Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link
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1. Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto).
Die maximale Punktzahl wird bei einem gemittelten Gesamtumsatz von mehr als 300.000 € erzielt.
2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
1. Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten (technische Fachkräfte inkl. Büroinhaberin/Büroinhaber ohne Sekretariat und Aushilfen) der letzten 3 Geschäftsjahre für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Dipl.-Ing., sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einer durchschnittlichen Gesamtmitarbeiterzahl von mehr als 5 Personen erzielt.
2. Darstellung von 3 Referenzprojekten aus denen die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Bei mindestens einem der Referenzprojekte handelt es sich um eine Neubaumaßnahme, eine Sanierungsmaßnahme und eine Maßnahme für einen öffentlichen Bauherrn
— mindestens ein Projekt ist in Holz- oder Holzhybridbauweise erstellt
— die drei Referenzprojekte sind hinsichtlich der Größenordnung und Komplexität vergleichbar (Projektkosten (KGR 300+400) ≥ 5 Mio. € brutto, BGF > 2.000 m², HZ III),
— durch den Bewerber wurde jeweils die Fachplanung Tragwerk gem. §49 ff HOAI erbracht,
— dem Bewerber wurden jeweils die Leistungsphasen 2-6 (gem. § 51 HOAI) beauftragt,
— Fertigstellung jeweils der erbrachten Leistungsphasen nach dem 01.01.2013 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung)
Die zu den Referenzprojekten erforderlichen Angaben sind aus einem Formblatt ersichtlich und dort einzutragen.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
3. Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.