Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die unter Ziffer III. geforderten Erklärungen (Angaben) gilt Folgendes: Für die unter Ziffer III zwingend geforderten Erklärungen (Angaben) sind Formblätter vorgegeben, welche zwingend zu verwenden und - soweit zutreffend - zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt, die unter der obengenannten elektronischen Adresse (Ziffer I.3) abgerufen werden können. Unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Das Recht zur Nachforderung fehlender Erklärungen (Angaben) und Nachweise gemäß § 56 VgV bleibt hiervon unberührt. Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Erklärungen (Angaben)nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Erklärungen (Angaben) vorzulegen.
Der Bieter hat folgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter mit dem Angebot vorzulegen:
-Eigenerklärung Unternehmensdarstellung: anzugeben sind Name (Firma), Rechtsform sowie Hauptsitz des Unternehmens und die Anzahl der Mitarbeiter, ggf. Präqualifizierungsnummer, Sitz der betreuenden Niederlassung
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB;
-Eigenerklärung, dass die bei der jeweils auftraggebenden Stelle eingesetzten Mitarbeiter/innen gemäß § 12 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG vom 14.08.2006 BGBl. I S 1897) in geeigneter Art und Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligungen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes geschult sind;
-Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben;
- Eigenerklärung, dass keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) führen können;
- Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind;
-Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft;
-Eigenerklärung, dass die Anforderungen zur Zahlung des Tariflohns gemäß dem jeweils gültigen Tarifabschluss für Sicherheitsdienstleistungen erfüllt sind, soweit diese auf das Unternehmen Anwendung findet;
-Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 90 Tage zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist)
Bei Bietergemeinschaften zusätzlich einzureichen:
-Formblatt 4.2 EU- Bietergemeinschaftserklärung zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft
Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass die Angebote vollständig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen - soweit einschlägig - grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern /Eignungsleihe zusätzlich einzureichen:
- Formblatt 4.1 EU Erklärung Ausschlussgründe für Unteraufträge und Eignungsleihe
- Formblatt 4.3 EU Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
- Formblatt 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, beim Auftraggeber vorzulegen.