Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein Formblatt zur Verfügung gestellt.
Es ist zu erklären,
- dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
- oder, dass zwar zu dem Unternehmen ein Eintrag im Wettbewerbsregister gespeichtert ist, jedoch das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergiriffen hat, die jederzeit nachprüfbar sind und Registerbehörde zur Prüfung vorgelegt werden.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird die ausschreibende Stelle bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind.
Angabe zur Bietergemeinschaft, falls einschlägig
Bietergemeinschaften (falls einschlägig) müssen gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten benennen. Die erforderlichen Erklärungen müssen (sofern zutreffend) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Es ist zu erklären, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Ferner sind Angaben zu leisten zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Es ist anzugeben,
- ob das Unternehmen in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist.
- oder, ob das Unternehmen nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
Es ist zu erklären, dass die Maßgaben von Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014 eingehalten werden.
Es ist zu erklären,
- dass keine illegalen Beschäftigten eingesetzt.
- dass keine Produkte geliefert, die mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt und/oder bearbeitet wurden.
- dass für die angebotenen Lieferungen und Leistungen keine Kartellabreden, Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitenden Handlungen in diese Richtung getroffen werden oder wurden.
- dass die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) eingehalten werden und keine Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) verhängt wurde.
Es ist zu erklären, dass die Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten werden.
Musterbereitstellung/Vorführung:
Auf Anforderung der ausschreibenden Stelle sind im Bedarfsfall während der Angebotsbindefrist innerhalb von 7 Kalendertagen vom Bieter Musterbereitstellungen bzw. Vorführungen zu ermöglichen. Die Präsentationen erfolgen am Leistungsort oder an einem nah gelegenen Ausstellungsort (Umkreis 100 Kilometer von Heidelberg) und sind für das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (ausschreibende Stelle) kostenfrei durchzuführen. Das Vorführfahrzeug muss die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen.