Die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Siegen mbH (KEG) und - für einen untergeordneten Teil der Parkierungsanlagen - die Universitätsstadt Siegen (Stadt) übertragen dem Auftragnehmer die Bewirtschaftung, Organisation und Betreuung von Parkierungsanlagen. Es findet eine Gesamtvergabe für alle Parkierungsanlagen statt, wobei im Zuschlagsfall getrennte Vertragsverhältnisse des Auftraggebers mit KEG und Stadt für deren jeweilige Parkierungsanlagen begründet werden. Seitens der KEG werden Parkhäuser (zwischen 320 und 584 Stellplätze je Parkhaus), eine öffentliche Parkpalette mit Parkscheinautomaten, vier öffentliche Parkplätze mit Parkscheinautomaten sowie zwei Anwohner-Parkpaletten Vertragsgegenstand. Die Stadt ist an der Vergabe mit einem Parkplatz mit Schrankenanlage sowie aktuell 33 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet beteiligt. Der Auftrag umfasst insbesondere den Betrieb der Parkabfertigungstechnik, bestimmte Reinigungsleistungen, Wartungen und weitere Hausmeisterdienste (insb. für die Parkhäuser) sowie die Verwaltung von Dauerparkern. Es wird eine Vor-Ort-Präsenz an Werktagen (6:30 bis 20:00 Uhr, freitags und samstags darüber hinaus bis 22:00 Uhr) in einer vom Auftraggeber (KEG) gestellten Zentrale in einem der Parkhäuser gefordert. Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern
Referenznummer: 1215/23
Kurze Beschreibung:
Die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Siegen mbH (KEG) und - für einen untergeordneten Teil der Parkierungsanlagen - die Universitätsstadt Siegen (Stadt) übertragen dem Auftragnehmer die Bewirtschaftung, Organisation und Betreuung von Parkierungsanlagen. Es findet eine Gesamtvergabe für alle Parkierungsanlagen statt, wobei im Zuschlagsfall getrennte Vertragsverhältnisse des Auftraggebers mit KEG und Stadt für deren jeweilige Parkierungsanlagen begründet werden.
Seitens der KEG werden Parkhäuser (zwischen 320 und 584 Stellplätze je Parkhaus), eine öffentliche Parkpalette mit Parkscheinautomaten, vier öffentliche Parkplätze mit Parkscheinautomaten sowie zwei Anwohner-Parkpaletten Vertragsgegenstand.
Die Stadt ist an der Vergabe mit einem Parkplatz mit Schrankenanlage sowie aktuell 33 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet beteiligt.
Der Auftrag umfasst insbesondere den Betrieb der Parkabfertigungstechnik, bestimmte Reinigungsleistungen, Wartungen und weitere Hausmeisterdienste (insb. für die Parkhäuser) sowie die Verwaltung von Dauerparkern. Es wird eine Vor-Ort-Präsenz an Werktagen (6:30 bis 20:00 Uhr, freitags und samstags darüber hinaus bis 22:00 Uhr) in einer vom Auftraggeber (KEG) gestellten Zentrale in einem der Parkhäuser gefordert.
Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Siegen mbH (KEG) und - für einen untergeordneten Teil der Parkierungsanlagen - die Universitätsstadt Siegen (Stadt) übertragen dem Auftragnehmer die Bewirtschaftung, Organisation und Betreuung von Parkierungsanlagen. Es findet eine Gesamtvergabe für alle Parkierungsanlagen statt, wobei im Zuschlagsfall getrennte Vertragsverhältnisse des Auftraggebers mit KEG und Stadt für deren jeweilige Parkierungsanlagen begründet werden.
Seitens der KEG werden Parkhäuser (zwischen 320 und 584 Stellplätze je Parkhaus), eine öffentliche Parkpalette mit Parkscheinautomaten, vier öffentliche Parkplätze mit Parkscheinautomaten sowie zwei Anwohner-Parkpaletten Vertragsgegenstand.
Die Stadt ist an der Vergabe mit einem Parkplatz mit Schrankenanlage sowie aktuell 33 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet beteiligt.
Der Auftrag umfasst insbesondere den Betrieb der Parkabfertigungstechnik, bestimmte Reinigungsleistungen, Wartungen und weitere Hausmeisterdienste (insb. für die Parkhäuser) sowie die Verwaltung von Dauerparkern. Es wird eine Vor-Ort-Präsenz an Werktagen (6:30 bis 20:00 Uhr, freitags und samstags darüber hinaus bis 22:00 Uhr) in einer vom Auftraggeber (KEG) gestellten Zentrale in einem der Parkhäuser gefordert.
Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Siegen-Wittgenstein
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-07 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-12 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 175-549808
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Siegen mbH (KEG) und - für einen untergeordneten Teil der Parkierungsanlagen - die Universitätsstadt Siegen (Stadt) übertragen dem Auftragnehmer die Bewirtschaftung, Organisation und Betreuung von Parkierungsanlagen. Es findet eine Gesamtvergabe für alle Parkierungsanlagen statt, wobei im Zuschlagsfall getrennte Vertragsverhältnisse des Auftraggebers mit KEG und Stadt für deren jeweilige Parkierungsanlagen begründet werden.
Die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Siegen mbH (KEG) und - für einen untergeordneten Teil der Parkierungsanlagen - die Universitätsstadt Siegen (Stadt) übertragen dem Auftragnehmer die Bewirtschaftung, Organisation und Betreuung von Parkierungsanlagen. Es findet eine Gesamtvergabe für alle Parkierungsanlagen statt, wobei im Zuschlagsfall getrennte Vertragsverhältnisse des Auftraggebers mit KEG und Stadt für deren jeweilige Parkierungsanlagen begründet werden.
Seitens der KEG werden Parkhäuser (zwischen 320 und 584 Stellplätze je Parkhaus), eine öffentliche Parkpalette mit Parkscheinautomaten, vier öffentliche Parkplätze mit Parkscheinautomaten sowie zwei Anwohner-Parkpaletten Vertragsgegenstand.
Die Stadt ist an der Vergabe mit einem Parkplatz mit Schrankenanlage sowie aktuell 33 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet beteiligt.
Der Auftrag umfasst insbesondere den Betrieb der Parkabfertigungstechnik, bestimmte Reinigungsleistungen, Wartungen und weitere Hausmeisterdienste (insb. für die Parkhäuser) sowie die Verwaltung von Dauerparkern. Es wird eine Vor-Ort-Präsenz an Werktagen (6:30 bis 20:00 Uhr, freitags und samstags darüber hinaus bis 22:00 Uhr) in einer vom Auftraggeber (KEG) gestellten Zentrale in einem der Parkhäuser gefordert.
Der Auftrag umfasst insbesondere den Betrieb der Parkabfertigungstechnik, bestimmte Reinigungsleistungen, Wartungen und weitere Hausmeisterdienste (insb. für die Parkhäuser) sowie die Verwaltung von Dauerparkern. Es wird eine Vor-Ort-Präsenz an Werktagen (6:30 bis 20:00 Uhr, freitags und samstags darüber hinaus bis 22:00 Uhr) in einer vom Auftraggeber (KEG) gestellten Zentrale in einem der Parkhäuser gefordert.
Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Siegen mbH (KEG) und die Universitätsstadt Siegen (Stadt) übertragen dem Auftragnehmer die Bewirtschaftung der in der Objektliste (Vergabeunterlage B01-1, abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) aufgelisteten Parkierungsanlagen. Der Leistungsumfang beinhaltet die Bewirtschaftung, Organisation und Betreuung der Parkierungsanlagen.
Die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Siegen mbH (KEG) und die Universitätsstadt Siegen (Stadt) übertragen dem Auftragnehmer die Bewirtschaftung der in der Objektliste (Vergabeunterlage B01-1, abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) aufgelisteten Parkierungsanlagen. Der Leistungsumfang beinhaltet die Bewirtschaftung, Organisation und Betreuung der Parkierungsanlagen.
Der Auftragnehmer hat die Grundleistungen sowie Sonderleistungen gemäß Abschnitt B der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) zu erbringen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 600 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich über den 31.12.2028 hinaus einmalig um 5 Jahre bis zum 31.12.2033, wenn der Vertrag nicht fristgerecht durch eine Partei zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird.
Beschreibung der Optionen:
Fallen einzelne Parkierungsanlagen während der Vertragslaufzeit weg, reduziert sich die Vergütung entsprechend.
Während der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber neu erworbene oder dem Auftraggeber durch Vertrag überlassene Parkierungsanlagen können die Parteien unter den Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 oder Abs. 3 GWB durch nachträgliche schriftliche Vereinbarung in den Vertrag einbeziehen.
Während der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber neu erworbene oder dem Auftraggeber durch Vertrag überlassene Parkierungsanlagen können die Parteien unter den Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 oder Abs. 3 GWB durch nachträgliche schriftliche Vereinbarung in den Vertrag einbeziehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siegen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über eine entsprechende Versicherung verfügen.
Zum Nachweis ist ein entsprechender Versicherungsschein oder eine vergleichbare Bestätigung durch den Versicherer vorzulegen. Eine Vorlage in Kopie genügt, wobei sich der Auftraggeber vorbehält, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals nachträglich zu fordern.
Zum Nachweis ist ein entsprechender Versicherungsschein oder eine vergleichbare Bestätigung durch den Versicherer vorzulegen. Eine Vorlage in Kopie genügt, wobei sich der Auftraggeber vorbehält, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals nachträglich zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsformular.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen aus den letzten höchstens fünf Jahren über die Bewirtschaftung von Parkhäusern mit mindestens 300 Stellplätzen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es ist eine Vergütungsanpassung an die allgemeine Preisentwicklung vorgesehen. Außerdem gelten die besonderen Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW. Näheres siehe die Besonderen Vertragsbedingungen, die als Vergabeunterlage bereitgestellt sind.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen
Referenz Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Mitte 2028 (oder Mitte 2033 bei Verlängerung durch Nichtkündigung)
1.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind - zusätzlich zu den in Abschnitt III.1) aufgezählten Unterlagen - folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz;
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014.
Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Vergabeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
2.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR62RJ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: OJS 2023/S 175-549808 (2023-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leistungen zur Parkraumbewirtschaftung in Siegen
Referenznummer: 1215/23n
Kurze Beschreibung:
Die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Siegen mbH (KEG) und - für einen untergeordneten Teil der Parkierungsanlagen - die Universitätsstadt Siegen (Stadt) übertragen dem Auftragnehmer die Bewirtschaftung, Organisation und Betreuung von Parkierungsanlagen. Es findet eine Gesamtvergabe für alle Parkierungsanlagen statt, wobei im Zuschlagsfall getrennte Vertragsverhältnisse des Auftraggebers mit KEG und Stadt für deren jeweilige Parkierungsanlagen begründet werden. Seitens der KEG werden Parkhäuser (zwischen 320 und 584 Stellplätze je Parkhaus), eine öffentliche Parkpalette mit Parkscheinautomaten, vier öffentliche Parkplätze mit Parkscheinautomaten sowie zwei Anwohner-Parkpaletten Vertragsgegenstand. Die Stadt ist an der Vergabe mit einem Parkplatz mit Schrankenanlage sowie aktuell 33 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet beteiligt. Der Auftrag umfasst insbesondere den Betrieb der Parkabfertigungstechnik, bestimmte Reinigungsleistungen, Wartungen und weitere Hausmeisterdienste (insb. für die Parkhäuser) sowie die Verwaltung von Dauerparkern. Es wird eine Vor-Ort-Präsenz an Werktagen (6:30 bis 20:00 Uhr, freitags und samstags darüber hinaus bis 22:00 Uhr) in einer vom Auftraggeber (KEG) gestellten Zentrale in einem der Parkhäuser gefordert. Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Siegen mbH (KEG) und - für einen untergeordneten Teil der Parkierungsanlagen - die Universitätsstadt Siegen (Stadt) übertragen dem Auftragnehmer die Bewirtschaftung, Organisation und Betreuung von Parkierungsanlagen. Es findet eine Gesamtvergabe für alle Parkierungsanlagen statt, wobei im Zuschlagsfall getrennte Vertragsverhältnisse des Auftraggebers mit KEG und Stadt für deren jeweilige Parkierungsanlagen begründet werden. Seitens der KEG werden Parkhäuser (zwischen 320 und 584 Stellplätze je Parkhaus), eine öffentliche Parkpalette mit Parkscheinautomaten, vier öffentliche Parkplätze mit Parkscheinautomaten sowie zwei Anwohner-Parkpaletten Vertragsgegenstand. Die Stadt ist an der Vergabe mit einem Parkplatz mit Schrankenanlage sowie aktuell 33 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet beteiligt. Der Auftrag umfasst insbesondere den Betrieb der Parkabfertigungstechnik, bestimmte Reinigungsleistungen, Wartungen und weitere Hausmeisterdienste (insb. für die Parkhäuser) sowie die Verwaltung von Dauerparkern. Es wird eine Vor-Ort-Präsenz an Werktagen (6:30 bis 20:00 Uhr, freitags und samstags darüber hinaus bis 22:00 Uhr) in einer vom Auftraggeber (KEG) gestellten Zentrale in einem der Parkhäuser gefordert. Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 000 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 3 843 000 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 1613721.60 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 1215/23n
Beschreibung der Beschaffung:
Die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Siegen mbH (KEG) und die Universitätsstadt Siegen (Stadt) übertragen dem Auftragnehmer die Bewirtschaftung der in der Objektliste (Vergabeunterlage B01-1) aufgelisteten Parkierungsanlagen. Der Leistungsumfang beinhaltet die Bewirtschaftung, Organisation und Betreuung der Parkierungsanlagen. Der Auftragnehmer hat die Grundleistungen sowie Sonderleistungen gemäß Abschnitt B der Leistungsbeschreibung zu erbringen.
Die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Siegen mbH (KEG) und die Universitätsstadt Siegen (Stadt) übertragen dem Auftragnehmer die Bewirtschaftung der in der Objektliste (Vergabeunterlage B01-1) aufgelisteten Parkierungsanlagen. Der Leistungsumfang beinhaltet die Bewirtschaftung, Organisation und Betreuung der Parkierungsanlagen. Der Auftragnehmer hat die Grundleistungen sowie Sonderleistungen gemäß Abschnitt B der Leistungsbeschreibung zu erbringen.
Stadt: Siegen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Siegen-Wittgenstein
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2029-02-28 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich über den 28.02.2029 hinaus einmalig um 5 Jahre bis zum 28.02.2034, wenn der Vertrag nicht fristgerecht durch eine Partei zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Fallen einzelne Parkierungsanlagen während der Vertragslaufzeit weg, reduziert sich die Vergütung entsprechend. Während der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber neu erworbene oder dem Auftraggeber durch Vertrag überlassene Parkierungsanlagen können die Parteien unter den Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 oder Abs. 3 GWB durch nachträgliche schriftliche Vereinbarung in den Vertrag einbeziehen.
Fallen einzelne Parkierungsanlagen während der Vertragslaufzeit weg, reduziert sich die Vergütung entsprechend. Während der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber neu erworbene oder dem Auftraggeber durch Vertrag überlassene Parkierungsanlagen können die Parteien unter den Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 oder Abs. 3 GWB durch nachträgliche schriftliche Vereinbarung in den Vertrag einbeziehen.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-02-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 3 843 000 💰
Niedrigstes Angebot: 1613721.60 💰
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: APCOA PARKING Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE227818589
Postanschrift: Luftfrachtzentrum 605/6, Ebene 6
Postleitzahl: 70629
Postort: Stuttgart
Region: Esslingen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: christoph.knappe@apcoa.de📧
Telefon: 0711 94791-749📞
Fax: 0711 94791-770 📠
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kommunale Entwicklungsgesellschaft Siegen mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 12 65 69 507
Postanschrift: Weidenauer Straße 213
Postleitzahl: 57076
Postort: Siegen
Region: Siegen-Wittgenstein
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@keg-siegen.de📧
Telefon: 0271489360📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅ Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 549808-2023
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2029-02-28 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRHBW9
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 095-290440 (2024-05-14)