Auftragsbekanntmachung (2026-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Mehrzweckgeräteträgers mit Mähgeräte- u. Winterdienstausstattung zur SM Stollberg
Referenznummer: LIMZGTSMSTL-2026
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Mehrzweckgeräteträgers mit Mähgeräte- und Winterdienstausstattung für die SM Stollberg”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für den Winterdienst📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Mehrzweckgeräteträgers mit Mähgeräte- und Winterdienstausstattung für die Straßenmeisterei Stollberg. Der Mehrzweckgeräteträger erfüllt im...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines Mehrzweckgeräteträgers mit Mähgeräte- und Winterdienstausstattung für die Straßenmeisterei Stollberg. Der Mehrzweckgeräteträger erfüllt im Zuständigkeitsbereich des Erzgebirgskreises verschiedene Aufgaben auf Bund-, Land- und Kreisstraßen. Er wird unter anderem im Winterdienst, als Geräteträger für Straßenbau- und Mähtechnik, Reinigungstechnik und für Transportaufgaben eingesetzt. Im Winterdienst sind Massen bei 62 km/h für folgende Einsatzfälle zu gewähren: Streumaschine beladen max. 5.500kg, Streumaschine leer 1.000kg, Motorleistung mind. 250PS, mind. 200l Inhalt Kraftstofftank, 1Stück Bankett- und 1Stück Böschungsmähmaschine ohne Mähgutaufnahme, Antrieb über Frontzapfwelle u. Motornebenabtrieb hinten, 1 Stück Streuautomat geeignet für das Ausbringen von auftauenden und abstumpfenden Streustoffen, Anwendung FS30-Technologie, Trockenstreustoff über Schnecke gefördert, Antrieb über Kommunalhydraulik, dem Angebot sind für die angebotenen Produkte folgende Unterlagen beizulegen: Prospektmaterial Mehrzweckgeräteträger, Darstellung Lage der Zapfwelle zur Anbauplatte, rechnerischer Nachweis zur Einhaltung der max. Massen Abs. 3.1 der Leistungsbeschreibung, Prospektmaterial Mähgeräte, Maßblätter/Reichweitendiagramme, Freigabe bzw. Bestätigung vom Hersteller des Mehrzweckgeräteträgers zur Einhaltung der Aufbaurichtlinie, Prospektmaterial Streuer, Datenblatt/Maßblatt, EMV-Prüfzertifikat eines anerkannten u. akkreditierten Prüflabors oder Typengenehmigung des KBA bzw. der zuständigen Landesbehörde, Angaben zum Korrosionsschutz ggf. über Zertifikate, Gewichtsbilanzen/Achslastberechnungen
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Ort der Leistung: Erzgebirgskreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-11 📅
Datum des Endes: 2026-12-11 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 22
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: 03419773800📞
Fax: 03419771049 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung Bau, Verkehr und Umwelt
Nationale Registrierungsnummer: DE260587011
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 16a
Postleitzahl: 08340
Postort: Schwarzenberg
Region: Erzgebirgskreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe-bvu@kreis-erz.de📧
Telefon: +49 3771 277 7009📞
Fax: +49 3771 277 7148 📠
URL: https://www.erzgebirgskreis.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: gem. § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: gem. § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der der Ablauf der Frist nac § 134 (2) GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung gesetzten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen den AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen die Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber den AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der mitteilung des AG, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind. § 134 (1) GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 067-235908 (2026-04-02)