Leistungen der Generalplanung LPH 1-9 HOAI für die Umnutzung und energetische Sanierung des Bestandsgebäudes des RPK Schwaben in Kempten, Keselstraße 65 zur neuen Nutzung als überwiegend barrierefreie Wohnungen/Appartments für Mitarbeiter der Bezirkskliniken Schwaben und zur alternativen Nutzung einer Ambulanz im Basisgeschoss. Leistungen der Generalplanung der LP 1-9 nach HOAI und § 1.5 AHO-Heft 17. Leistungen Generalplanung bestehend aus: - Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, LPH 1 - 9 - Tragwerksplanung nach § 52 HOAI, LPH 1 - 9 - Planung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 9 nach § 56 HOAI, LPH 1 - 9 - Freianlagenplanung nach § 35 HOAI, LPH 1 - 9 - Brandschutzplanung nach § 1.5 AHO-Heft 17, LPH 1 - 9 - Bauphysik (Wärme./Energiebil., Bauakustik) nach § 3.1und Anlage 1 HOAI, LPH 1 - 7
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-14.
Auftragsbekanntmachung (2023-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: Leistungen der Generalplanung LPH 1-9 für Umnutzung/energet. Sanierung Bestandsgebäude RPK Kempten
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Generalplanung LPH 1-9 HOAI für die Umnutzung und energetische Sanierung des Bestandsgebäudes des RPK Schwaben in Kempten, Keselstraße 65 zur neuen Nutzung als überwiegend barrierefreie Wohnungen/Appartments für Mitarbeiter der Bezirkskliniken Schwaben und zur alternativen Nutzung einer Ambulanz im Basisgeschoss.
Leistungen der Generalplanung der LP 1-9 nach HOAI und § 1.5 AHO-Heft 17. Leistungen Generalplanung bestehend aus:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, LPH 1 - 9
- Tragwerksplanung nach § 52 HOAI, LPH 1 - 9
- Planung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 9 nach § 56 HOAI, LPH 1 - 9
- Freianlagenplanung nach § 35 HOAI, LPH 1 - 9
- Brandschutzplanung nach § 1.5 AHO-Heft 17, LPH 1 - 9
- Bauphysik (Wärme./Energiebil., Bauakustik) nach § 3.1und Anlage 1 HOAI, LPH 1 - 7
Leistungen der Generalplanung LPH 1-9 HOAI für die Umnutzung und energetische Sanierung des Bestandsgebäudes des RPK Schwaben in Kempten, Keselstraße 65 zur neuen Nutzung als überwiegend barrierefreie Wohnungen/Appartments für Mitarbeiter der Bezirkskliniken Schwaben und zur alternativen Nutzung einer Ambulanz im Basisgeschoss.
Leistungen der Generalplanung der LP 1-9 nach HOAI und § 1.5 AHO-Heft 17. Leistungen Generalplanung bestehend aus:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, LPH 1 - 9
- Tragwerksplanung nach § 52 HOAI, LPH 1 - 9
- Planung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 9 nach § 56 HOAI, LPH 1 - 9
Im Teilnahmeverfahren können von Interessenten Fragen bis 14.08.2023 über die Nachrichtenfunktion der deutschen eVergabe gestellt werden. Fragen, die im Teilnahmeverfahren später eingehen, können im Rahmen des Teilnahmeverfahrens nicht mehr beantwortet werden.
Im Teilnahmeverfahren können von Interessenten Fragen bis 14.08.2023 über die Nachrichtenfunktion der deutschen eVergabe gestellt werden. Fragen, die im Teilnahmeverfahren später eingehen, können im Rahmen des Teilnahmeverfahrens nicht mehr beantwortet werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Generalplanung LPH 1-9 HOAI für die Umnutzung und energetische Sanierung des Bestandsgebäudes des RPK Schwaben in Kempten, Keselstraße 65 zur neuen Nutzung als überwiegend barrierefreie Wohnungen/Appartments für Mitarbeiter der Bezirkskliniken Schwaben und zur alternativen Nutzung einer Ambulanz im Basisgeschoss.
Leistungen der Generalplanung LPH 1-9 HOAI für die Umnutzung und energetische Sanierung des Bestandsgebäudes des RPK Schwaben in Kempten, Keselstraße 65 zur neuen Nutzung als überwiegend barrierefreie Wohnungen/Appartments für Mitarbeiter der Bezirkskliniken Schwaben und zur alternativen Nutzung einer Ambulanz im Basisgeschoss.
Leistungen der Generalplanung der LP 1-9 nach HOAI und § 1.5 AHO-Heft 17. Leistungen Generalplanung bestehend aus:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, LPH 1 - 9
- Tragwerksplanung nach § 52 HOAI, LPH 1 - 9
- Planung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 9 nach § 56 HOAI, LPH 1 - 9
Leistungen der Generalplanung LPH 1-9 HOAI und § 1.5 AHO-Heft 17 für die Umnutzung und energetische Sanierung des Bestandsgebäudes des RPK Schwaben in Kempten, Keselstraße 65. Als neue Nutzung sind überwiegend barrierefreie Wohnungen/Appartements für Mitarbeiter der Bezirksklinken Schwaben und als
Leistungen der Generalplanung LPH 1-9 HOAI und § 1.5 AHO-Heft 17 für die Umnutzung und energetische Sanierung des Bestandsgebäudes des RPK Schwaben in Kempten, Keselstraße 65. Als neue Nutzung sind überwiegend barrierefreie Wohnungen/Appartements für Mitarbeiter der Bezirksklinken Schwaben und als
alternative Nutzung im Basisgeschoss (durch die Hanglage einseitig belichtet) Ambulanzen vorzusehen.
Auftraggeber, Bauherr und Nutzer sind die Bezirkskliniken Schwaben.
Das Bestandsgebäude aus zwei höhenversetzten Baukörpern mit Basis- und zwei bzw. drei Vollgeschossen stammt aus dem Jahr 1952 und liegt zentral innerhalb des bebauten Ortsgebietes von Kempten. Das Gebäude ist zur Zeit im Basisgeschoss als Kinderarten und in den Obergeschossbereichen als Flüchtlingsunterkunft
Das Bestandsgebäude aus zwei höhenversetzten Baukörpern mit Basis- und zwei bzw. drei Vollgeschossen stammt aus dem Jahr 1952 und liegt zentral innerhalb des bebauten Ortsgebietes von Kempten. Das Gebäude ist zur Zeit im Basisgeschoss als Kinderarten und in den Obergeschossbereichen als Flüchtlingsunterkunft
genutzt.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Projektstufen ganz oder teilweise zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Zur Klärung der Möglichkeiten wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Die dabei ermittelten Kosten (DIN 276 -KG 200 – 700) betragen ca. brutto 7,8 Mio. EUR brutto. Die Machbarkeitsstudie liegt als Anlage 3 den Vergabeunterlagen bei (Umfang: 40 Seiten).
Zur Klärung der Möglichkeiten wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Die dabei ermittelten Kosten (DIN 276 -KG 200 – 700) betragen ca. brutto 7,8 Mio. EUR brutto. Die Machbarkeitsstudie liegt als Anlage 3 den Vergabeunterlagen bei (Umfang: 40 Seiten).
Der Maßnahmenbeginn ist unmittelbar nach Auftragserteilung geplant.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 EUR 💰
Dauer: 50 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Das ermöglicht dem Auftraggeber, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer nimmt die Leistungen direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (12 Werktage) nach Auftragsvergabe auf.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Das ermöglicht dem Auftraggeber, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer nimmt die Leistungen direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (12 Werktage) nach Auftragsvergabe auf.
Zusätzliche Informationen:
Im Teilnahmeverfahren können von Interessenten Fragen bis 14.08.2023 über die Nachrichtenfunktion der deutschen eVergabe gestellt werden. Fragen, die im Teilnahmeverfahren später eingehen, können im Rahmen des Teilnahmeverfahrens nicht mehr beantwortet werden.
Im Teilnahmeverfahren können von Interessenten Fragen bis 14.08.2023 über die Nachrichtenfunktion der deutschen eVergabe gestellt werden. Fragen, die im Teilnahmeverfahren später eingehen, können im Rahmen des Teilnahmeverfahrens nicht mehr beantwortet werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Basisinformation (Firma, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (soweit zutreffend);
B)Eigenerklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; für ausländische Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind;
B)Eigenerklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; für ausländische Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind;
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der den Bewerber vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht; Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1 bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen;
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der den Bewerber vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht; Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1 bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen;
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; für ausländische Bieter/Mitglieder einer Bietergemeinschaft: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind;
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; für ausländische Bieter/Mitglieder einer Bietergemeinschaft: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind;
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs.2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs.2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im zur Verfügung gestellten Bewerbungsformular sind folgende Erklärungen einzutragen/Nachweise zu erbringen (bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied zu führen):
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Nachweis gem. § 45 (1) 3 VgV über das Bestehen einer entsprechenden Berufs-Haftpflichtversicherung über 2.000.000 EUR für Personenschäden und über 1.500.000 EUR für Sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der schriftliche Nachweis der geforderten Versicherungssummen bzw. die Absichtserklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz seines Versicherungsnehmers entsprechend dem Bekanntmachungstext angepasst wird, ist als Anlage beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Nachweis gem. § 45 (1) 3 VgV über das Bestehen einer entsprechenden Berufs-Haftpflichtversicherung über 2.000.000 EUR für Personenschäden und über 1.500.000 EUR für Sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der schriftliche Nachweis der geforderten Versicherungssummen bzw. die Absichtserklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz seines Versicherungsnehmers entsprechend dem Bekanntmachungstext angepasst wird, ist als Anlage beizufügen.
(2) Erklärung gem. § 45 (1) 1 VgV über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie ggf. des Umsatzes für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz) mindestens brutto 600.000 EUR im Rahmen von Generalplanungsprojekten für die Objektplanung Gebäude und Innenräume bzw. Planung Technische Gebäudeausrüstung der Leistungsphasen 2-9 für die maximale Punktzahl (Nichterfüllung ist kein Ausschlussgrund, jedoch Wertungskriterium). Büros mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz (jeweils brutto) der letzten 3 Jahre von weniger als brutto 200.000 EUR erhalten 0 Punkte, mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens brutto 200.000 EUR jedoch weniger als 600.000 EUR erhalten 10 Punkte und mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens brutto 600.000 EUR erhalten die maximale Punktzahl von 20 Punkten. Bei Bietergemeinschaften wird die Summe der jährlichen Umsätze der einzelnen Mitglieder summiert und dann gewertet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Erklärung gem. § 45 (1) 1 VgV über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie ggf. des Umsatzes für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz) mindestens brutto 600.000 EUR im Rahmen von Generalplanungsprojekten für die Objektplanung Gebäude und Innenräume bzw. Planung Technische Gebäudeausrüstung der Leistungsphasen 2-9 für die maximale Punktzahl (Nichterfüllung ist kein Ausschlussgrund, jedoch Wertungskriterium). Büros mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz (jeweils brutto) der letzten 3 Jahre von weniger als brutto 200.000 EUR erhalten 0 Punkte, mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens brutto 200.000 EUR jedoch weniger als 600.000 EUR erhalten 10 Punkte und mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens brutto 600.000 EUR erhalten die maximale Punktzahl von 20 Punkten. Bei Bietergemeinschaften wird die Summe der jährlichen Umsätze der einzelnen Mitglieder summiert und dann gewertet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) finanz., wirtschaftliche, technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Gewichtung 20 %), im Hinblick auf die beschriebene Aufgabe anhand von Umsatzzahl und
b) Fachkunde (Gewichtung 80 %), anhand von realisierten und in Realisierung befindlichen Referenzprojekten/Planungen, die mit der Aufgabenstellung des Wettbewerbs vergleichbar sind.
Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte des Generalplaners, bei Bietergemeinschaften des federführenden Mitglieds, vorzulegen für Leistungen der Generalplanung, bei denen mind. LPH 2-8 gem. HOAI jeweils mindestens mit Objektplanung Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung sowie Technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppen 1-5, ausgeführt bez. vom federführenden Mitglied geführt wurde vorzulegen. Es werden maximal 2 Referenzen bewertet.
Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte des Generalplaners, bei Bietergemeinschaften des federführenden Mitglieds, vorzulegen für Leistungen der Generalplanung, bei denen mind. LPH 2-8 gem. HOAI jeweils mindestens mit Objektplanung Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung sowie Technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppen 1-5, ausgeführt bez. vom federführenden Mitglied geführt wurde vorzulegen. Es werden maximal 2 Referenzen bewertet.
(30 Punkte je Referenz mit erfüllten Mindestkriterien und 10 Punkte für Zusatzkriterium „Öffentlicher Auftraggeber gem. §99 GWB“ sowie 10 Punkte für Zusatzkriterium „barrierefrei“ jeweils in Referenz 1 oder Referenz 2; Gesamt max. 80 Punkte).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen aufzuführen [Kriterien]:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Art des Auftraggebers (privat/öffentlich)
- Art des Bauvorhabens Neubau/Generalsanierung/Erweiterung sowie Art der Nutzung
- Erbrachte Leistungen (Leistungsphasen gem. HOAI) in Objektplanung Gebäude und
- Größe mind. 800 m² Wohnfläche bzw. NUF (DIN 277)
- Inbetriebnahme nach dem 31.12.2017 oder sofern noch nicht fertiggestellt derzeit mind. Leistungsphase 8 begonnen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zur Teilnahme berechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die nach den für ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung geltenden Rechtsvorschriften zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur befugt sind. Sofern in dem jeweiligen Herkunftsmitgliedsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, erfüllt die fachlichen Anforderungen des Architekten/Ingenieurs, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36 EG gewährleistet ist. Der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Personen und der verantwortliche Verfasser müssen, die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Ferner sind Arbeitsgemeinschaften teilnahmeberechtigt, bei denen jedes Mitglied die Teilnahmeanforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Verfahrensbekanntmachung gegeben sein. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zur Teilnahme berechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die nach den für ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung geltenden Rechtsvorschriften zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur befugt sind. Sofern in dem jeweiligen Herkunftsmitgliedsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, erfüllt die fachlichen Anforderungen des Architekten/Ingenieurs, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36 EG gewährleistet ist. Der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Personen und der verantwortliche Verfasser müssen, die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Ferner sind Arbeitsgemeinschaften teilnahmeberechtigt, bei denen jedes Mitglied die Teilnahmeanforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Verfahrensbekanntmachung gegeben sein. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
siehe Abschnitt III
Hinweis: Es ist vorgesehen möglichst 3, jedoch maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Die Preisträger aus dem Teilnahme-Wettbewerb werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen, bei Punktegleichheit entscheidet ggf. das Losverfahren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Hinweis: Es ist vorgesehen möglichst 3, jedoch maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Die Preisträger aus dem Teilnahme-Wettbewerb werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen, bei Punktegleichheit entscheidet ggf. das Losverfahren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-09-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-16 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung und -analyse im Hinblick auf die a) Besonderheiten und Schwierigkeiten der Maßnahmen (1 bis 5 Punkte)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung und -analyse im Hinblick auf die b) Herangehensweise für die Entwicklung einer wirtschaftlichen Lösung (1 bis 5 Punkte)
Erläuterung einzelner Schwerpunkte der Projektrealisierung a) Qualitätssicherung in der Planung (1 bis 5 Punkte)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erläuterung einzelner Schwerpunkte der Projektrealisierung b) Koordination der Planung (1 bis 5 Punkte)
Erläuterung einzelner Schwerpunkte der Projektrealisierung c) Verfahren zur Kostenoptimierung/— sicherung (1 bis 5 Punkte)
Erläuterung einzelner Schwerpunkte der Projektrealisierung d) Verfahren zur Terminplanung und —sicherung (1 bis 5 Punkte)
Erläuterung einzelner Schwerpunkte der Projektrealisierung e) Organisation des Projektes / Schnittstellen zu weiteren Projektbeteiligten (1 bis 5 Punkte)
Kostenkriterium (Name): Honorar (max. 5 Punkte, zu den anderen Honorarangeboten interpoliert)
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.