Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr

Landkreis Fürth

Der Leistungsumfang für diese Vergabe umfasst die Personenverkehrsdienste des Linien- bündels 2 „Zirndorf / Oberasbach“ mit folgenden Linien: Linienbündel 2 „Zirndorf / Oberasbach“ VGN-Linien: 101 (bisher: Linie 70): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Kneippallee 102 (bisher: Linie 72): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Realschule 103 (bisher: Linie 71): Fürth Hbf – Gebersdorf (U) – Oberasbach Linder Siedlung – Zirndorf Bf 104: Zirndorf Bf – Oberasbach – Altenberg – Zirndorf Bf Verkehrsleistung: Basisvariante Linienverkehr: ca. 696.095 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.537 Stunden p.a. Optionale Variante: Linienverkehr: ca. 700.455 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.751 Stunden p.a. Laufzeit: Die Laufzeit aller Linien beginnt gleichzeitig am 12.12.2027 Die Laufzeit aller Linien endet gleichzeitig am 08.12.2035.

Deadline

Deadline 2026-10-26

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-09-02 Auftragsbekanntmachung
2026-09-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-09-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr
Referenznummer: 804.2026/003047
Kurze Beschreibung:
Der Leistungsumfang für diese Vergabe umfasst die Personenverkehrsdienste des Linien- bündels 2 „Zirndorf / Oberasbach“ mit folgenden Linien: Linienbündel 2 „Zirndorf / Oberasbach“ VGN-Linien: 101 (bisher: Linie 70): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Kneippallee 102 (bisher: Linie 72): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Realschule 103 (bisher: Linie 71): Fürth Hbf – Gebersdorf (U) – Oberasbach Linder Siedlung – Zirndorf Bf 104: Zirndorf Bf – Oberasbach – Altenberg – Zirndorf Bf Verkehrsleistung: Basisvariante Linienverkehr: ca. 696.095 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.537 Stunden p.a. Optionale Variante: Linienverkehr: ca. 700.455 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.751 Stunden p.a. Laufzeit: Die Laufzeit aller Linien beginnt gleichzeitig am 12.12.2027 Die Laufzeit aller Linien endet gleichzeitig am 08.12.2035.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 804.2026/003047
Beschreibung der Beschaffung:
Der Leistungsumfang für diese Vergabe umfasst die Personenverkehrsdienste des Linien- bündels 2 „Zirndorf / Oberasbach“ mit folgenden Linien: Linienbündel 2 „Zirndorf / Oberasbach“ VGN-Linien: 101 (bisher: Linie 70): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Kneippallee 102 (bisher: Linie 72): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Realschule 103 (bisher: Linie 71): Fürth Hbf – Gebersdorf (U) – Oberasbach Linder Siedlung – Zirndorf Bf 104: Zirndorf Bf – Oberasbach – Altenberg – Zirndorf Bf Verkehrsleistung: Basisvariante Linienverkehr: ca. 696.095 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.537 Stunden p.a. Optionale Variante: Linienverkehr: ca. 700.455 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.751 Stunden p.a. Laufzeit: Die Laufzeit aller Linien beginnt gleichzeitig am 12.12.2027 Die Laufzeit aller Linien endet gleichzeitig am 08.12.2035.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Fürth, Landkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-12-12 📅
Datum des Endes: 2035-12-08 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Postanschrift: Im Pinderpark 2
Postleitzahl: 90513
Stadt: Zirndorf

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Der Leistungsumfang für diese Vergabe umfasst die Personenverkehrsdienste des Linien- bündels 2 „Zirndorf / Oberasbach“ mit folgenden Linien: Linienbündel 2 „Zirndorf / Oberasbach“ VGN-Linien: 101 (bisher: Linie 70): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Kneippallee 102 (bisher: Linie 72): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Realschule 103 (bisher: Linie 71): Fürth Hbf – Gebersdorf (U) – Oberasbach Linder Siedlung – Zirndorf Bf 104: Zirndorf Bf – Oberasbach – Altenberg – Zirndorf Bf Verkehrsleistung: Basisvariante Linienverkehr: ca. 696.095 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.537 Stunden p.a. Optionale Variante: Linienverkehr: ca. 700.455 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.751 Stunden p.a. Laufzeit: Die Laufzeit aller Linien beginnt gleichzeitig am 12.12.2027 Die Laufzeit aller Linien endet gleichzeitig am 08.12.2035.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-26 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-26 09:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-26 09:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen Der Bieter betreibt Linienverkehre nach § 42 PBefG oder vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer. Der Bieter ist bereits als Auftragnehmer im Linienverkehr nach § 42 PBefG oder vergleichbarem tätig. Der Bieter ist in artverwandten Geschäftsfeldern (z.B. Schülerbeförderung) tätig.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Fürth
Nationale Registrierungsnummer: 09573000-61210000-84
Postanschrift: Im Pinderpark 2
Postleitzahl: 90513
Postort: Zirndorf
Region: Fürth, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@lra-fue.bayern.de 📧
Telefon: 091197731214 📞
Adresse des Käuferprofils: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av286a3b-eu 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av286a3b-eu 🌏
Teilnahme-URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av286a3b-eu 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av286a3b-eu 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Abteilung: Vergabekammer Nordbayern
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49981531277 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 170-607649 (2026-09-02)
Auftragsbekanntmachung (2026-09-03)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt und die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 f. GWB sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
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Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-03+02:00 📅

Änderungen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 5c3043a2-ee3b-44de-834d-b513261f73ea-01
Quelle: OJS 2026/S 171-610624 (2026-09-03)
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