Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen:
1.Start-Up-Phase: beginnt mit Zuschlagserteilung, geplant ist der 05.12.2023, spätester Beginn: 01.11.2024
2.Regelbetrieb: Beginn 01.02.2025 bis Vertragsende: 28.02.2030 (ggf. optionale Verlängerung bis 28.02.2035)
3.Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes
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Start-Up-Phase:
- Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG)
- bereits ab Zuschlagserteilung sind regelmäßige Besprechungs- und Abstimmungstermine vorgesehen, an welchen seitens des AN mindestens der Projekt-, der Objektleiter sowie dessen Vertreter teilnehmen sollen
- für die Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichenden Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, dem mind. der vorgesehene OL und ein mit Objektübernahmen erfahrener Projektleiter (PL) angehören; der Bieter gewährleistet, dass nach Zuschlagserteilung ausreichend Personal bereitgehalten wird, welches bereit ist, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG zu unterziehen bzw. im Besitz dieser Sicherheitsüberprüfung ist; das Personal ist im Unternehmen tätig und wird vollumfänglich für die Übernahmephase und den anschließenden Regelbetrieb zur Verfügung stehen
Zu den wesentlichen Aufgaben und Pflichten des AN während der Start-Up-Phase gehören u. a.:
- Kennenlernen der Liegenschaft, der technischen Anlagen und Systeme
- Einweisung des Objekt- und Servicepersonals in die Liegenschaft und in die Hausordnung des Nutzers
- Übernahme der technischen Anlagen und Systeme
- Übernahme und Vervollständigung der Anlagendokumentation und Einarbeitung in die Betriebsanweisungen der Hersteller sowie Vorbereitung aller weiteren Dokumentationsaufgaben gemäß dieser Leistungsbeschreibung (LB)
- Einbindung der Liegenschaft in alle vom AN genutzten EDV-Systeme zur Gebäudebewirtschaftung
- Zusammenstellung aller Informationen und Unterlagen, die zur Verfolgung der Gewährleistung von Bedeutung sind
- detaillierter Anlagenabgleich (Soll/Ist) der vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme
- Protokollieren der Übernahme
- Einrichtung der Büro- und Lagerstätten
- Teilnahme der Objektleiter an regelmäßig stattfindenden Besprechungen mit AG und Nutzer
- Begleiten von Einweisungen, Abnahmen und Übergaben
- Erstellung Notfallordner für den Bereitschaftsdienst
- Unterstützen bei der Beweissicherung
- Erstellung von Einarbeitungskonzepten für neue Objektmitarbeiter
- Funktionsprüfung zur Feststellung des Zustandes technischer Anlagen
- Funktionsmessung
- Betreuung der Wartungsverträge
Konkretisierungen der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Regelbetrieb
a) geforderte Leistungen:
- Betreiben
- Inspektion
- Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen
- DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel)
- Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortliche
- Wartung
- Instandsetzung
- Optimieren
- Störungsmanagement
- ggf. Gewährleistungsüberwachung
- Berichten
- Dokumentieren
- Energiemanagement
- Stillstandsmanagement / Stillstandswartung
- Entsorgung
- Kommunikationsmanagement
- EDV
- Nutzung eines CAFM-Systems
- Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst
- Objektleitung
- Haustechnikleistungen
nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung
- der jeweils gültigen Bestimmungen
- der behördlichen Auflagen und Bestimmungen
- der öffentlich-rechtlichen Anforderungen
- den jeweils gültigen anerkannten Regeln der Technik
- den Herstellerangaben.
b) Die geforderten Leistungen sind an folgenden Anlagengruppen nach DIN 276:
-300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion
-330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz)
-340 Innenwände (Innentüren und -fenster)
-360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.)
-410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
-420 Wärmeversorgungsanlagen
-430 Lufttechnische Anlagen
-440 Starkstromanlagen
-450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ggf. ohne Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen)
-460 Förderanlagen
-470 Nutzungsspezifische Anlagen
-480 Gebäudeautomation
-530 Baukonstruktionen in Außenanlagen
-540 Technische Anlagen in Außenanlagen
sowie Leistungen nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie:
- DGUV V4 Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
- DGUV V4 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
- VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen
- VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen
- VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen
- VDI 6023 Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-Messung
- TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung
- TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
- TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln
- TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen
- BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
- 42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung
- technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes
- alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige, für alle prüfpflichtigen Anlagen
zu erbringen.
Alle weiteren Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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b) Personal im Regelbetrieb:
Das eingesetzte Personal des AN muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Für den Zutritt zu der vertragsgegenständlichen Liegenschaft wird eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung („Ü2“) nach § 9 SÜG gefordert. Die eingesetzten Nachunternehmer müssen vom AN begleitet werden, sofern diese nicht über eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung („Ü2“) nach § 9 SÜG verfügen. Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü2 vorzuhalten.
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Der AN setzt einen Objektleiter / eine Objektleiterin und dessen/deren Vertretung ein, welcher für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich sind und Abläufe eigeninitiativ und aktiv steuern.
Anforderungen:
- mind. Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister, (DQR/EQR, mindestens Niveau 6) in der Fachrichtung der Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder vergleichbare Fachrichtung
- mind.5 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (muttersprachliches Niveau) C1 nach GER
- hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- ausgeprägte service-orientierte Einstellung
- Führungsqualität
- Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000
- Kenntnis aller einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien
- Umfassende Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- sehr gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik
- gute Kenntnisse der einschlägigen Hard- und Software
- kaufmännische Kenntnisse und Verantwortung
- Bereitschaft zur Antragstellung für ein Führungszeugnis (BZR - Prüfung)
- Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung nach SÜG
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Die Objektleitung muss 20 Stunden wöchentlich vor Ort in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft anwesend und ständig erreichbar sein..
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Einsatz von einem Haustechniker (HT) und seiner Vertretung.
Anforderungen:
- Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 4) der Elektrotechnik oder in einem Gewerk der Versorgungstechnik oder vergleichbare Fachrichtung
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift
- hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- service-orientierte Einstellung
- Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000
- gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik
- gute Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen (alle HT und deren Vertreter) gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung bzw. mit der Erklärung, diese unverzüglich einzuholen
- Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen (alternativ ist die Schaltberechtigung durch einen anderen Mitarbeiter des AN sicherzustellen)
- Fachkraft für Feststellanlagen
- Bereitschaft zur Antragstellung für ein Führungszeugnis (BZR - Prüfung)
- Bereitschaft zu Sicherheitsüberprüfung nach SÜG
Die vertragsgegenständlichen Leistungen des HT sind arbeitstäglich im Präsenzzeitraum von 07:00 bis 15:30 Uhr zu erbringen.
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Die Aufgaben und Pflichten des Objektleiters und seiner Vertretung sowie der Haustechniker und deren Vertretung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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d) Vertragsauslaufphase
Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen, welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister übergeben werden.
Die Übergabe muss mindestens die folgenden Punkte umfassen:
- Planung der gemeinsamen Begehung
- Feststellung des Zustandes der Anlagen und Baugruppen
- Feststellung und Dokumentation vorhandener Mängel
- Feststellung und Dokumentation ggf. vorhandener Gewährleistungsansprüche der AG
- Einweisung des neuen Bedienpersonals
- ggf. Übergabe von Ersatzteilen
- Erstellung eines Rückgabe- bzw. Übergabeprotokolls
- Rückgabe von Zutrittskarten, Schlüsseln, Transpondern
- Erlöschen von erteilten Vollmachten/Rechten
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Alle weiteren Angaben zu Leistungsinhalte sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.