Beschreibung der Beschaffung
Siehe zunächst die Angaben unter II.1.4.
Ergänzend sind folgende Vorgaben (Anpassungen im Verhandlungsverfahren vorbehalten) vorgesehen:
- Länge über Kupplungen in Maximalkonfiguration (Gleiskraftwagen 1 + Transportwagen + Gleiskraftwagen 2) max. 60 m
- Kleinster Zugverband des Bauzuges ist ein Gleiskraftwagen allein als Zweirichtungsfahrzeug bzw. zwei Gleiskraftwagen als Ein/-Zweirichtungsfahrzeuge gekoppelt.
- Gleiskraftwagen 1:
Selbstfahrender Gleiskraftwagen mit Antrieben und Kabine, Ladefläche, Kran, Baustellenanschlüssen und Baustellenbeleuchtung.
- Transportwagen:
Flachwagen mit einer Höhe der Ladeplattform v. 900 mm, max. 950 mm ü. SO, ausgestattet mit Bordwänden (Höhe: 0,40 m) mit steckbaren Rungen. Der Wagen muß u.a. geeignet sein zum Transport von 18 m langen Schienen, mindestens 5 m3/ca. 8 t Schotter als loses Schüttgut, Rolltreppen, mobilen Toiletten etc.
- Gleiskraftwagen 2:
Selbstfahrender Gleiskraftwagen mit Antrieben und Kabine, Ladefläche, Kran und Baustellenanschlüssen und Baustellenbeleuchtung mit Kran analog Gleiskraftwagen 1.
- Die Gleiskraftwagen sind als 4-achsiges Arbeitsfahrzeug mit Drehgestellen sowie einer Kabine vorn (Mannschaftskabine), einer Ladeplattform und einer Krananlagen (hydraulisch) als schienengebundenes Zweirichtungs-Fahrzeug auszuführen.
- Der vorrangige Hauptantrieb erfolgt über den elektrischen Strom aus der Oberleitung, zusätzlich sind Dieselantrieb mit Abgasstufe EU V oder besser, und/oder Akkumulator (Akku) vorzusehen. Der zweite Antrieb ist auch als temporärer Hauptantrieb auszulegen.
- Die Fahrerkabine ist als geräuschgedämmte und wärmeisolierte Kabine mit vollwertiger Fahrerstand + 4 Sitzplätze mit Tisch auszubilden.
- Mindestens 1 Gleiskraftwagen ist mit einem hydraulischen Kran mit mind. 1.100 kg Hubkraft bei einer Reichweite vom 9 m, mit Fernsteuerung des Krans inkl. Fernsteuerung des Fahrzeugs bei maximaler Geschwindigkeit von 3 km/h vorzusehen.
- Es soll eine Achskastenverriegelung automatisch vor der Möglichkeit zum Bedienen des Ladekrans eingeschoben werden. Die Achskastenverriegelung hat den Vorteil, dass das Fahrzeug auch mit angehobener Last verfahren werden kann.
- Der Gesamtkonstruktion sowie allen Komponenten ist konstruktiv eine Mindestnutzungsdauer von 30 Jahren zugrunde zu legen.
- Zulassung: nach BOStrab und im Lastenheft definierte Strecke nach EBO
- Max. statische Achsfahrmasse: 10 t nach BOStrab TR Br. Einhaltung des Stadtbahnerlasses bzw. der Stadtbahnrichtlinien NRW.
- Auslegung Fahrzeug-Höchstgeschwindigkeit 50, bzw. 60 km/h.
- Gefahrbremsung nach BOStrab bis Laststufe II (nach BOStrab TR Br).
- Das Druckluftsystem muss korrosionsfrei und robust ausgeführt werden.
- Die Inbetriebnahmegenehmigung/ Zulassung mit Nachweisführung muss mindestens gemäß den Vorgaben der Checklisten der TAB NRW und der LEV NRW/EB erfolgen.
- Die Fahrzeuge müssen tunneltauglich sein.
- Festigkeitsauslegung auf der Grundlage der DIN EN 12663; die Auslegung Längssteifigkeit "Untergestell-/Kupplungs-ebene" muss mindestens die Vorgaben des Mischbetriebes mit den vorhandenen und zukünftigen Hochflurfahrzeugen der SWB/SSB und KVB erfüllen (Bestandsfahrzeuge 600 kN).
- Auslegung "Crash" nach DIN EN 15227 unter Beachtung des Mischbetriebs mit Eisenbahnfahrzeugen auf den EBO-Strecken der HGK.
- Klimatisierung für Fahrer- und Mannschaftskabine
- Verwendet werden derzeit eine magnetische Zugbeeinflussung sowie eine Induktive Meldungshin- und -rückübertragung System Siemens/BBR, es ist eine systemkompatible Ausrüstung (SWB/SSB, KVB und HGK) erforderlich.
- Die Gleiskraftwagen sind mit ITCS-Bordrechnern auszustatten
- Gesamtes Fahrzeug mit allen (auch mechanischen) Komponenten gemäß Temperaturklasse T3 (EN 50125) auszulegen.
- Brandschutz gem. DIN EN 45545, Fahrzeugeinstufung 2-N, Hazard Level 2.