Lieferung des Bedarfs an elektrischer Energie im Rahmen der Strombilanzkreisversorgung für Liegenschaften des Freistaates Thüringen

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Lieferung des Bedarfs an elektrischer Energie im Rahmen der Strombilanzkreisversorgung für Liegenschaften des Freistaates Thüringen

Deadline

Deadline 2026-10-21

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-09-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung des Bedarfs an elektrischer Energie im Rahmen der Strombilanzkreisversorgung für Liegenschaften des Freistaates Thüringen
Referenznummer: 1315/26-V-EO-21
Kurze Beschreibung:
Lieferung des Bedarfs an elektrischer Energie im Rahmen der Strombilanzkreisversorgung für Liegenschaften des Freistaates Thüringen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität 📦
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Beschreibung
Interne Kennung: 1315/26-V-EO-21
Titel: Lieferung des Bedarfs an elektrischer Energie im Rahmen der Strombilanzkreisversorgung für 4 Liegenschaften des Freistaates Thüringen
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung des Bedarfs an elektrischer Energie im Rahmen der Strombilanzkreisversorgung für 4 Liegenschaften des Freistaates Thüringen in Weimar, Buttelstedt, Tonna Stromerzeugung ca. 1180 MWh/a Eigenverbrauch ca. 665 MWh/a Stromverbrauch ca. 4639 MWh/a (2025)
Mehr anzeigen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
DEG0 Thüringen DEG 05 Weimar DEG 05 Weimarer Land DEG 0C Gotha (Tonna)
Stadt: Weimar, Buttelstedt, Tonna
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2028-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DEG0 Thüringen
Stadt: Weimar, Tonna, Buttelstedt

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-21 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Gemäß § 55 Abs. 2 S.2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 37 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 55 Abs. 2 S.2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann den Bietern unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz oder Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogenen Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen ( § 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Eignungsleihe Ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haftet der Bieter und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam. Sofern geforderten Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV durch einen Dritten nachgewiesen werden, sind dem Angebot das Formblatt "6.0_Verzeichnis der Kapazitäten anderer Unternehmen", die jeweilige "8.0_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" sowie die jeweilige "2.1_Eigenerklärung zur Eignung" des benannten Unternehmens beizufügen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter ein benanntes Unternehmen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist ersetzen muss, falls dieses das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.]
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Registereintragungen Ich bin/Wir sind [] im Handelsregister eingetragen. [] in einem sonstigen Register eingetragen. [] für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. [] bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. [] bei einer anderen berufsständischen Kammer eingetragen. [] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet. Auf Verlangen der Vergabestelle werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung, Handels-, Vereins- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (je nach Rechtsform und Eintragungspflicht) und eine Mitgliedsbescheinigung bei der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen berufsständischen Kammer. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Ich/Wir erklären, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen bereits besteht oder im Zuschlagsfall unverzüglich entsprechend angepasst wird. Auf Verlangen der Vergabestelle werde(n) ich/wir eine Kopie des Versicherungsscheines bzw. eine Versicherungsbestätigung vorlegen. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Auf Verlangen der Vergabestelle werde(n) ich/wir die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich benennen. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Auflistung von mindestens 2 vergleichbaren in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzaufträgen für die Belieferung mit Strom in einem mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbarem Umfang (mindestens 3,5 GWh/a) mit Angaben zum Referenzgeber, Leistungsort, Anzahl der Abnahmestellen und gelieferte Strommenge sowie zur telefonischen Erreichbarkeit des Referenzgebers. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Auflistung von mindestens 2 in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzaufträgen für die Übernahme von Redispatchdienstleistungen in den Marktrollen EIV und BTR mit Angaben zum Referenzgeber, Leistungsort, Anzahl der im Rahmen des RD 2.0 übernommenen Anlagen >100 kW, sowie zur telefonischen Erreichbarkeit des Referenzgebers. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Es ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "5.0_Bietergemeinschaftserklärung" zu verwenden.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden 2.1 Eigenerklärung Eignung zu erklären: --- Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich erkläre/Wir erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. --- Erklärung zur Zuverlässigkeit Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Nur ankreuzen, wenn die folgende Aussage zutrifft: [] Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegt, ich/wir jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) ergriffen habe(n), durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. Auf Verlangen der Vergabestelle werde(n) ich/wir entsprechende Nachweise vorlegen. --- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Auf Verlangen der Vergabestelle werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse bei der die meisten Beschäftigten meines/unseres Unternehmens versichert sind vorlegen. --- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft [] Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft Auf Verlangen der Vergabestelle werde(n) ich/wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen. --- Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 16900699-1600-24
Postanschrift: Hallesche Straße 15/16
Postleitzahl: 99085
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: liegenschaften.vergabe@tlbv.thueringen.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://bau-verkehr.thueringen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=889069 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=889069 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Es findet das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG -) Anwendung. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (2.2_Eigenerklärung ThürVgG) vorzulegen. Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebots vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird diese Erklärung nicht unterschrieben oder ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot der Name des Bieters in Textform nicht erkennbar oder diese Erklärung nicht signiert, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S.3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Es findet Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Anwendung.Der Bieter hat die Eigenerklärung (2.3_Eigenerklärung RUS (EU-Verfahren) mit dem Angebot vorzulegen. Hinsichtlich der Möglichkeit der Eignungsleihe wird auf die Vorschriften in § 47 VgV verwiesen. Verwenden Sie zur Angebotsabgabe möglichst die den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter "6.0_Verzeichnis der Kapzitäten anderer Unternehmen" sowie "8.0_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen". Nähere Erläuterung unter Zusätzliche Informationen bei den Eignungskriterien (Nr. 5.1.12.)
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 16900334-0001-29
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: +49 361 573321254 📞
Fax: +49 361 573321059 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist an die Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu richten. --- Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die vollständigen Vergabeakten, auch die abgegebenen Angebote, an die Vergabekammer zu übermitteln. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie bitte bereits mit Angebotsabgabe konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 179-636164 (2026-09-15)