Das Land Baden-Württemberg vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1 beabsichtigt die Herstellung einer Retentionsfläche am Leimbach-Unterlauf auf Gemarkung Nussloch. Die Retentionsfläche dient zur Abflachung der Hochwasserwelle und zur Optimierung des Hochwasserschutzes für zukünftige Bau-maßnahmen zur Herstellung eines 100-jährlichen Hochwasserschutzes am Leimbach. Das Einströmen der Hochwasserwelle in die Retentionsfläche wird über zwei herzustellende Breschen im be-stehenden Leimbach gewährleistet. Zur Regulierung der Einströmmenge dienen mobile Dammbalkenelemente als überströmbare Schwellen, welche auf Spundwandkonstruktionen montiert werden. Die Entleerung der tie-ferliegenden Retentionsfläche erfolgt über einen Ablaufgraben und mittels Pumpen, wofür ein Pumpenschacht mit entsprechender Verrohrung und Pumpenanschlüssen herzustellen ist. Die Erreichbarkeit des Pumpenschachtes bei eingestauter Retentionsfläche wird über eine herzustellende Ber-menschüttung mit Unterhaltungsweg entlang der Straßenböschung zur B3 sichergestellt. Zusätzlich wird ein Unterhaltungsweg am luftseitigen Leimbachdamm zur Unterhaltung der Breschen hergestellt.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leimbach Maßnahme 4 - Bau Retentionsfläche
Referenznummer: RPKR53-2026-051
Kurze Beschreibung:
Das Land Baden-Württemberg vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1 beabsichtigt die Herstellung einer Retentionsfläche am Leimbach-Unterlauf auf Gemarkung Nussloch. Die Retentionsfläche dient zur Abflachung der Hochwasserwelle und zur Optimierung des Hochwasserschutzes für zukünftige Bau-maßnahmen zur Herstellung eines 100-jährlichen Hochwasserschutzes am Leimbach.
Das Einströmen der Hochwasserwelle in die Retentionsfläche wird über zwei herzustellende Breschen im be-stehenden Leimbach gewährleistet. Zur Regulierung der Einströmmenge dienen mobile Dammbalkenelemente als überströmbare Schwellen, welche auf Spundwandkonstruktionen montiert werden. Die Entleerung der tie-ferliegenden Retentionsfläche erfolgt über einen Ablaufgraben und mittels Pumpen, wofür ein Pumpenschacht mit entsprechender Verrohrung und Pumpenanschlüssen herzustellen ist.
Die Erreichbarkeit des Pumpenschachtes bei eingestauter Retentionsfläche wird über eine herzustellende Ber-menschüttung mit Unterhaltungsweg entlang der Straßenböschung zur B3 sichergestellt. Zusätzlich wird ein Unterhaltungsweg am luftseitigen Leimbachdamm zur Unterhaltung der Breschen hergestellt.
Das Land Baden-Württemberg vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1 beabsichtigt die Herstellung einer Retentionsfläche am Leimbach-Unterlauf auf Gemarkung Nussloch. Die Retentionsfläche dient zur Abflachung der Hochwasserwelle und zur Optimierung des Hochwasserschutzes für zukünftige Bau-maßnahmen zur Herstellung eines 100-jährlichen Hochwasserschutzes am Leimbach.
Das Einströmen der Hochwasserwelle in die Retentionsfläche wird über zwei herzustellende Breschen im be-stehenden Leimbach gewährleistet. Zur Regulierung der Einströmmenge dienen mobile Dammbalkenelemente als überströmbare Schwellen, welche auf Spundwandkonstruktionen montiert werden. Die Entleerung der tie-ferliegenden Retentionsfläche erfolgt über einen Ablaufgraben und mittels Pumpen, wofür ein Pumpenschacht mit entsprechender Verrohrung und Pumpenanschlüssen herzustellen ist.
Die Erreichbarkeit des Pumpenschachtes bei eingestauter Retentionsfläche wird über eine herzustellende Ber-menschüttung mit Unterhaltungsweg entlang der Straßenböschung zur B3 sichergestellt. Zusätzlich wird ein Unterhaltungsweg am luftseitigen Leimbachdamm zur Unterhaltung der Breschen hergestellt.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Wasserbauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: RPKR53-2026-051
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
In der vorliegenden Ausschreibung sind die folgenden Leistungen enthalten:
- Oberbodenarbeiten ca. 7.500 m3
- Bodenaushub ca. 1.700 m3
- Boden liefern (bindiger Boden) ca. 14.300 m3
- Bodenverbesserung ca. 3.700 m2
- Spundwandarbeiten ca. 450 m2
- Steinschüttungen Wasserbausteine ca. 650 to
- Stahlbeton Pumpenschacht ca. 30 m3
- Dammbalken Höhe 45 cm, ca. 2 x 25 m
- Wegebau ca. 3.700 m2
Die Bäume und Gehölzflächen am Straßendamm der Bundesstraße B3 werden im Vorgriff der Maßnahme gefällt. Die Rodung der Wurzelstöcke inkl. Verfüllung der Wurzellöcher ist Teil der vorliegenden Ausschreibung.
In der vorliegenden Ausschreibung sind die folgenden Leistungen enthalten:
- Oberbodenarbeiten ca. 7.500 m3
- Bodenaushub ca. 1.700 m3
- Boden liefern (bindiger Boden) ca. 14.300 m3
- Bodenverbesserung ca. 3.700 m2
- Spundwandarbeiten ca. 450 m2
- Steinschüttungen Wasserbausteine ca. 650 to
- Stahlbeton Pumpenschacht ca. 30 m3
- Dammbalken Höhe 45 cm, ca. 2 x 25 m
- Wegebau ca. 3.700 m2
Die Bäume und Gehölzflächen am Straßendamm der Bundesstraße B3 werden im Vorgriff der Maßnahme gefällt. Die Rodung der Wurzelstöcke inkl. Verfüllung der Wurzellöcher ist Teil der vorliegenden Ausschreibung.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Stadt: Leimbach in Nußloch
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Neckar-Kreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-03-01 📅
Datum des Endes: 2027-08-27 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-12-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 73 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-24 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärungen zur Eignung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): gemäß Formblatt KEV179
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 19.1) ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (incl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 19.2) beträgt 3 v.H. der Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer.
Sicherheit für die Vertragserfüllung (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 19.1) ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (incl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 19.2) beträgt 3 v.H. der Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer ist gemäß § 4 a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg ab 01.01.2022 dazu verpflichtet, dem Auftraggeber ausschließlich elektronische Rechnungen auszustellen und zu übermitteln. Der Auftragnehmer kann sich hierbei auch der Dienstleistung von Rechnungssen-dern bedienen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Für die elektronische Rechnungsstellung ist ausschließlich der Zentrale Rechnungseingang Baden- Württemberg (https://service-bw.de/erechnung) zu verwenden. Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden- Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Auftragnehmer ist gemäß § 4 a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg ab 01.01.2022 dazu verpflichtet, dem Auftraggeber ausschließlich elektronische Rechnungen auszustellen und zu übermitteln. Der Auftragnehmer kann sich hierbei auch der Dienstleistung von Rechnungssen-dern bedienen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Für die elektronische Rechnungsstellung ist ausschließlich der Zentrale Rechnungseingang Baden- Württemberg (https://service-bw.de/erechnung) zu verwenden. Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden- Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot
** Keine oder anderweitige Formerfordernis:
- Eigenerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576: gemäß Formblatt "Ergänzung 2"
- Verpflichtungserklärung Mindestlohn LTMG-BW: gemäß Formblatt KEV179.3
* Mit dem Angebot
** Keine oder anderweitige Formerfordernis:
- Eigenerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576: gemäß Formblatt "Ergänzung 2"
- Verpflichtungserklärung Mindestlohn LTMG-BW: gemäß Formblatt KEV179.3
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYBYTTBRW5FZ#
Sofern (auf älteren Formblättern) ggf. Unterschriften gefordert werden, ist im Rahmen der E-Vergabe die Angabe der erklärenden Person in Textform ausreichend.
Bei Problemen mit dem Cosinex Bietertool erhalten Sie Support unter
https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Bietertool
Sofern (auf älteren Formblättern) ggf. Unterschriften gefordert werden, ist im Rahmen der E-Vergabe die Angabe der erklärenden Person in Textform ausreichend.
Entsprechend § 160, Abs. 3, Nr. 4 GWB ist ein Antrag zum Einleiten eines Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer nur zulässig, wenn er innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht wird.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend § 160, Abs. 3, Nr. 4 GWB ist ein Antrag zum Einleiten eines Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer nur zulässig, wenn er innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht wird.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-30+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 212-756887 (2026-10-30)