Lieferung der Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF20 für die Stadt Altdorf b. Nürnberg, FF Altdorf

Stadt Altdorf b. Nürnberg

Lieferung der Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF20, gem. DIN14530-27, DIN EN 1846-1 bis-3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-07-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
Kurze Beschreibung:
Lieferung der Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF20, gem. DIN14530-27, DIN EN 1846-1 bis-3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nürnberger Land 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Altdorf b. Nürnberg
Postanschrift: Röderstraße 10
Postleitzahl: 90518
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.altdorf.de 🌏
E-Mail: michael.thalheimer@altdorf.de 📧
Telefon: +49 9187/8071521 📞
Fax: +49 9187/8071590 📠
URL der Dokumente: https://www.aumass.de 🌏
URL der Teilnahme: https://www.aumass.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-31 📅
Datum des Beginns: 2023-09-18 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 145-462409
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 080-240194
ABl. S-Ausgabe: 145
Zusätzliche Informationen
Elektronischer Tresor – Personen mit Verifizierungscode

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 65 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Lieferung der Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung der Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20, gem. DIN14530-27, DIN EN 1846-1 bis-3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Geschätzter Wert ohne MwSt: 65 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Altdorf bei Nürnberg

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:35
Ort des Eröffnungstermins: Altdorf b.Nürnberg - Elektronische Vergabe über aumass.de
Zusätzliche Informationen: Elektronischer Tresor – Personen mit Verifizierungscode

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: De
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Altdorf b. Nürnberg - Herr Michael Thalheimer
Adresse des Käuferprofils: https://www.aumass.de 🌏
Dokumente URL: https://www.aumass.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 145-462409 (2023-07-26)