Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs

Kommunalservice Landkreis Börde AöR

Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs für die Kommunalservice Landkreis Börde AöR;
Aus-/Anlieferung des Gesamtfahrzeuges nach der Aufbaufertigstellung an die Niederlassungen des AG in Wanzleben durch den Aufbauhersteller.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-30 Auftragsbekanntmachung
2023-11-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge für Abfall
Referenznummer: 2023-0001-EU-OV-S
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs für die Kommunalservice Landkreis Börde AöR; Aus-/Anlieferung des Gesamtfahrzeuges nach der Aufbaufertigstellung an die Niederlassungen des AG in Wanzleben durch den Aufbauhersteller.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge für Abfall 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrzeuge für Abfall 📦
Müllverdichtungsfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Börde 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Postanschrift: Schwimmbadstraße 2a
Postleitzahl: 39326
Postort: Wolmirstedt
Kontakt
Internetadresse: http://www.ks-boerde.de 🌏
E-Mail: evergabe@ks-boerde.de 📧
Telefon: +49 392017033101 📞
Fax: +49 392017033-29 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2776097/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-05 📅
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Datum des Beginns: 2024-12-01 📅
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 127-403459
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Die Lieferung an den Auftragnehmer Los 2 hat bis zum 30.11.2024 zu erfolgen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs für die Kommunalservice Landkreis Börde AöR;
Aus-/Anlieferung des Gesamtfahrzeuges nach der Aufbaufertigstellung an die Niederlassungen des AG in Wanzleben durch den Aufbauhersteller.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung eines Niederflur-Fahrgestells (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Niederflur-Fahrgestells (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader).
Lieferung an den Auftragnehmer zu Los 2.
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung an den Auftragnehmer Los 2 hat bis zum 30.11.2024 zu erfolgen.
Bezeichnung des Loses: Lieferung eines Hecklader-Abfallsammelaufbaus inkl. Lifter für Hausmüll, Bioabfälle und PPK
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Hecklader-Abfallsammelaufbaus inkl. Lifter für Hausmüll, Bioabfälle und PPK. Überführung des Gesamtfahrzeuges an den Auftraggeber zur Niederlassung in Wanzleben, An der Alten Tonkuhle 9, 39164 Wanzleben-Börde.
Zusätzliche Informationen:
Die Lieferfrist beginnt nach Zugang des Fahrgestells aus Los 1.
Die Lieferung an den Auftraggeber hat bis zum 28.02.2025 zu erfolgen.
Sofern das Fahrzeug nicht bis zum 28.02.2025 geliefert werden kann, ist ein gleichwertiges Ersatzfahrzeuge nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung als Mietfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wanzleben-Börde, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG);
— Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat;
— Angaben zur Rechtsform des Bieters;
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt;
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist).
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind — nicht älter als 12 Monate).
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
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— Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards.
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— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
— im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Auflistung von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre mit Benennung des gelieferten Fahrzeuges, Lieferzeitpunkt, Bezeichnung und Anschrift des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer);
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— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre)
Mindeststandards:
— Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.ks-boerde.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2776097/zustellweg-auswaehlen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Angebotsschreiben,
— Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
— Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen zur Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz und Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen innerhalb von 3 bis 5 Werktagen nach Aufforderung vorlegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
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— Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ("Eigenerklärung zu Russlandsanktionen");
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über den durch den Auftraggeber genutzten Ausschreibungsdienst www.evergabe.de zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345514-1529 📞
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 345514-1115 📠
Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung Anwendung. § 160 lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ … ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Telefon: +49 391-6230-446 📞
E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de 📧
Fax: +49 391-6230-447 📠
Internetadresse: https://sachsen-anhalt.abst.de 🌏
Quelle: OJS 2023/S 127-403459 (2023-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs für die Kommunalservice Landkreis Börde AöR; Aus-/Anlieferung des Gesamtfahrzeuges nach der Aufbaufertigstellung an die Niederlassungen des AG in Wanzleben durch den Aufbauhersteller
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Schwimmbadstr. 2a

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 227-715451
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 127-403459
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird als Auftragswert (unter II.1.7 und V.2.4) 0,01 EUR eingetragen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aus-/Anlieferung des Gesamtfahrzeuges nach der Aufbaufertigstellung an die Niederlassungen des AG in
Wanzleben durch den Aufbauhersteller

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Liefertermin
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Funktionalität Fahrgestell
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Serviceleistung
Preis (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Funktionalität Fahrzeugaufbau

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-07 📅
Name: Daimler Truck AG, Mercedes-Benz Nutzfahrzeugzentrum Berlin/Brandenburg
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12355
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: ZOELLER-KIPPER GmbH
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55130
Land: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird als Auftragswert (unter II.1.7 und V.2.4) 0,01 EUR eingetragen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der
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Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße
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gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
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erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
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der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
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Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 227-715451 (2023-11-21)