Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzen
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens drei geeignete Referenzen über ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten drei Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Aufträge, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Erfolgreich abgeschlossene Aufträge, die Planung, Herstellung, Inbetriebnahme, Auslieferung und Dokumentation von Bohr- und/oder Sondiergeräten auf Raupenfahrwerk mit Eigenantrieb in Kompaktbauweise bis maximal 3500kg Gesamtgewicht beinhalten.
Zu jeder als Nachweis vorgelegten Referenz sind der Auftragsgegenstand, der Auftragssumme, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentlichen oder privaten Leistungsempfänger (inkl. Nennung der Ansprechpartner mit Tel.-Nr.) anzugeben. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Referenzen“ ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
2. Nachweis der Leistungsmerkmale
Der Bieter hat mit seinem Angebot in geeigneter Weise die Einhaltung der
Mindestvorgaben der Leistungsbeschreibung bezogen auf die Leistungsmerkmale der angebotenen Geräte/ des angebotenen Gerätes zu belegen.
Hierfür ist dem Angebot eine vollständige Aufschlüsselung des angebotenen Lieferumfangs beizufügen. Aus dieser Aufschlüsselung muss für den Auftraggeber ersichtlich sein, welche Teile/Ausrüstung angeboten wurden. Aus der Aufschlüsselung muss für den Auftraggeber, z.B. durch Benennung des angebotenen Fabrikats, Modells/Typs und technischen Datenblätter, nachprüfbar sein, ob die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung eingehalten werden. Für Regel- und Messkomponenten ist jeweils der Kalibrierschein nach DIN EN 9001 beizufügen, wo verfügbar ist ein Zertifikat nach DIN EN ISO 17025 beizufügen.
Hinsichtlich der Ausgestaltung der Unterlagen wird ausdrücklich auf Ziff. 1 dieser BHW verwiesen.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teil-/Leistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertig“, wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt (siehe Preisblatt). Es ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies kann nur unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben explizit erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet.