Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: LED-Handleuchten
37-2023-00042
Produkte/Dienstleistungen: Wiederaufladbare elektrische Handleuchten📦
Kurze Beschreibung: Beschaffung von LED-Handleuchten und Zubehör als 4-jährige Rahmenvereinbarung
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Branddirektion, 37.Z62, Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main”
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung von LED-Handleuchten und Zubehör als 4-jährige Rahmenvereinbarung
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beurteilung der Qualität der eingereichten Mustersätze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Preis (Gewichtung): 70,00
Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-15 📅
Datum des Endes: 2028-02-14 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: keine
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: keine
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage eines Zertifikats zum Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 (mit dem Angebot einzureichen)
Der Bieter muss über ein Qualitätsmanagementsystem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage eines Zertifikats zum Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 (mit dem Angebot einzureichen)
Der Bieter muss über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 verfügen. Dies ist durch ein entsprechendes Zertifikat nachzuweisen. Das Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-17
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-02-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-20
06:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist...”
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 200-627395 (2023-10-12)