Die Gemeinde Bedburg-Hau beschafft zwei neue Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 20) für ihre freiwillige Feuerwehr. Das Fahrgestellt inkl. Aufbau wurde separat ausgeschrieben. Diese Ausschreibung umfasst die Lieferung der Beladung für die beiden Fahrzeuge. Zu liefern sind Schutzkleidung und Schutzgerät, Löschgeräte, Schläuche, Armaturen und Zubehör, Rettungsgerät, Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät, Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät, Arbeitsgerät, Handwerkzeug und Messgeräte sowie Sondergerät. Die Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Spätester Zeitpunkt für die vollständige Lieferung der Beladung ist der 28.02.2027.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-10-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-09-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung der Beladung für zwei Löschgruppenfahrzeuge HLF 20
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Bedburg-Hau beschafft zwei neue Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 20) für ihre freiwillige Feuerwehr. Das Fahrgestellt inkl. Aufbau wurde separat ausgeschrieben.
Diese Ausschreibung umfasst die Lieferung der Beladung für die beiden Fahrzeuge. Zu liefern sind Schutzkleidung und Schutzgerät, Löschgeräte, Schläuche, Armaturen und Zubehör, Rettungsgerät, Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät, Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät, Arbeitsgerät, Handwerkzeug und Messgeräte sowie Sondergerät.
Die Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Spätester Zeitpunkt für die vollständige Lieferung der Beladung ist der 28.02.2027.
Die Gemeinde Bedburg-Hau beschafft zwei neue Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 20) für ihre freiwillige Feuerwehr. Das Fahrgestellt inkl. Aufbau wurde separat ausgeschrieben.
Diese Ausschreibung umfasst die Lieferung der Beladung für die beiden Fahrzeuge. Zu liefern sind Schutzkleidung und Schutzgerät, Löschgeräte, Schläuche, Armaturen und Zubehör, Rettungsgerät, Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät, Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät, Arbeitsgerät, Handwerkzeug und Messgeräte sowie Sondergerät.
Die Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Spätester Zeitpunkt für die vollständige Lieferung der Beladung ist der 28.02.2027.
Stadt: Bedburg-Hau
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kleve
🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2027-02-28 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-15 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-15 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-15 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 56 VgV.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Supply-Chain-Management
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt 4. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zum Bieter selbst auch vom eignungsleihenden Unternehmen, abzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt 4. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zum Bieter selbst auch vom eignungsleihenden Unternehmen, abzugeben.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass eine den Mindestanforderungen genügende Betriebshaftpflichtversicherung besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen wird, Formblatt 5. Mindestanforderung: Erforderlich ist eine Betriebshafthaftpflichtversicherung mit
Deckungssummen von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach maximiert. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens
(Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 8) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe verlangt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass eine den Mindestanforderungen genügende Betriebshaftpflichtversicherung besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen wird, Formblatt 5. Mindestanforderung: Erforderlich ist eine Betriebshafthaftpflichtversicherung mit
Deckungssummen von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach maximiert. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens
(Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 8) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe verlangt.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 6. Mindestanforderung: Mindestens erforderlich ist ein Umsatz in Höhe von 350.000 Euro netto im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw.
die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen
Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 8) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 6. Mindestanforderung: Mindestens erforderlich ist ein Umsatz in Höhe von 350.000 Euro netto im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw.
die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen
Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 8) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zu Referenzen betreffend die Lieferung von Schutzkleidung, Löschgeräten und sonstigen Arbeitsgeräten für die Feuerwehr, Formblatt 7. Mindestanforderung: Mindestens erforderlich sind zwei Referenzprojekte, im Rahmen derer der Bieter jeweils
Schutzkleidung, Löschgeräte und sonstige Arbeitsgeräte für die Feuerwehr mit einem Auftragswert von mindestens 60.000 Euro netto geliefert hat. Alle Referenzprojekte müssen aus den letzten 3 Jahren (gerechnet ab dem Datum der Angebotsfrist) stammen, d.h. die Ausrüstung muss in diesem Zeitraum geliefert worden und abgenommen worden sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam
erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt
8) beifügen.
In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die
Leistungsbestandteile
erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zu Referenzen betreffend die Lieferung von Schutzkleidung, Löschgeräten und sonstigen Arbeitsgeräten für die Feuerwehr, Formblatt 7. Mindestanforderung: Mindestens erforderlich sind zwei Referenzprojekte, im Rahmen derer der Bieter jeweils
Schutzkleidung, Löschgeräte und sonstige Arbeitsgeräte für die Feuerwehr mit einem Auftragswert von mindestens 60.000 Euro netto geliefert hat. Alle Referenzprojekte müssen aus den letzten 3 Jahren (gerechnet ab dem Datum der Angebotsfrist) stammen, d.h. die Ausrüstung muss in diesem Zeitraum geliefert worden und abgenommen worden sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam
erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt
8) beifügen.
In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die
Leistungsbestandteile
erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen.
Ausschlussgrund:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach…
… §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt 2). Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben.
… § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegen (Formblatt 3). Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Bedburg-Hau
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 47551
Postort: Bedburg-Hau
Region: Kleve
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: rathaus@bedburg-hau.de📧
Telefon: 02821 6600📞
URL: http://www.bedburg-hau.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E93811458🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E93811458🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de/E93811458 barrierefrei zur
Verfügung gestellt. 2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese verwendet werden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen
(Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 8 (Muster Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Verfügbarkeitsnachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in den
Eigenerklärungen gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. 3. Das Verfahren wird über die
eVergabeplattform https://www.subreport-elvis.de durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 4. Hinweise
zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich /telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten. 5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen
ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. 6. Eine Kostenerstattung für die Erstellung eines Angebotes findet nicht statt.
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de/E93811458 barrierefrei zur
Verfügung gestellt. 2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese verwendet werden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen
(Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 8 (Muster Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Verfügbarkeitsnachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in den
Eigenerklärungen gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. 3. Das Verfahren wird über die
eVergabeplattform https://www.subreport-elvis.de durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 4. Hinweise
zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich /telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten. 5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen
ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. 6. Eine Kostenerstattung für die Erstellung eines Angebotes findet nicht statt.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: 0251 411-3698📞
Fax: 0251 411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. Der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen
Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße
in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. Der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen
Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße
in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 179-639432 (2026-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Bedburg-Hau beschafft zwei neue Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 20) für ihre freiwillige Feuerwehr. Das Fahrgestellt inkl. Aufbau wurde separat ausgeschrieben.
Diese Ausschreibung umfasst die Lieferung der Beladung für die beiden Fahrzeuge. Zu liefern sind Schutzkleidung und Schutzgerät, Löschgeräte, Schläuche, Armaturen und Zubehör, Rettungsgerät, Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät, Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät, Arbeitsgerät, Handwerkzeug und Messgeräte sowie Sondergerät.
Spätester Zeitpunkt für die vollständige Lieferung der Beladung ist der 28.02.2027.
Die Gemeinde Bedburg-Hau beschafft zwei neue Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 20) für ihre freiwillige Feuerwehr. Das Fahrgestellt inkl. Aufbau wurde separat ausgeschrieben.
Diese Ausschreibung umfasst die Lieferung der Beladung für die beiden Fahrzeuge. Zu liefern sind Schutzkleidung und Schutzgerät, Löschgeräte, Schläuche, Armaturen und Zubehör, Rettungsgerät, Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät, Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät, Arbeitsgerät, Handwerkzeug und Messgeräte sowie Sondergerät.
Spätester Zeitpunkt für die vollständige Lieferung der Beladung ist der 28.02.2027.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Die Gemeinde Bedburg-Hau beschafft zwei neue Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 20) für ihre freiwillige Feuerwehr. Das Fahrgestellt inkl. Aufbau wurde separat ausgeschrieben.
Diese Ausschreibung umfasst die Lieferung der Beladung für die beiden Fahrzeuge. Zu liefern sind Schutzkleidung und Schutzgerät, Löschgeräte, Schläuche, Armaturen und Zubehör, Rettungsgerät, Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät, Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät, Arbeitsgerät, Handwerkzeug und Messgeräte sowie Sondergerät. Spätester Zeitpunkt für die vollständige Lieferung der Beladung ist der 28.02.2027.
Die Gemeinde Bedburg-Hau beschafft zwei neue Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 20) für ihre freiwillige Feuerwehr. Das Fahrgestellt inkl. Aufbau wurde separat ausgeschrieben.
Diese Ausschreibung umfasst die Lieferung der Beladung für die beiden Fahrzeuge. Zu liefern sind Schutzkleidung und Schutzgerät, Löschgeräte, Schläuche, Armaturen und Zubehör, Rettungsgerät, Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät, Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät, Arbeitsgerät, Handwerkzeug und Messgeräte sowie Sondergerät. Spätester Zeitpunkt für die vollständige Lieferung der Beladung ist der 28.02.2027.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: Vertrag mit Carl Henkel GmbH & Co KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-10-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Kennung des Angebots: Angebot Carl Henkel GmbH & Co KG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Carl Henkel GmbH & Co KG
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Carl Henkel GmbH & Co KG
Nationale Registrierungsnummer: DE 126 940 927
Postanschrift: Artur-Laderbeck Str. 192
Postleitzahl: 33647
Postort: Bielefeld
Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49521942860📞
URL: https://carl-henkel.gfd-katalog.de/de_DE/🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 2821 6600📞
Hinweis zu Ziff. 6.1.2: Aus Rücksicht auf die Geschäftsgeheimnisse des Bestbieters und die daraus resultierenden Geheimhaltungspflichten wird von einer Angabe des Auftragswertes abgesehen.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach Zuschlagserteilung kann ein wirksam erteilter Zuschlag grundsätzlich nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Unwirksamkeit des Vertrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder wegen einer unzulässigen Vergabe ohne vorherige EU-Bekanntmachung kann nach Maßgabe des § 135 GWB im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Für die Fristen gilt § 135 Abs. 2 GWB. Wird die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist nur dann 30 Kalendertage nach Veröffentlichung, wenn die Bekanntmachung die nach § 135 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 2 GWB erforderlichen Angaben enthält.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach Zuschlagserteilung kann ein wirksam erteilter Zuschlag grundsätzlich nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Unwirksamkeit des Vertrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder wegen einer unzulässigen Vergabe ohne vorherige EU-Bekanntmachung kann nach Maßgabe des § 135 GWB im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Für die Fristen gilt § 135 Abs. 2 GWB. Wird die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist nur dann 30 Kalendertage nach Veröffentlichung, wenn die Bekanntmachung die nach § 135 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 2 GWB erforderlichen Angaben enthält.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 206-736330 (2026-10-22)