Zur Erfüllung der Amtsaufgaben und speziell zur Unterstützung der im Unterstützungsverbund (UVB) – CBRN beteiligten Behörden Bundespolizei (BPOL) und Bundeskriminalamt (BKA) und zur Unterstützung der Länder soll ein schreitendes unbemanntes Bodenfahrzeug (Unmanned Ground Vehicle, UGV) beschafft werden. Das schreitende UGV soll Messgeräte tragen und deren Daten übermitteln können und damit teilautonom die Erkundung von Gefahrenbereichen durchführen. Weiterhin soll das schreitende UGV die Fähigkeit besitzen, Türen zu öffnen (Nutzung von Türklinken und schiebende wie ziehende Öffnung von auch selbst zufallenden Türen) und Treppen mit bis zu 30 cm Stufenhöhe zu überwinden (gültig für alle gängigen Konstruktionsmaterialien wie Beton, Holz, Metall und Metall-Gitter) um sich frei in Gebäuden bewegen zu können. Das schreitende UGV muss die Fähigkeit besitzen seine Umgebung dreidimensional (3D) zu erfassen und sich auf Grundlage dieser Daten semiautonom in dieser Umgebung zu bewegen. Um die zwingende technische Kompatibilität mit den benannten Partnerbehörden zu gewährleisten, muss es sich bei dem schreitenden UGV um das Modell „Spot“ des Herstellers „Boston Dynamics“ handeln. Nur hierdurch kann technisch gewährleistet werden, dass erworbene und selbst angefertigte Zusatzausstattung (Hardware und Software) mit den Partnern ausgetauscht werden kann. Die Schnittstellen (Hardware, Software, Datenformate) sind dem Auftraggeber vollständig zu dokumentieren und ohne Lizenzbeschränkung zur Entwicklung eigener Zusatzausstattung bereitzustellen. Die Beschaffung des UGV „Spot“ erfolgt unter Anwendung des § 31 Abs. 6 VgV mit einer Produktfestlegung aus zwingend erforderlichen technischen Gründen der Kompatibilität mit den vorhandenen Anlagen, Anpassungen und Zusatzaus-stattungen (Hardware, Software, Schnittstellen) / Zubehör. Gleichwertige Lösungen sind nur zulässig, sofern sie die Kompatibilität nachweislich gewährleisten; der Nachweis ist mit dem Angebot durch eine Bestätigung des Herstellers zu erbringen. Die Vergabe von Hardware, Wartung und Dienstleistungen in einem Los ist aus Gründen der einheitlichen Gewährleistung und Verantwortung für das Gesamtsystem erforderlich.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung des UGV Manipulator-Fahrzeugs „SPOT“ nebst Zubehör, Dienstleistung und Wartungsvertrag
Referenznummer: 1135-26
Kurze Beschreibung:
Zur Erfüllung der Amtsaufgaben und speziell zur Unterstützung der im Unterstützungsverbund (UVB) – CBRN beteiligten Behörden Bundespolizei (BPOL) und Bundeskriminalamt (BKA) und zur Unterstützung der Länder soll ein schreitendes unbemanntes Bodenfahrzeug (Unmanned Ground Vehicle, UGV) beschafft werden. Das schreitende UGV soll Messgeräte tragen und deren Daten übermitteln können und damit teilautonom die Erkundung von Gefahrenbereichen durchführen. Weiterhin soll das schreitende UGV die Fähigkeit besitzen, Türen zu öffnen (Nutzung von Türklinken und schiebende wie ziehende Öffnung von auch selbst zufallenden Türen) und Treppen mit bis zu 30 cm Stufenhöhe zu überwinden (gültig für alle gängigen Konstruktionsmaterialien wie Beton, Holz, Metall und Metall-Gitter) um sich frei in Gebäuden bewegen zu können. Das schreitende UGV muss die Fähigkeit besitzen seine Umgebung dreidimensional (3D) zu erfassen und sich auf Grundlage dieser Daten semiautonom in dieser Umgebung zu bewegen.
Um die zwingende technische Kompatibilität mit den benannten Partnerbehörden zu gewährleisten, muss es sich bei dem schreitenden UGV um das Modell „Spot“ des Herstellers „Boston Dynamics“ handeln. Nur hierdurch kann technisch gewährleistet werden, dass erworbene und selbst angefertigte Zusatzausstattung (Hardware und Software) mit den Partnern ausgetauscht werden kann. Die Schnittstellen (Hardware, Software, Datenformate) sind dem Auftraggeber vollständig zu dokumentieren und ohne Lizenzbeschränkung zur Entwicklung eigener Zusatzausstattung bereitzustellen.
Die Beschaffung des UGV „Spot“ erfolgt unter Anwendung des § 31 Abs. 6 VgV mit einer Produktfestlegung aus zwingend erforderlichen technischen Gründen der Kompatibilität mit den vorhandenen Anlagen, Anpassungen und Zusatzaus-stattungen (Hardware, Software, Schnittstellen) / Zubehör. Gleichwertige Lösungen sind nur zulässig, sofern sie die Kompatibilität nachweislich gewährleisten; der Nachweis ist mit dem Angebot durch eine Bestätigung des Herstellers zu erbringen. Die Vergabe von Hardware, Wartung und Dienstleistungen in einem Los ist aus Gründen der einheitlichen Gewährleistung und Verantwortung für das Gesamtsystem erforderlich.
Zur Erfüllung der Amtsaufgaben und speziell zur Unterstützung der im Unterstützungsverbund (UVB) – CBRN beteiligten Behörden Bundespolizei (BPOL) und Bundeskriminalamt (BKA) und zur Unterstützung der Länder soll ein schreitendes unbemanntes Bodenfahrzeug (Unmanned Ground Vehicle, UGV) beschafft werden. Das schreitende UGV soll Messgeräte tragen und deren Daten übermitteln können und damit teilautonom die Erkundung von Gefahrenbereichen durchführen. Weiterhin soll das schreitende UGV die Fähigkeit besitzen, Türen zu öffnen (Nutzung von Türklinken und schiebende wie ziehende Öffnung von auch selbst zufallenden Türen) und Treppen mit bis zu 30 cm Stufenhöhe zu überwinden (gültig für alle gängigen Konstruktionsmaterialien wie Beton, Holz, Metall und Metall-Gitter) um sich frei in Gebäuden bewegen zu können. Das schreitende UGV muss die Fähigkeit besitzen seine Umgebung dreidimensional (3D) zu erfassen und sich auf Grundlage dieser Daten semiautonom in dieser Umgebung zu bewegen.
Um die zwingende technische Kompatibilität mit den benannten Partnerbehörden zu gewährleisten, muss es sich bei dem schreitenden UGV um das Modell „Spot“ des Herstellers „Boston Dynamics“ handeln. Nur hierdurch kann technisch gewährleistet werden, dass erworbene und selbst angefertigte Zusatzausstattung (Hardware und Software) mit den Partnern ausgetauscht werden kann. Die Schnittstellen (Hardware, Software, Datenformate) sind dem Auftraggeber vollständig zu dokumentieren und ohne Lizenzbeschränkung zur Entwicklung eigener Zusatzausstattung bereitzustellen.
Die Beschaffung des UGV „Spot“ erfolgt unter Anwendung des § 31 Abs. 6 VgV mit einer Produktfestlegung aus zwingend erforderlichen technischen Gründen der Kompatibilität mit den vorhandenen Anlagen, Anpassungen und Zusatzaus-stattungen (Hardware, Software, Schnittstellen) / Zubehör. Gleichwertige Lösungen sind nur zulässig, sofern sie die Kompatibilität nachweislich gewährleisten; der Nachweis ist mit dem Angebot durch eine Bestätigung des Herstellers zu erbringen. Die Vergabe von Hardware, Wartung und Dienstleistungen in einem Los ist aus Gründen der einheitlichen Gewährleistung und Verantwortung für das Gesamtsystem erforderlich.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Industrieroboter📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 302 700 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 1135-26
Menge: 1 Stück
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Die Verwendung von Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen in den technischen Spezifikationen: Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesamt für Strahlenschutz, -Zentrale Warenannahme-, Köpenicker Allee 120-130, 10318 Berlin
Postanschrift: Bundesamt für Strahlenschutz, -Zentrale Warenannahme-
Köpenicker Allee 120-130
Postleitzahl: 10318
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: keine
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Bitte entnehmen Sie dies aus Gründen der Übersichtlichkeit und Stringenz den Vergabeunterlagen - Dokument: 001. Bewerbungsbedingungen
Kriterium:
100 % Angebotspreis. Bitte entnehmen Sie dies aus Gründen der Übersichtlichkeit und Stringenz den Vergabeunterlagen - Dokument: 001. Bewerbungsbedingungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesamt für Strahlenschutz, - Zentrale Warenannahme -, Köpenicker Allee 120-130, 10318 Berlin
Postanschrift: Bundesamt für Strahlenschutz, - Zentrale Warenannahme -
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-12-01 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-12-01 10:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 38226 Salzgitter
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Beschäftigten der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-12-01 10:10:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: 38226 Salzgitter
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Beschäftigten der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-25 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, im vergaberechtlich zulässigen Umfang fehlende Unterlagen und Angaben aller Art einschließlich fehlender Unterschriften nachzufordern. Sie behält sich außerdem vor, bei Bedarf Aufklärungsgespräche zum Angebotsinhalt mit den Bietenden zu führen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Unterlagen oder Angaben nicht nachgefordert werden können (bspw. wesentliche Preisangaben) und in diesem Fall das betroffene Angebot ausgeschlossen werden muss.
Die Vergabestelle behält sich vor, im vergaberechtlich zulässigen Umfang fehlende Unterlagen und Angaben aller Art einschließlich fehlender Unterschriften nachzufordern. Sie behält sich außerdem vor, bei Bedarf Aufklärungsgespräche zum Angebotsinhalt mit den Bietenden zu führen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Unterlagen oder Angaben nicht nachgefordert werden können (bspw. wesentliche Preisangaben) und in diesem Fall das betroffene Angebot ausgeschlossen werden muss.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bitte entnehmen Sie dies aus Gründen der Übersichtlichkeit und Stringenz den Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Bitte entnehmen Sie dies aus Gründen der Übersichtlichkeit und Stringenz den Vergabeunterlagen - Dokument: 001. Bewerbungsbedingungen sowie der Anlage 1 - Leistungsbeschreibung.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bitte entnehmen Sie alle Angaben zu den Ausschlussgründen in diesem Verfahren den veröffentlichten Vergabeunterlagen; hier insbesondere Dokument 001. Bewerbungsbedingungen, der Anlage A - Sammelanlage BWB sowie der Anlage B - Formblatt Eigenerklärungen
Bitte entnehmen Sie alle Angaben zu den Ausschlussgründen in diesem Verfahren den veröffentlichten Vergabeunterlagen; hier insbesondere Dokument 001. Bewerbungsbedingungen, der Anlage A - Sammelanlage BWB sowie der Anlage B - Formblatt Eigenerklärungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499400 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 207-739804 (2026-10-22)