Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl eines Lieferanten, der in den nächsten bis zu 4 Jahren, die bei der BGHM/VBG bislang eingesetzten 24 und 27 Zoll Monitore durch neue Geräte ersetzt und gegebenenfalls entstehenden neuen Bedarf abdeckt. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum von 4 Jahren liegt bei einer benötigten Menge von bis zu 20.000 24 Zoll Monitoren und bis zu 500 27 Zoll Monitoren. Die Höchstabnahmemenge liegt bei 22.000 24 Zoll Monitoren und bei 550 27 Zoll Monitoren. Die garantierte Abnahmemenge liegt bei insgesamt 12.000 Stück 24 Zoll Monitoren und 100 27 Zoll Monitoren. Darüber hinaus besteht keine weitere Abnahmeverpflichtung. Nach Vertragsabschluss sind 500 24 Zoll Monitore bereitzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-14.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Monitoren
Referenznummer: 2023-041-EU-NOVA
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl eines Lieferanten, der in den nächsten bis zu 4 Jahren, die bei der BGHM/VBG bislang eingesetzten 24 und 27 Zoll Monitore durch neue Geräte ersetzt und gegebenenfalls entstehenden neuen Bedarf abdeckt.
Das geschätzte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum von 4 Jahren liegt bei einer benötigten Menge von bis zu 20.000 24 Zoll Monitoren und bis zu 500 27 Zoll Monitoren.
Die Höchstabnahmemenge liegt bei 22.000 24 Zoll Monitoren und bei 550 27 Zoll Monitoren.
Die garantierte Abnahmemenge liegt bei insgesamt 12.000 Stück 24 Zoll Monitoren und 100 27 Zoll Monitoren. Darüber hinaus besteht keine weitere Abnahmeverpflichtung. Nach Vertragsabschluss sind 500 24 Zoll Monitore bereitzustellen.
Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl eines Lieferanten, der in den nächsten bis zu 4 Jahren, die bei der BGHM/VBG bislang eingesetzten 24 und 27 Zoll Monitore durch neue Geräte ersetzt und gegebenenfalls entstehenden neuen Bedarf abdeckt.
Das geschätzte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum von 4 Jahren liegt bei einer benötigten Menge von bis zu 20.000 24 Zoll Monitoren und bis zu 500 27 Zoll Monitoren.
Die Höchstabnahmemenge liegt bei 22.000 24 Zoll Monitoren und bei 550 27 Zoll Monitoren.
Die garantierte Abnahmemenge liegt bei insgesamt 12.000 Stück 24 Zoll Monitoren und 100 27 Zoll Monitoren. Darüber hinaus besteht keine weitere Abnahmeverpflichtung. Nach Vertragsabschluss sind 500 24 Zoll Monitore bereitzustellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Monitoren📦
Zusätzlicher CPV-Code: Flachbildschirme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-14 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-19 📅
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 180-562362
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird in dem vorliegenden Ausschreibungsverfahren eine Kombination aus Bewertungspunkten und Gesamtpreis/Angebotspreis gemäß der folgenden Formel angewandt (Gewichtete Richtwertmethode):
Gesamtpunktzahl= (Bewertungspunkte*30)/(DW aller Bewertungspunkte) - (Gesamtpreis*70)/(DW aller Preise)
Die Anwendung dieser Formel wird dann empfohlen, wenn die Auftraggeberin den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand nicht ausschließlich über den Preis vergeben, sondern auch vorab definierte Qualitätsmerkmale in die Vergabeentscheidung mit einfließen lassen möchte.
In diesem Ausschreibungsverfahren möchte die Auftraggeberin die Vergabeentscheidung gewichten:
zu 70% auf der Erfüllung von Qualitätsmerkmalen und
zu 30% über den günstigsten Angebotspreis
Die dafür zu ermittelnde Gesamtpunktzahl eines Bieters wird wie folgt errechnet:
Schritt 1: Ergebnis Bewertungspunkte
Auf Basis der unter Punkt 2.1 genannten Qualitäts-/Bewertungskriterien werden von der Auftraggeberin in einem Bewertungsverfahren die erreichten Bewertungspunkte pro Angebot ermittelt. Diese ermittelten Bewertungspunkte werden durch den Durchschnittswert (DW) aller Bewertungspunkte (von allen Bietern) dividiert und anschließend mit 70 multipliziert (Gewichtung).
Schritt 2: Ergebnis Gesamtpreis
In einem zweiten Schritt wird der vom Bieter im Angebot abgegebene Gesamtpreis durch den Durchschnittspreis aller Angebote dividiert und anschließend mit 30 multipliziert (Gewichtung).
Schritt 3: Ergebnis Gesamtpunktzahl
In einem dritten Schritt wird das Ergebnis aus Schritt 2 von dem Ergebnis aus Schritt 1 abgezogen.
Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält nach erfolgreicher Teststellung den Zuschlag.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird in dem vorliegenden Ausschreibungsverfahren eine Kombination aus Bewertungspunkten und Gesamtpreis/Angebotspreis gemäß der folgenden Formel angewandt (Gewichtete Richtwertmethode):
Gesamtpunktzahl= (Bewertungspunkte*30)/(DW aller Bewertungspunkte) - (Gesamtpreis*70)/(DW aller Preise)
Die Anwendung dieser Formel wird dann empfohlen, wenn die Auftraggeberin den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand nicht ausschließlich über den Preis vergeben, sondern auch vorab definierte Qualitätsmerkmale in die Vergabeentscheidung mit einfließen lassen möchte.
In diesem Ausschreibungsverfahren möchte die Auftraggeberin die Vergabeentscheidung gewichten:
zu 70% auf der Erfüllung von Qualitätsmerkmalen und
zu 30% über den günstigsten Angebotspreis
Die dafür zu ermittelnde Gesamtpunktzahl eines Bieters wird wie folgt errechnet:
Schritt 1: Ergebnis Bewertungspunkte
Auf Basis der unter Punkt 2.1 genannten Qualitäts-/Bewertungskriterien werden von der Auftraggeberin in einem Bewertungsverfahren die erreichten Bewertungspunkte pro Angebot ermittelt. Diese ermittelten Bewertungspunkte werden durch den Durchschnittswert (DW) aller Bewertungspunkte (von allen Bietern) dividiert und anschließend mit 70 multipliziert (Gewichtung).
Schritt 2: Ergebnis Gesamtpreis
In einem zweiten Schritt wird der vom Bieter im Angebot abgegebene Gesamtpreis durch den Durchschnittspreis aller Angebote dividiert und anschließend mit 30 multipliziert (Gewichtung).
Schritt 3: Ergebnis Gesamtpunktzahl
In einem dritten Schritt wird das Ergebnis aus Schritt 2 von dem Ergebnis aus Schritt 1 abgezogen.
Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält nach erfolgreicher Teststellung den Zuschlag.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl eines Lieferanten, der in den nächsten bis zu 4 Jahren, die bei der BGHM/VBG bislang eingesetzten 24 und 27 Zoll Monitore durch neue Geräte ersetzt und gegebenenfalls entstehenden neuen Bedarf abdeckt.
Das geschätzte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum von 4 Jahren liegt bei einer benötigten Menge von bis zu 20.000 24 Zoll Monitoren und bis zu 500 27 Zoll Monitoren.
Die Höchstabnahmemenge liegt bei 22.000 24 Zoll Monitoren und bei 550 27 Zoll Monitoren.
Die garantierte Abnahmemenge liegt bei insgesamt 12.000 Stück 24 Zoll Monitoren und 100 27 Zoll Monitoren. Darüber hinaus besteht keine weitere Abnahmeverpflichtung. Nach Vertragsabschluss sind 500 24 Zoll Monitore bereitzustellen.
Alle angebotenen Geräte müssen vom gleichen Hersteller sowie das jeweils aktuelle Modell, welches dem neusten Stand der Technik entspricht, sein. Der Nachweis sämtlicher Spezifikationen erfolgt anhand der öffentlich zugänglichen Hersteller-Datenblätter und sind mit dem Angebot einzureichen.
Alle angebotenen Geräte müssen vom gleichen Hersteller sowie das jeweils aktuelle Modell, welches dem neusten Stand der Technik entspricht, sein. Der Nachweis sämtlicher Spezifikationen erfolgt anhand der öffentlich zugänglichen Hersteller-Datenblätter und sind mit dem Angebot einzureichen.
Der Lieferant hat für den gesamten Zeitraum entsprechende Modelltypen bereitzustellen.
Ist während der Vertragslaufzeit ein Modelltyp nicht mehr lieferbar, wird eine neue Konfiguration für einen Nachfolgemodelltyp abgestimmt. Der Nachfolgemodelltyp darf in seinen einze-nen Komponenten nicht weniger leistungsfähig sein als das Vorgängermodell.
Ist während der Vertragslaufzeit ein Modelltyp nicht mehr lieferbar, wird eine neue Konfiguration für einen Nachfolgemodelltyp abgestimmt. Der Nachfolgemodelltyp darf in seinen einze-nen Komponenten nicht weniger leistungsfähig sein als das Vorgängermodell.
Der Leistungsumfang umfasst die kostenfreie Lieferung der von der BGHM/VBG im Vertragszeitraum abgerufenen Monitore, die Erweiterung der Herstellergarantie auf mind. 48 Monate ab Lieferdatum, die Bereitstellung einer zentralen Störungsannahme für Geschäftskunden sowie die Reparatur oder den Austausch von defekten Geräten innerhalb der Herstellergarantie am Standort Hannover der BGHM.
Der Leistungsumfang umfasst die kostenfreie Lieferung der von der BGHM/VBG im Vertragszeitraum abgerufenen Monitore, die Erweiterung der Herstellergarantie auf mind. 48 Monate ab Lieferdatum, die Bereitstellung einer zentralen Störungsannahme für Geschäftskunden sowie die Reparatur oder den Austausch von defekten Geräten innerhalb der Herstellergarantie am Standort Hannover der BGHM.
Es ist vorgesehen, die Produkte über einen Leasingpartner zu kaufen. Eine regelmäßige Wartung und ein Wartungsvertrag sind nicht Bestandteil des Beschaffungszieles.
Der Anbieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl der ausgewerteten Angebote stellt je ein Testgerät zur Verfügung. Die Kosten für die Anlieferung und Abholung trägt der Bieter. Konnten aufgrund der Testung alle Anforderungen bestätigt werden, erhält der Bieter den Zuschlag. Andernfalls erfolgt der Ausschluss des Angebots und der nächstplatzierte Anbieter wird zur Teststellung aufgefordert.
Der Anbieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl der ausgewerteten Angebote stellt je ein Testgerät zur Verfügung. Die Kosten für die Anlieferung und Abholung trägt der Bieter. Konnten aufgrund der Testung alle Anforderungen bestätigt werden, erhält der Bieter den Zuschlag. Andernfalls erfolgt der Ausschluss des Angebots und der nächstplatzierte Anbieter wird zur Teststellung aufgefordert.
Die Lieferung der Geräte zur Teststellung soll an den Standort Mainz in der 45. KW 2023 erfolgen.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird in dem vorliegenden Ausschreibungsverfahren eine Kombination aus Bewertungspunkten und Gesamtpreis/Angebotspreis gemäß der folgenden Formel angewandt (Gewichtete Richtwertmethode):
Gesamtpunktzahl= (Bewertungspunkte*30)/(DW aller Bewertungspunkte) - (Gesamtpreis*70)/(DW aller Preise)
Die Anwendung dieser Formel wird dann empfohlen, wenn die Auftraggeberin den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand nicht ausschließlich über den Preis vergeben, sondern auch vorab definierte Qualitätsmerkmale in die Vergabeentscheidung mit einfließen lassen möchte.
Die Anwendung dieser Formel wird dann empfohlen, wenn die Auftraggeberin den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand nicht ausschließlich über den Preis vergeben, sondern auch vorab definierte Qualitätsmerkmale in die Vergabeentscheidung mit einfließen lassen möchte.
In diesem Ausschreibungsverfahren möchte die Auftraggeberin die Vergabeentscheidung gewichten:
zu 70% auf der Erfüllung von Qualitätsmerkmalen und
zu 30% über den günstigsten Angebotspreis
Die dafür zu ermittelnde Gesamtpunktzahl eines Bieters wird wie folgt errechnet:
Schritt 1: Ergebnis Bewertungspunkte
Auf Basis der unter Punkt 2.1 genannten Qualitäts-/Bewertungskriterien werden von der Auftraggeberin in einem Bewertungsverfahren die erreichten Bewertungspunkte pro Angebot ermittelt. Diese ermittelten Bewertungspunkte werden durch den Durchschnittswert (DW) aller Bewertungspunkte (von allen Bietern) dividiert und anschließend mit 70 multipliziert (Gewichtung).
Auf Basis der unter Punkt 2.1 genannten Qualitäts-/Bewertungskriterien werden von der Auftraggeberin in einem Bewertungsverfahren die erreichten Bewertungspunkte pro Angebot ermittelt. Diese ermittelten Bewertungspunkte werden durch den Durchschnittswert (DW) aller Bewertungspunkte (von allen Bietern) dividiert und anschließend mit 70 multipliziert (Gewichtung).
Schritt 2: Ergebnis Gesamtpreis
In einem zweiten Schritt wird der vom Bieter im Angebot abgegebene Gesamtpreis durch den Durchschnittspreis aller Angebote dividiert und anschließend mit 30 multipliziert (Gewichtung).
Schritt 3: Ergebnis Gesamtpunktzahl
In einem dritten Schritt wird das Ergebnis aus Schritt 2 von dem Ergebnis aus Schritt 1 abgezogen.
Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält nach erfolgreicher Teststellung den Zuschlag.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
SG Lagermanagement (NOVA)
Seligmannallee 4
30173 Hannover
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eignungserklärung (Formblatt 06) zum Ausschluss der §§ 123 oder 124 GWB
- Eignung (Formblatt 07) mit
- HRA- / HRB-Nummer, inkl. Registergericht hilfweise UST-ID-Nummer. Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
- HRA- / HRB-Nummer, inkl. Registergericht hilfweise UST-ID-Nummer. Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Bitte beachten Sie, dass die nachzuweisenden Unterlagen im Angebotsformblatt, Dokument 05, aufgeführt sind und dass das Fehlen von zwingend erforderlichen Unterlagen zum Ausschluss des Angebots führt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Der Bieter kann drei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre vorlegen. (Die BGHM sollte hier höchstens einmal als Referenz genannt werden; Dokument 07 _ Eignung)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Mainz
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): je Monitor je 14 Qualitätskriterien lt. Exceltabelle, Dokument 03a
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes - Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 55123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist wird durch die Absendung auf elektronischem Wege auf zehn Kalendertage verkürzt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist wird durch die Absendung auf elektronischem Wege auf zehn Kalendertage verkürzt.
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen.
§ 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um 5 Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Quelle: OJS 2023/S 180-562362 (2023-09-14)
Ergänzende Angaben (2023-09-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Der Leistungsumfang umfasst die kostenfreie Lieferung der von der BGHM/VBG im Vertragszeitraum abgerufenen Monitore, die Erweiterung der Herstellergarantie auf mind. 48 Monate ab Lieferdatum, die Bereitstellung einer zentralen Störungsannahme für Geschäftskunden sowie die Reparatur oder den Austausch von defekten Geräten innerhalb der Herstellergarantie am S...
Der Leistungsumfang umfasst die kostenfreie Lieferung der von der BGHM/VBG im Vertragszeitraum abgerufenen Monitore, die Erweiterung der Herstellergarantie auf mind. 48 Monate ab Lieferdatum, die Bereitstellung einer zentralen Störungsannahme für Geschäftskunden sowie die Reparatur oder den Austausch von defekten Geräten innerhalb der Herstellergarantie am S...