Alternativ zu einem Neufahrzeug können Vorführfahrzeuge, die dem Leistungsverzeichnis entsprechen, angeboten werden. Alter des Fahrzeuges max. 1,0 Jahr, Betriebsstunden max. 300 Std. Auf den Angebotspreis des Vorführfahrzeugs werden zur Vergleichbarkeit mit dem Neugerät 15 % Preisaufschlag aufgerechnet.