Beschreibung der Beschaffung
Beauftragt werden Leistungen analog zur HOAI für die Leistungsbilder Verkehrs- und Freianlagen.
Die Beauftragung der Leistungen des Auftragnehmers erfolgt in Vertragsstufen, wobei die Vertragsstufen II und III optional sind.
Die Zeitziele für die optionalen Vertragsstufen werden mit dem Auftraggeber erarbeitet und verbindlich festgesetzt. Der Projektabschluss ist bis 2029 angesetzt:
Der Auftraggeber ist bei der Wahl des Zeitpunktes der Beauftragung der optionalen Vertragsstufen frei. Er behält sich vor, Vertragsstufen simultan zu bereits beauftragten Vertragsstufen abzurufen und ist somit nicht an den Abschluss der vorangehenden Vertragsstufe durch den Auftragnehmer gebunden.
Vertragsstufe I
- Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1 bis 3, 5
- Freianlagen: Leistungsphase 1 bis 3, 5
Vertragsstufe II (optionale Vertragsstufe)
- Verkehrsanlagen Leistungsphasen 6 und 8
- Freianlagen: Leistungsphase 6 bis 8
Vertragsstufe III (optionale Vertragsstufe)
- Freianlagen: Leistungsphase 4
Besondere Leistungen
Der Auftragnehmer soll die nachstehend aufgeführten besonderen Leistungen a), b) und c) erbringen:
a) Erstellen von Leitungsbestandsplänen gemäß Anlage 13 Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistung der LPH 2 Vorplanung
b) Objektübergreifende, integrierte Bauablaufsplanung gemäß Anlage 13, Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistung der LPH 5 Ausführungsplanung
c) Koordinierung, Planung und Erstellung eines digitalen koordinierten Leitungsplanes (Leitungsbestand- und Leitungstrassenplan) auf Basis von zum Teil analogen Daten (Maßstab 1:250) unter Einbindung der Ergebnisse aus der besonderen Leistung a)
(nach Stundenaufwand)
Dies umfasst unter anderem:
- Laufendes Einholen, Einarbeiten und Fortschreiben aller Bestandsunterlagen/
Fachplanungen der beteiligten Leitungsträger/Versorgungsträger
- Erstellung der Trassenvorgaben auf Grundlage des vom Fachplaner vorgegebenen Trassenkonzeptes als Grundlage für die weiteren Fachplanungen der Fachdienste der Stadt und anderer Leitungsträger
- Planung und Darstellung von Medientrassen unter Beachtung der DIN 1998, des Telekommunikationsgesetzes und des DigiNetz Gesetzes und unter Berücksichtigung der Belange aller Nutzer
- Zeichnerische Darstellung der maßgebenden Regelschnitte in allen Trassen mit allen Leitungen in geeignetem Maßstab und Vorgabe der exakten Lage der Leitungen und den erforderlichen Grabenbreiten für die weiteren Fachplanungen
- Fortschreiben des Leitungsplans sofern erforderlich
- Eigenständiges organisieren und protokollieren von Besprechungsterminen
- Aufzeigen (im Planwerk und als Liste) und Mitwirkung beim Lösen der planerischen Konfliktpunkte
- Beachtung der Belange der Versorgungsträger
- Einholung der Zustimmung aller Beteiligten
- Dokumentation aller Abstimmungsergebnisse
- Erstellung eines graphischen Bauablaufplans / Bauphasenplans für die Leitungsverlegungen und Integration der Leitungsthematik in die objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung sowie detaillierte Planung der Bauphasen für die Leitungsverlegung
Die Beauftragung der nachstehenden besonderen Leistungen d) bis j) erfolgt optional und z. T. im Sinne der zugehörigen Leistungsphasen, die schriftlich über die optionalen Vertragsstufen gemäß § 2.1 abgerufen werden:
d) Detaillierte Planung von Bauphasen sowie die Erstellung von Verkehrsführungsplänen bei besonderen Anforderungen gemäß Anlage 13, Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistung der LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
e) Prüfen und Werten von Nebenangeboten gemäß Anlage 13, Nr. 13.1 Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistung der LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe (nach Stundenaufwand)
f) Prüfen von Nachträgen gemäß Anlage 13, Nr. 13.1 Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistung der LPH 8 Bauoberleitung - auch für Nachträge des Leistungsbilds Freianlagen
(nach Stundenaufwand)
g) Örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 13, Nr. 13.1 Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistung der LPH 8 Bauoberleitung
h) Bauoberleitung gemäß Anlage 11, Nr. 11.1 Leistungsbild Freianlagen, Besondere Leistung der LPH 8 Objektüberwachung
i) Herstellung einer Visualisierung (Fotomontage) zur Verdeutlichung der Planung (pauschal)
j) Alternative einer bereits hergestellten Visualisierung (pauschal)