Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen ist Lieferung und Leasing von Dienst-PKW für den Allgemeinen Fuhrpark der Kreisverwaltung. Die Fahrzeuge sollen als Dienstwagen im täglichen Dienstbetrieb eingesetzt und mittels Leasingvertrag beschafft werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leasing Allgemeiner Fuhrpark Kreisverwaltung Segeberg
SE30.00.20230021
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen ist Lieferung und Leasing von Dienst-PKW für den Allgemeinen Fuhrpark der Kreisverwaltung. Die Fahrzeuge sollen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen ist Lieferung und Leasing von Dienst-PKW für den Allgemeinen Fuhrpark der Kreisverwaltung. Die Fahrzeuge sollen als Dienstwagen im täglichen Dienstbetrieb eingesetzt und mittels Leasingvertrag beschafft werden.
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Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personenkraftwagen📦
Ort der Leistung: Segeberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Kreis Segeberg - Der Landrat Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg, Kreis Segeberg Rosenstraße 28A 23795 Bad Segeberg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Leasingvertrag soll für jedes Fahrzeug über eine Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen werden. Er beginnt zum Auslieferungstermin des jeweiligen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Leasingvertrag soll für jedes Fahrzeug über eine Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen werden. Er beginnt zum Auslieferungstermin des jeweiligen Fahrzeuges. Die Liefertermine verteilen sich auf die Kalenderwochen KW 46 2024, KW 50 2024, KW 3 2025 und KW 9 2025, also auf den Zeitraum vom 11.11.2024 bis zum 28.02.2025.
Die in der Leistungsbeschreibung genannten Liefertermine werden mit Abgabe eines Angebots vom Bieter garantiert.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge mit Elektromotoren
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Leasingvertrag soll für jedes Fahrzeug über eine Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen werden. Er beginnt zum Auslieferungstermin des jeweiligen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Leasingvertrag soll für jedes Fahrzeug über eine Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen werden. Er beginnt zum Auslieferungstermin des jeweiligen Fahrzeuges. Die Liefertermine verteilen sich auf die Kalenderwochen KW 46 2024 und KW 50 2024 also auf den Zeitraum vom 11.11.2024 bis zum 13.12.2024.
Die in der Leistungsbeschreibung genannten Liefertermine werden mit Abgabe eines Angebots vom Bieter garantiert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bieter haben zu bestätigen, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden. Mit dem Angebot ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bieter haben zu bestätigen, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden. Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister als Auszug aus dem elektronischen Register, nicht älter als sechs Monate, einzureichen (eingescannte Kopie ist ausreichend), bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eigene Erklärungen des Bieters. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Als Nachweis für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine aussagekräftige Darstellung des Unternehmens inklusive Angaben zu der Zahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigen Arbeitskräfte sowie eine Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre dem Angebot beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter mit seinem Angebot
- Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben,
- diese Unternehmen benennen.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter mit seinem Angebot die geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen vorzulegen;
- zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen,
- sowie nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von mindestens drei Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von mindestens drei Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre mit folgenden Angaben:
- Auftragsjahr und -umfang,
- AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,
- Jährlicher Auftragswert.
Referenzen können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es ist möglich, die Eignung durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV vorläufig zu belegen. Der Auftraggeber kann...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es ist möglich, die Eignung durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV vorläufig zu belegen. Der Auftraggeber kann Bieter*innen jederzeit gem. § 50 (2) VgV während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Eignung teilweise durch ein Zertifikat des Präqualifizierungssystems PQ-VOL des Kooperationsverbundes Präqualifizierung-Nord (PQ-Nord) gemäß § 122 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) nachzuweisen. Dies setzt voraus, dass im PQ-System ausreichende Nachweise hinterlegt sind.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.pq-vol.de.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-21
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-21
09:00 📅
“Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten,...”
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 Euro (brutto) zu zahlen. Ein beauftragtes Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird. Unberührt bleiben gesetzlich (z.B. nach dem MiLoG - "Bundesmindestlohn"), tarif- oder arbeitsvertraglich geschuldete höhere Entgelte.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QY1500V87V
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4542📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 137-436800 (2023-07-14)