Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs für die Kommunalservice Landkreis Börde AöR;
Aus-/Anlieferung des Gesamtfahrzeuges nach der Aufbaufertigstellung an die Niederlassungen des AG in Wanzleben durch den Aufbauhersteller.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs
2023-0001-EU-OV-S
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs für die Kommunalservice Landkreis Börde AöR;
Aus-/Anlieferung des Gesamtfahrzeuges nach der Aufbaufertigstellung an...”
Kurze Beschreibung
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs für die Kommunalservice Landkreis Börde AöR;
Aus-/Anlieferung des Gesamtfahrzeuges nach der Aufbaufertigstellung an die Niederlassungen des AG in Wanzleben durch den Aufbauhersteller.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung eines Niederflur-Fahrgestells (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrgestelle📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Müllverdichtungsfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Börde🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wanzleben-Börde, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Niederflur-Fahrgestells (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader).
Lieferung an den Auftragnehmer zu Los 2.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung an den Auftragnehmer Los 2 hat bis zum 30.11.2024 zu erfolgen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung eines Hecklader-Abfallsammelaufbaus inkl. Lifter für Hausmüll, Bioabfälle und PPK” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Müllfahrzeuge📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Hecklader-Abfallsammelaufbaus inkl. Lifter für Hausmüll, Bioabfälle und PPK. Überführung des Gesamtfahrzeuges an den Auftraggeber zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines Hecklader-Abfallsammelaufbaus inkl. Lifter für Hausmüll, Bioabfälle und PPK. Überführung des Gesamtfahrzeuges an den Auftraggeber zur Niederlassung in Wanzleben, An der Alten Tonkuhle 9, 39164 Wanzleben-Börde.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-01 📅
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Lieferfrist beginnt nach Zugang des Fahrgestells aus Los 1.
Die Lieferung an den Auftraggeber hat bis zum 28.02.2025 zu erfolgen.
Sofern das Fahrzeug...”
Zusätzliche Informationen
Die Lieferfrist beginnt nach Zugang des Fahrgestells aus Los 1.
Die Lieferung an den Auftraggeber hat bis zum 28.02.2025 zu erfolgen.
Sofern das Fahrzeug nicht bis zum 28.02.2025 geliefert werden kann, ist ein gleichwertiges Ersatzfahrzeuge nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung als Mietfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG);
— Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat;
— Angaben zur Rechtsform des Bieters;
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt;
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist).
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind — nicht älter als 12 Monate).
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
— Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards.
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
— im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Auflistung von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre mit Benennung des gelieferten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Auflistung von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre mit Benennung des gelieferten Fahrzeuges, Lieferzeitpunkt, Bezeichnung und Anschrift des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer);
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): — Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-03
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-03
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen.
“Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Angebotsschreiben,
— Leistungsbeschreibung mit...”
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Angebotsschreiben,
— Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
— Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen zur Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz und Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen innerhalb von 3 bis 5 Werktagen nach Aufforderung vorlegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
— Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ("Eigenerklärung zu Russlandsanktionen");
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über den durch den Auftraggeber genutzten Ausschreibungsdienst www.evergabe.de zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345514-1529📞
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345514-1115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung Anwendung. § 160 lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ … ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 391-6230-446📞
E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de📧
Fax: +49 391-6230-447 📠
URL: https://sachsen-anhalt.abst.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 127-403459 (2023-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Schwimmbadstr. 2a
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs für die Kommunalservice Landkreis Börde AöR;
Aus-/Anlieferung des Gesamtfahrzeuges nach der Aufbaufertigstellung an...”
Kurze Beschreibung
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs für die Kommunalservice Landkreis Börde AöR;
Aus-/Anlieferung des Gesamtfahrzeuges nach der Aufbaufertigstellung an die Niederlassungen des AG in
Wanzleben durch den Aufbauhersteller
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Liefertermin
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Funktionalität Fahrgestell
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Serviceleistung
Preis (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Funktionalität Fahrzeugaufbau
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 127-403459
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Lieferung eines Niederflur-Fahrgestells (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Daimler Truck AG, Mercedes-Benz Nutzfahrzeugzentrum Berlin/Brandenburg
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12355
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Lieferung eines Hecklader-Abfallsammelaufbaus inkl. Lifter für Hausmüll, Bioabfälle und PPK” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ZOELLER-KIPPER GmbH
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55130
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird als Auftragswert (unter...”
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird als Auftragswert (unter II.1.7 und V.2.4) 0,01 EUR eingetragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 227-715451 (2023-11-21)