Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Der Bieter hat die nachstehenden
Eigenerklärungen abzugeben:
1. Erklärung über Ausschlussgründe gem. § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
1.1. dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen,
1.2. dass das Unternehmen nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu
einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
1.3. ob für das Unternehmen ggf. ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt,
1.4. dass zwar ggf. für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass das
Unternehmen jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die
Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
1.5. dass zwar zu meinem/unseren Unternehmen ein Eintrag im Wettbewerbsregister gespeichert ist, jedoch
hat mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen, die jederzeit nachprüfbar sind und der
Registerbehörde zur Prüfung vorgelegt werden.
1.6. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im
Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind.
2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen
Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der
Mitgliedsnummer. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, ist auf Verlangen der Vergabestelle eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen.
3. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren
der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
4. Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Vergabestelle eine Bestätigung eines
vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend
testierte Gewinn- u. Verlustrechnungen vorzulegen.
5. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe.
Im Auftragsfall wird eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftversicherung nachgewiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen
(§ 45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der
Eignung gem. § 47 Abs. 1 VgV die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung
er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und
auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des
Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen.
Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 Abs. 4 VgV). Für die Präqualifizierung bzw. die
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1) genannten
Bedingungen.