Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix. Die Kriterien werden folgendermaßen bewertet: Vergabe von 0 – max. 3 Punkten pro Kriterium, für die jeweiligen Kriterien wird eine Gewichtung vorgenommen. Es werden maximal 5 Bewerber zur Verhandlung geladen. Maßgebend für die Auswahl ist die Höchstzahl an erreichten Punkten. Bei höherer Anzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl erfolgt ein Losverfahren.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1.) fristgerechter Eingang
2.) vollständige Bewerbungsunterlagen
3.) Einreichung des Teilnahmeantrages elektronisch über die Vergabeplattform
4.) Abschlusserklärung in Textform unterschrieben
5.) Bestätigung der Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV
6.) Angabe zur Art der Bewerbung
7.) bei Bewerbergemeinschaften: geforderte Nachweise von allen Mitgliedern und Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung
8.) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer ist beizufügen
9.) Angaben zu Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen ist beizufügen.
10.) Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
11.) Nachweis zur Befähigung der Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufsregister gem. § 44 (1)
entspr. III.1.1) Punkt 5
12.) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. Punkt III.1.2)
13.) Nichtvorliegen einer Mehrfachbewerbung
14.) Nachweis der Mindestreferenz 1 (gem. Punkt III.1.3)
15.) Vorgesehene Projektleitung: Angabe Name und Nachweis der beruflichen Qualifizierung:entspr. III.1.1) Punkt 5
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Finanzielle und wirtschaftliche Eignung, personelle und technische Ausstattung, Gesamtgewichtung 20 %, davon
- Umsatz, bezogen auf die angefragte Dienstleistung als Mittelwert der letzten 3 Jahre – 10 %
- Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers, die im Bereich der angefragten Dienstleistung tätig sind als Mittelwert der letzten 3 Jahre – 10 %
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. Punkt III 1.3) Gesamtgewichtung 80 %, davon
Referenz 1, Mindestreferenz (40 %)
- Vergleichbarkeit der Aufgabe (Baukosten KGr. 500) 20 %
- Vergleichbarkeit der Leistung (selbst erbrachte Leistungsphasen) 20 %
Referenz 2, optionale Referenz zum Nachweis der Erfahrung mit vergleichbaren Anforderungen an Freiflächen mit Bauwerksbezug und Nutzungsanforderungen (40 %)
- Vergleichbarkeit der Aufgabe (Baukosten KGr. 500) 20 %
- Vergleichbarkeit der Leistung (selbst erbrachte Leistungsphasen) 20 %
Die genaue Bewertung ist in der Anlage „Bewertungsmatrix Auswahlverfahren“ dargestellt.