Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2015 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 96 %):
Referenzen 1 und 2
-) Honorarzone nach HOAI
a) Größe der Verkehrsflächen
b) Innerstädtische Großstadtlage
c) Endgültige Verkehrsanlagen
d) Kreuzungen mit LSA vorhanden
e) Spartenkoordinierung mit umfangreichen Verlegungen von mindestens 3 verschiedenen Leitungssparten
(z.B. Strom, Wasser und Telekommunikation)
f) Komplexität Bauabwicklung
g) Projekt mit Asphaltsonderbauweisen
h) Bewertung der erbrachten Leistungen im Ref.-Zeitraum
Referenz 3
Kriterien:
Die Referenz ist nachzuweisen anhand eines Referenzobjektes, das folgende Kriterien erfüllen muss:
1. Gegenstand ist eine Altlastenkoordination
2. Das (im Zuge der Aushubüberwachung) begutachtete Aushubvolumen ist > 10.000 m3
a) Anwendung von Regelwerken und Vollzugshinweisen im Referenzprojekt.
b) Begutachtetes Aushubvolumen (im Zuge der Aushubüberwachung) m3 (eingebautes Volumen)
c) Auftragssumme Altlastenkoordination netto
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
a) Verkehrsphasenplanung
b) Verkehrszeichenplan
c) Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gemäß BaustellV (SiGeKo)
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Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so
dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der
Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail;
Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten
Leistungsphasen.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in
Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils.
Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als
Eigenleistung erbracht wurden.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung
der Leistungsphase 8 im o.g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum
Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
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Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums
abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an
Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.