Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen aktualisiert fortlaufend das hochgenauen Digi-tale Geländemodell als Bestandteil des ATKIS® für unterschiedliche Zwecke aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Verwaltung. Die Ergebnisse der Laserscanner-Messaufnahme sind u.a. auch Grundlage für die Berechnung hochgenauer Digitaler Orthophotos sowie für die Herstellung von 3D-Gebäudemodellen und Oberflächenmodellen. Die Leistungsanforderungen dieser Ausschreibung umfassen die Laserscanner-Messaufnahme mit einer Punktdichte von mindestens 4 Punkten / m² und einer Genauigkeit der Lasermesspunkte von bis zu ± 15 cm in der Höhe und bis zu ± 30 cm in der Lage sowie die automatische und interaktive Klassifizierung der Ergebnisse. Die Leistung ist in zwei Lose (Los 7 Grimma, Los 8 Riesa) aufgeteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Photogrammetrische Dienstleistungen
Referenznummer: 11-0452/765
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen aktualisiert fortlaufend das hochgenauen Digi-tale Geländemodell als Bestandteil des ATKIS® für unterschiedliche Zwecke aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Verwaltung. Die Ergebnisse der Laserscanner-Messaufnahme sind u.a. auch Grundlage für die Berechnung hochgenauer Digitaler Orthophotos sowie für die Herstellung von 3D-Gebäudemodellen und Oberflächenmodellen.
Die Leistungsanforderungen dieser Ausschreibung umfassen die Laserscanner-Messaufnahme mit einer Punktdichte von mindestens 4 Punkten / m² und einer Genauigkeit der Lasermesspunkte von bis zu ± 15 cm in der Höhe und bis zu ± 30 cm in der Lage sowie die automatische und interaktive Klassifizierung der Ergebnisse.
Die Leistung ist in zwei Lose (Los 7 Grimma, Los 8 Riesa) aufgeteilt.
Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen aktualisiert fortlaufend das hochgenauen Digi-tale Geländemodell als Bestandteil des ATKIS® für unterschiedliche Zwecke aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Verwaltung. Die Ergebnisse der Laserscanner-Messaufnahme sind u.a. auch Grundlage für die Berechnung hochgenauer Digitaler Orthophotos sowie für die Herstellung von 3D-Gebäudemodellen und Oberflächenmodellen.
Die Leistungsanforderungen dieser Ausschreibung umfassen die Laserscanner-Messaufnahme mit einer Punktdichte von mindestens 4 Punkten / m² und einer Genauigkeit der Lasermesspunkte von bis zu ± 15 cm in der Höhe und bis zu ± 30 cm in der Lage sowie die automatische und interaktive Klassifizierung der Ergebnisse.
Die Leistung ist in zwei Lose (Los 7 Grimma, Los 8 Riesa) aufgeteilt.
Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen aktualisiert fortlaufend das hochgenauen Digi-tale Geländemodell als Bestandteil des ATKIS® für unterschiedliche Zwecke aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Verwaltung. Die Ergebnisse der Laserscanner-Messaufnahme sind u.a. auch Grundlage für die Berechnung hochgenauer Digitaler Orthophotos sowie für die Herstellung von 3D-Gebäudemodellen und Oberflächenmodellen.
Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen aktualisiert fortlaufend das hochgenauen Digi-tale Geländemodell als Bestandteil des ATKIS® für unterschiedliche Zwecke aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Verwaltung. Die Ergebnisse der Laserscanner-Messaufnahme sind u.a. auch Grundlage für die Berechnung hochgenauer Digitaler Orthophotos sowie für die Herstellung von 3D-Gebäudemodellen und Oberflächenmodellen.
Die Leistungsanforderungen dieser Ausschreibung umfassen die Laserscanner-Messaufnahme mit einer Punktdichte von mindestens 4 Punkten / m² und einer Genauigkeit der Lasermesspunkte von bis zu ± 15 cm in der Höhe und bis zu ± 30 cm in der Lage sowie die automatische und interaktive Klassifizierung der Ergebnisse.
Die Leistungsanforderungen dieser Ausschreibung umfassen die Laserscanner-Messaufnahme mit einer Punktdichte von mindestens 4 Punkten / m² und einer Genauigkeit der Lasermesspunkte von bis zu ± 15 cm in der Höhe und bis zu ± 30 cm in der Lage sowie die automatische und interaktive Klassifizierung der Ergebnisse.
Die Leistung ist in zwei Lose (Los 7 Grimma, Los 8 Riesa) aufgeteilt.
Geschätzter Gesamtwert: 212 735 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Grimma
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Laserscanner-Messaufnahme und Klassifizierung der Ergebnisse sowie dazugehörige Qualitätsnachweise für ein Gebiet von ca. 1.731 km²
Geschätzter Wert ohne MwSt: 116 496 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Riesa
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Laserscanner-Messaufnahme und Klassifizierung der Ergebnisse sowie dazugehörige Qualitätsnachweise für ein Gebiet von ca. 1.430 km²
Geschätzter Wert ohne MwSt: 96 239 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftragnehmer Nachfolgendes einzureichen
- der bzw. die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Nachweise der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL)
o oder
der Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (nicht älter als 3 Monate);
b) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftragnehmer zu erklären
- die Kenntnisnahme, dass fahrlässige oder vorsätzliche Falschangaben den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftragnehmer Nachfolgendes einzureichen
- der Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
b) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftragneh-mer Nachfolgendes anzugeben
- die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den zurückliegenden drei Jahren,
- die Jahresumsätze (jeweils Gesamtumsatz und Umsatz in dem für die Ausschreibung maßgebenden Geschäftszweig) in den zurückliegenden drei Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) durch den Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft durch den Vertreter der Bietergemein-schaft zu benennen
- drei geeignete Referenzen vergleichbarer, abgeschlossener Projekte, welche in den letzten drei Jahren gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gemäß Punkt 2.1.3 durchgeführt wurden; die erbrachten Leistungen der Referenzen müssen mit den in Punkt 4 i.V.m. Anlage 9 geforderten Leistungen vergleichbar sein;
- drei geeignete Referenzen vergleichbarer, abgeschlossener Projekte, welche in den letzten drei Jahren gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gemäß Punkt 2.1.3 durchgeführt wurden; die erbrachten Leistungen der Referenzen müssen mit den in Punkt 4 i.V.m. Anlage 9 geforderten Leistungen vergleichbar sein;
b) durch den Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft durch den Vertreter der Bietergemein-schaft zu benennen
- die an der Durchführung der zu vergebenden Leistung beteiligten technischen Fachkräfte des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Unterauftragnehmers – hierzu zählen u. a. auch Mutter- und Tochtergesellschaften, die rechtlich selbstständige Unternehmen - sind mit Angabe der Firma und Zuweisung zur vorgesehenen Tätigkeit im Projekt entsprechend Punkt 4, einzureichen durch den Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft durch den Vertreter der Bietergemeinschaft.
- die an der Durchführung der zu vergebenden Leistung beteiligten technischen Fachkräfte des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Unterauftragnehmers – hierzu zählen u. a. auch Mutter- und Tochtergesellschaften, die rechtlich selbstständige Unternehmen - sind mit Angabe der Firma und Zuweisung zur vorgesehenen Tätigkeit im Projekt entsprechend Punkt 4, einzureichen durch den Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft durch den Vertreter der Bietergemeinschaft.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ist unter Verwendung der Anlage 4 der Vergabeunterlage von jedem Bieter, jedem Teilnehmer der Bieter-gemeinschaft und jedem Unterauftragnehmer zu erklären.
Zusätzlich zu den Anlagen 1 bis 4 oder ggf. der EEE sind von jedem Bieter, jedem Teilnehmer der Bietergemeinschaft und jedem Unterauftragnehmer
- die Eigenerklärung im Zusammenhang mit den Sanktionen der EU gegenüber Russland unter Verwendung der Anlage 5 abzugeben
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 18:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Dresden
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Be-stimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in sei-nen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftrag-geber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Be-stimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in sei-nen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftrag-geber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 067-198744 (2023-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen beabsichtigt die Aktualisierung des hochgenauen Digitalen Geländemodells als Bestandteil des ATKIS® für unterschiedliche Zwecke aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Verwaltung. Die Ergebnisse der Laserscanner-Messaufnahme sind u.a. auch Grundlage für die Berechnung hochgenauer Digitaler Orthophotos sowie die Her-stellung von 3D-Gebäudemodellen und Oberflächenmodellen.
Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen beabsichtigt die Aktualisierung des hochgenauen Digitalen Geländemodells als Bestandteil des ATKIS® für unterschiedliche Zwecke aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Verwaltung. Die Ergebnisse der Laserscanner-Messaufnahme sind u.a. auch Grundlage für die Berechnung hochgenauer Digitaler Orthophotos sowie die Her-stellung von 3D-Gebäudemodellen und Oberflächenmodellen.
Gesamtwert des Auftrags: 195 750 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Bewertung der Qualität des Angebotes erfolgt mittels der Vergabe von Leistungspunkten für Unterkriterien. Punktzahl (Qualität) bezeichnet. Unterkriterien Leistungspunkte (L) maximal Zeitplanung 150 Flugplanung 175 zusätzliche technische Ausrüstung zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung 300 Workflows der Datenprozessierung der einzel-nen Leistungen 150 Maßnahmen zur Qualitätssicherung / zum Umweltschutz 1075 Inhalt und Struktur des Angebotes 200 Zuschlagskriterium "Qualität" insgesamt 2.050
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70%
Preis (Gewichtung): 30%
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-24 📅
Name: MILAN Geoservice GmbH
Postanschrift: Schäfereistraße 24
Postort: Spremberg
Postleitzahl: 03130
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@milan-geoservice.de📧
Land: Spree-Neiße
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 103 750 EUR 💰
Name: BSF Swissphoto GmbH
Postanschrift: Mittelstrasse 7
Postort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
E-Mail: michael.moeller@bsf-swissphoto.com📧
Land: Dahme-Spreewald
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 92 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Be-stimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in sei-nen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftrag-geber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung e Ve rga be .de Gm bH, Me sse ring 5, 01067 Dre sde n C EO : C hristoph De utsch, C a rste n Prok op Am tsge richt Dre sde n HR B 28209, USt-IdNr.: DE268661681 e ve rga be .de Hilfe & Se rvice AGB, Da te nschutz benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Be-stimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in sei-nen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftrag-geber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung e Ve rga be .de Gm bH, Me sse ring 5, 01067 Dre sde n C EO : C hristoph De utsch, C a rste n Prok op Am tsge richt Dre sde n HR B 28209, USt-IdNr.: DE268661681 e ve rga be .de Hilfe & Se rvice AGB, Da te nschutz benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.