Das BfS benötigt ein tragbares Mobilfunkscannersystem für die genaue Positionsbestimmung von Mobilfunk-basisstationen und die automatische Identifizierung von 5G-Kanälen. Das System muss verschiedene Signalparameter durch qualitative Analyse von Mobiltelefonsignalen dekodieren. Die 5. Generation des Mobilfunks hat die dynamische Positionierung der Mittenfrequenz des Synchronisationssignals eingeführt, seitdem kann eine genaue Bestimmung der 5G Signale nur sehr zeitaufwändig manuell durchgeführt werden. Der tragbare Scanner soll als Drive-Test-System im Messfahrzeug des KEMF und als tragbare Lösung für Routenmessungen soll zum Einsatz kommen. Die Ergebnisse einer Scannermessung sollen Aufschlüsse über die Mobilfunksituation an untersuchten Orten geben, das heißt Karten mit genauen Positionsangaben zu Mobilfunkbasisstationen und eine Übersicht der Betreiber liefern. Diese Ergebnisse sollen als Kommunikationsmittel in die Veranstaltungen und Vorträge des KEMF einfließen und ein genaues Lagebild liefern. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Strahlenmessgeräte
Referenznummer: 0240/23-R1
Kurze Beschreibung:
Das BfS benötigt ein tragbares Mobilfunkscannersystem für die genaue Positionsbestimmung von Mobilfunk-basisstationen und die automatische Identifizierung von 5G-Kanälen. Das System muss verschiedene Signalparameter durch qualitative Analyse von Mobiltelefonsignalen dekodieren. Die 5. Generation des Mobilfunks hat die dynamische Positionierung der Mittenfrequenz des Synchronisationssignals eingeführt, seitdem kann eine genaue Bestimmung der 5G Signale nur sehr zeitaufwändig manuell durchgeführt werden. Der tragbare Scanner soll als Drive-Test-System im Messfahrzeug des KEMF und als tragbare Lösung für Routenmessungen soll zum Einsatz kommen. Die Ergebnisse einer Scannermessung sollen Aufschlüsse über die Mobilfunksituation an untersuchten Orten geben, das heißt Karten mit genauen Positionsangaben zu Mobilfunkbasisstationen und eine Übersicht der Betreiber liefern. Diese Ergebnisse sollen als Kommunikationsmittel in die Veranstaltungen und Vorträge des KEMF einfließen und ein genaues Lagebild liefern. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Das BfS benötigt ein tragbares Mobilfunkscannersystem für die genaue Positionsbestimmung von Mobilfunk-basisstationen und die automatische Identifizierung von 5G-Kanälen. Das System muss verschiedene Signalparameter durch qualitative Analyse von Mobiltelefonsignalen dekodieren. Die 5. Generation des Mobilfunks hat die dynamische Positionierung der Mittenfrequenz des Synchronisationssignals eingeführt, seitdem kann eine genaue Bestimmung der 5G Signale nur sehr zeitaufwändig manuell durchgeführt werden. Der tragbare Scanner soll als Drive-Test-System im Messfahrzeug des KEMF und als tragbare Lösung für Routenmessungen soll zum Einsatz kommen. Die Ergebnisse einer Scannermessung sollen Aufschlüsse über die Mobilfunksituation an untersuchten Orten geben, das heißt Karten mit genauen Positionsangaben zu Mobilfunkbasisstationen und eine Übersicht der Betreiber liefern. Diese Ergebnisse sollen als Kommunikationsmittel in die Veranstaltungen und Vorträge des KEMF einfließen und ein genaues Lagebild liefern. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Strahlenmessgeräte📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektronische Messgeräte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Cottbus, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-04-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-18 📅
Datum des Beginns: 2023-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 076-228410
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen
siehe Vergabeunterlagen
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 140 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 140 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesamt für Strahlenschutz, Kompetenzzentrum EMF, Karl-Liebknecht-Straße 33, 03046 Cottbus
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123,124 GWB (siehe Angebotsbedingungen + Anlage A)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:01
Ort des Eröffnungstermins: Bundesamt für Strahlenschutz, Willy-Brandt-Str. 5, 38226 Salzgitter
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten. Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten. Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Strahlenschutz
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Postort: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Telefon: +49 30-183331264📞
E-Mail: angebote@bfs.de📧
Fax: +49 30-183331265 📠
Internetadresse: http://www.bfs.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 076-228410 (2023-04-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 140 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge