insbesondere gemäß der mit veröffentlichten Leistungsbeschreibung. Hier: landschaftsgärtnerische Anlagen
Zusätzliche Informationen:
1. Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig. 2. Bieterfragen sind innerhalb der angegebenen Frist zu stellen. 3. Angebote sind nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per Email oder Fax sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. 4. Im laufenden Vergabeverfahren können unter Umständen weitere Informationen veröffentlicht werden. Den Bewerbern wird daher empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform freischalten zu lassen.
1. Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig. 2. Bieterfragen sind innerhalb der angegebenen Frist zu stellen. 3. Angebote sind nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per Email oder Fax sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. 4. Im laufenden Vergabeverfahren können unter Umständen weitere Informationen veröffentlicht werden. Den Bewerbern wird daher empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform freischalten zu lassen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers und Ort der Maßnahme.
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Beginns: 2027-02-03 📅
Datum des Endes: 2027-11-26 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, notwendige geänderte und/oder zusätzliche Leistungen, die für die Erreichung des Werkerfolges notwendig sind, anzuordnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung dieser Leistungen, soweit dieses für ihn zumutbar ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, notwendige geänderte und/oder zusätzliche Leistungen, die für die Erreichung des Werkerfolges notwendig sind, anzuordnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung dieser Leistungen, soweit dieses für ihn zumutbar ist.
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Alleiniges Zuschlagkriterium ist nach der Einreichung der vollständigen (!) Angebotsunterlagen, Prüfung der eingereichten Referenzen und den bepreisten LVs als pdf-Langfassung der günstigste Preis.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Eignungskriterien ergeben sich aus dem Angebotsunterlagen unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNDM102 Rubrik Vergabeunterlagen - vom Unternehmen auszufüllende Unterlagen - Angebotsunterlagen.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-30 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-23 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Bieter werden gebeten darauf zu achten, dass Sie die angeforderten Unterlagen und Erklärungen vollständig und fehlerfrei einreichen. Nach § 16a VOB/A ist der Auftraggeber zwar grundsätzlich verpflichtet, Unterlagen und Erklärungen, die in der Ausschreibung gefordert werden, nachzufordern. Dieses ist aber nicht für alle Unterlagen und Erklärungen rechtlich zulässig. Sollten Sie also die vorgegebenen Unterlagen nicht vollständig einreichen, kann in Einzelfällen auch ohne Nachforderung usw. der Ausschluss vom Verfahren erfolgen. Darüber hinaus darf nur einmal nachgefordert usw. werden. Sollten also innerhalb der Submissionsfrist nicht alle geforderten Unterlagen und Erklärungen eingegangen sein und nach einer zulässigen Nachforderung wieder Unterlagen oder Angaben fehlen oder unvollständig sein, muss der betreffende Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Die Bieter werden gebeten darauf zu achten, dass Sie die angeforderten Unterlagen und Erklärungen vollständig und fehlerfrei einreichen. Nach § 16a VOB/A ist der Auftraggeber zwar grundsätzlich verpflichtet, Unterlagen und Erklärungen, die in der Ausschreibung gefordert werden, nachzufordern. Dieses ist aber nicht für alle Unterlagen und Erklärungen rechtlich zulässig. Sollten Sie also die vorgegebenen Unterlagen nicht vollständig einreichen, kann in Einzelfällen auch ohne Nachforderung usw. der Ausschluss vom Verfahren erfolgen. Darüber hinaus darf nur einmal nachgefordert usw. werden. Sollten also innerhalb der Submissionsfrist nicht alle geforderten Unterlagen und Erklärungen eingegangen sein und nach einer zulässigen Nachforderung wieder Unterlagen oder Angaben fehlen oder unvollständig sein, muss der betreffende Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft Mängelansprüchebürgschaft
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Bürgschaften erforderlich.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vorlage der Urkalkulation nach separater Aufforderung durch den Auftraggeber. Die Urkalkulation ist als passwortgeschütztes pdf-Dokument mit dem Passwort über die Vergabeplattform einzureichen. Das Passwort darf NICHT zeitlich befristet sein.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YNDM102#
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Die Angebotsunterlagen und die bereisten LVs muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen sein. 2. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben der Angebotsunterlagen vom Bieter geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. 3. Soweit der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind - nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber - auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben der Angebotsunterlagen vorzulegen. Der Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach Anforderung durch den Auftraggeber in Textform ersetzen. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. 5. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Die Angebotsunterlagen und die bereisten LVs muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen sein. 2. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben der Angebotsunterlagen vom Bieter geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. 3. Soweit der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind - nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber - auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben der Angebotsunterlagen vorzulegen. Der Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach Anforderung durch den Auftraggeber in Textform ersetzen. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. 5. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen
Nationale Registrierungsnummer: 06151126603
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: 06151126603📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-28+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 211-754664 (2026-10-28)