Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs

Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH

- Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs, 3-achsig, Rechtslenker, Seitenladersystem mit Containerwechseleinrichtung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-05-26 Auftragsbekanntmachung
2023-06-05 Ergänzende Angaben
2023-08-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge für Abfall
Referenznummer: UDG/05/2023
Kurze Beschreibung:
- Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs, 3-achsig, Rechtslenker, Seitenladersystem mit Containerwechseleinrichtung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge für Abfall 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrzeuge für Abfall 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Uckermark 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Franz-Wienholz-Straße 25a
Postleitzahl: 17291
Postort: Prenzlau
Kontakt
Internetadresse: http://www.udg-uckermark.de 🌏
E-Mail: roman.hentzsch@udg-uckermark.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YSD6EHY/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YSD6EHY 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-26 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 103-323951
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 55 Absatz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs, 3-achsig, Rechtslenker, Seitenladersystem mit Containerwechseleinrichtung; detaillierte Beschreibung siehe Vergabeunterlagen
Dauer: 24 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 55 Absatz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Roman Hentzsch
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YSD6EHY/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YSD6EHY

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719 📞
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de 📧
Fax: +49 3318661652 📠
Internetadresse: https://mwae.brandenburg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Mehr anzeigen
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 103-323951 (2023-05-26)
Ergänzende Angaben (2023-06-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 110-345679
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 103-323951
ABl. S-Ausgabe: 110
Quelle: OJS 2023/S 110-345679 (2023-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 154-486657
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) als Gesamtwert 0,01 EUR und unter V.2.4) als Auftragswert ebenfalls 0,01 EUR eingetragen. Bekanntmachungs-ID: CXP9YSD69V0
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-24 📅
Name: Volvo Group Trucks Vertrieb GmbH, Vertrieb Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Koppelsollstraße 1
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland 🇩🇪
Rostock, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) als Gesamtwert 0,01 EUR und unter V.2.4) als Auftragswert ebenfalls 0,01 EUR eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YSD69V0

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragserteilung endet nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2023/S 154-486657 (2023-08-07)