Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Aumass. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Bieterinformationen. Eine Abgabe eines Angebotes in Papierform ist nicht zulässig! Die Abgabe der Angebote hat ausschließlich elektronisch zu erfolgen.