Landschaftspflege für Deponien im Zuständigkeitsbereich des EVS, aufgeteilt in 2 Gebietslose

EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH

Arbeiten der Landschaftspflege auf 34 Deponien des Entsorgungsverbandes Saar, aufgeteilt in 2 Gebietslose (West und Ost)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Gartenbau
Kurze Beschreibung:
Arbeiten der Landschaftspflege auf 34 Deponien des Entsorgungsverbandes Saar, aufgeteilt in 2 Gebietslose (West und Ost)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Gartenbau 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Gartenbau 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Saarland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH
Postanschrift: Untertürkheimer Str. 21
Postleitzahl: 66117
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.evs.de 🌏
E-Mail: vergabe@evs.de 📧
Telefon: +49 681/50000 📞
Fax: +49 681/5000308 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E87275428 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E87275428 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-27 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-02 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 189-590015
ABl. S-Ausgabe: 189

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Landschaftspflege für Deponien im Zuständigkeitsbereich des EVS, Los 1 (West)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Mäh- und Pflegearbeiten, Gehölzflächenpflege, Aufastarbeiten, Ausbesserungsarbeiten (Zaungeflecht, Wege)
Bezeichnung des Loses: Landschaftspflege für Deponien im Zuständigkeitsbereich des EVS, Los 2 (Ost)
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
15 Deponien im westlichen Saarland
19 Deponien im östlichen Saarland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
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Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise gemäß Beiblatt 632b EU vorzulegen:
• Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungsbestätigung sowie Eigenerklärung)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische Ausrüstung
Vorlage einer Geräteliste mit technischer Beschreibung über die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung, die für die Ausführung der Pflegeleistungen eingesetzt wird.
Folgende Mindestausstattung ist zwingend erforderlich:
a.) Mähgeräte für Aufwuchshöhen 120 bis 150 cm
- Aufsitzmäher (Profigerät für Dauereinsatz) 1 St.
• Aufwuchshöhe bis 150 cm
• Schnittbreite mindestens 120 cm
• Motorleistung mindestens 16 kW, mindestens 2.700 U/min.
• Geschwindigkeit mindestens 6 km/h
• Mähleistung mindestens 5.800 m²/h
- Einachser mit Anbaumähgeräten 1 St.
• Motorleistung mindestens 13 kW, mindestens 2.700 U/min.
• Geschwindigkeit mindestens 4,5 km/h
• Mähleistung mindestens 3.500 m²/h
- Hand-/Wiesenmäher (Allmäher) 2 St.
• Aufwuchshöhe bis 120 cm
• Schnittbreite mindestens 80 cm
• Motorleistung mindestens 10 kW, mindestens 2.800 U/min.
• Mähleistung mindestens 2.600 m²/h
b.) Mähgeräte für Aufwuchshöhen bis 40 cm
- Handrasenmäher 2 St.
• Aufwuchshöhe bis 40 cm
• Schnittbreite mindestens 50 cm
• Motorleistung mindestens 2,5 kW, mindestens 2.800 U/min.
• Mähleistung mindestens 1.800 m²/h
c.) Sonstige technische Ausrüstung
- Freischneider mind. 2,1 kW 2 St.
- Hochentaster mind. 1,4 kW 2 St.
- Aufnehm-/Absauggeräte 2 St.
- Motorsägen mind. 3,4 kW 2 St.
- Heckenschere 2 St.
- Häcksler 2 St.
- Blasgeräte 2 St.
- LKW/Container für Grünschnittabfuhr 2 St.
Personalstruktur
Angaben über das für die Leistung vorgesehene Personal mit Nachweis der Qualifikation und Berufserfahrung.
Folgende Personalstärke (Mindestanforderung) ist zwingend erforderlich:
- Koordination, Leitung und Aufsicht der Arbeitseinsätze, Aufmaß, Abrechnung
1 Dipl.-Ingenieur oder 1 Gärtnermeister
1 Bürokraft
- Ausführendes Personal für 2 Kolonnen
2 Gärtner
4 Hilfsarbeiter
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).
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Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.evs.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E87275428 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994 📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Fax: +49 6815013506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2023/S 189-590015 (2023-09-27)