Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von
den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als
Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/
Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem
Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/
Unterauftragnehmern vorzulegen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht
ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bietern wird die
Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber/
Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens
mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren
zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und Telefonnummer.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung -
Vertraulichkeit und Datenschutz
(Eigenerklärung-Vertraulichkeitserklärung) zur Verfügung.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit
anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c
AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3
i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen
Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten,
Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche
Informationen').
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung -
Vertraulichkeit und Datenschutz
(Eigenerklärung-Vertraulichkeitserklärung) zur Verfügung.
3)
Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem
Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der
BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich
auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter und
die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl/
Bieterauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu
einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot
einreichen.
BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts
abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der
Vertreter der BewGe/BieGe haben/hat zu erklären, dass die
Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber
hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem
Vertreter dieser zu erklären,
inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich
zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht
allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4)
Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner
wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten
anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/
konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese
Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und
die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/
Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang
vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit
dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen,
dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das
Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Verpflichtungserklärung Dritte
Nachunternehmer (Verpflichtungserklärung des Dritten/
Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten) zur
Verfügung.
5)
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung zum Artikel 5k
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zur Verfügung.
6)
Mit der Eigenerklärung wird die Vertraulichkeitserklärung und
DSVO akzeptiert.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu
verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein
Ausschluss des Teilnahmeantrages/des Angebotes wegen
fehlender Eignung erfolgen.