Der Auftraggeber beschafft für die Durchführung der Entsorgungsdienstleistungen im Landkreis Wesermarsch 1 Stück Seitenlader-Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von ca. 26 Tonnen. Der Einsatz soll als Abfallsammelfahrzeug (gemäß DIN EN 1501-2) mit einem ≥ 27 ≤ 28 m³ großen Aufbau mit Schüttung für Abfallsammelbehälter nach DIN EN 840-1/-2/-3 zur Sammlung und zum Transport von Siedlungsabfällen (Rest- und Bioabfall) sowie recycelbarer Stoffe erfolgen. Der Einsatz erfolgt bei überwiegend ebener Topographie in den Städten und ländlichen Siedlungsgebieten des Landkreises Wesermarsch mit teilweise beengten Verkehrsverhältnissen. Das komplette Fahrzeug soll eine Gesamthöhe von 3.900 mm nicht überschreiten.Die Fahrzeuge haben den im Leistungsverzeichnis definierten Merkmalen und Anforderungen zu entsprechen.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Seitenlader-Abfallsammelfahrzeugs
Referenznummer: GIB20260730-01
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beschafft für die Durchführung der Entsorgungsdienstleistungen im Landkreis Wesermarsch 1 Stück Seitenlader-Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von ca. 26 Tonnen. Der Einsatz soll als Abfallsammelfahrzeug (gemäß DIN EN 1501-2) mit einem ≥ 27 ≤ 28 m³ großen Aufbau mit Schüttung für Abfallsammelbehälter nach DIN EN 840-1/-2/-3 zur Sammlung und zum Transport von Siedlungsabfällen (Rest- und Bioabfall) sowie recycelbarer Stoffe erfolgen. Der Einsatz erfolgt bei überwiegend ebener Topographie in den Städten und ländlichen Siedlungsgebieten des Landkreises Wesermarsch mit teilweise beengten Verkehrsverhältnissen. Das komplette Fahrzeug soll eine Gesamthöhe von 3.900 mm nicht überschreiten.Die Fahrzeuge haben den im Leistungsverzeichnis definierten Merkmalen und Anforderungen zu entsprechen.
Der Auftraggeber beschafft für die Durchführung der Entsorgungsdienstleistungen im Landkreis Wesermarsch 1 Stück Seitenlader-Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von ca. 26 Tonnen. Der Einsatz soll als Abfallsammelfahrzeug (gemäß DIN EN 1501-2) mit einem ≥ 27 ≤ 28 m³ großen Aufbau mit Schüttung für Abfallsammelbehälter nach DIN EN 840-1/-2/-3 zur Sammlung und zum Transport von Siedlungsabfällen (Rest- und Bioabfall) sowie recycelbarer Stoffe erfolgen. Der Einsatz erfolgt bei überwiegend ebener Topographie in den Städten und ländlichen Siedlungsgebieten des Landkreises Wesermarsch mit teilweise beengten Verkehrsverhältnissen. Das komplette Fahrzeug soll eine Gesamthöhe von 3.900 mm nicht überschreiten.Die Fahrzeuge haben den im Leistungsverzeichnis definierten Merkmalen und Anforderungen zu entsprechen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Müllfahrzeuge📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 260 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: GIB/20260720
Menge: 1 Stück
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber beschafft für die Durchführung der Entsorgungsdienstleistungen im Landkreis Wesermarsch 1 Stück Seitenlader-Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von ca. 26 Tonnen. Der Einsatz soll als Abfallsammelfahrzeug (gemäß DIN EN 1501-2) mit einem ≥ 27 ≤ 28 m³ großen Aufbau mit Schüttung für Abfallsammelbehälter nach DIN EN 840-1/-2/-3 zur Sammlung und zum Transport von Siedlungsabfällen (Rest- und Bioabfall) sowie recycelbarer Stoffe erfolgen. Der Einsatz erfolgt bei überwiegend ebener Topographie in den Städten und ländlichen Siedlungsgebieten des Landkreises Wesermarsch mit teilweise beengten Verkehrsverhältnissen. Das komplette Fahrzeug soll eine Gesamthöhe von 3.900 mm nicht überschreiten. Die Fahrzeuge haben den im Leistungsverzeichnis definierten Merkmalen und Anforderungen zu entsprechen.
Der Auftraggeber beschafft für die Durchführung der Entsorgungsdienstleistungen im Landkreis Wesermarsch 1 Stück Seitenlader-Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von ca. 26 Tonnen. Der Einsatz soll als Abfallsammelfahrzeug (gemäß DIN EN 1501-2) mit einem ≥ 27 ≤ 28 m³ großen Aufbau mit Schüttung für Abfallsammelbehälter nach DIN EN 840-1/-2/-3 zur Sammlung und zum Transport von Siedlungsabfällen (Rest- und Bioabfall) sowie recycelbarer Stoffe erfolgen. Der Einsatz erfolgt bei überwiegend ebener Topographie in den Städten und ländlichen Siedlungsgebieten des Landkreises Wesermarsch mit teilweise beengten Verkehrsverhältnissen. Das komplette Fahrzeug soll eine Gesamthöhe von 3.900 mm nicht überschreiten. Die Fahrzeuge haben den im Leistungsverzeichnis definierten Merkmalen und Anforderungen zu entsprechen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Müllverdichtungsfahrzeuge📦
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Die Verwendung von Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen in den technischen Spezifikationen: Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Lieferort für die Fahrzeuge ist der Sitz des Auftraggebers in Brake. Das Fahrzeug ist spätestens am im Angebot zugesicherten Termin an den Auftraggeber zu übergeben; näheres zur Übergabe regelt § 3 der Vertragsbedingungen (Teil D der Vergabeunterlagen)
Lieferort für die Fahrzeuge ist der Sitz des Auftraggebers in Brake. Das Fahrzeug ist spätestens am im Angebot zugesicherten Termin an den Auftraggeber zu übergeben; näheres zur Übergabe regelt § 3 der Vertragsbedingungen (Teil D der Vergabeunterlagen)
Postanschrift: Otto-Hahn-Straße 9
Postleitzahl: 26919
Stadt: Brake
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wesermarsch
🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2027-05-21 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
1. Erfüllungsort ist der Betriebshof der GIB Entsorgung Wesermarsch GmbH in 26919 Brake, Niedersachsen.
2. Die Lieferung des ausgeschriebenen Seitenlader-Müllsammelfahrzeuges erfolgt frei Verwendungsstelle.
Postanschrift: Otto-Hahn-Strasse 9
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
1. Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren durchgeführt.
2. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELViS.
3. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote auf Vollständigkeit, Eignung und Einhaltung der technischen Anforderungen geprüft.
4. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (Preis 100%), welches die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt.
1. Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren durchgeführt.
2. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELViS.
3. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote auf Vollständigkeit, Eignung und Einhaltung der technischen Anforderungen geprüft.
4. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (Preis 100%), welches die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt.
Rechtsgrundlage:
Das Vergabeverfahren wird als EU-weites offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
und § 15 der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GIB Entsorgung Wesermarsch GmbH
Otto-Hahn-Str. 9
D-26919 Brake
Raum 205
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der elektronisch eingegangenen Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch die Vergabestelle. Eine Teilnahme von Bietern am Öffnungstermin ist nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-08-24 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Die Öffnung der elektronisch eingegangenen Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch die Vergabestelle. Eine Teilnahme von Bietern am Öffnungstermin ist nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-14 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Angebote, die nicht die geforderten oder ggfs. nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters gegenüber dem Auftraggeber auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Angebote, die nicht die geforderten oder ggfs. nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters gegenüber dem Auftraggeber auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Kaufpreis für die Fahrzeuge ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung des Auftragnehmers zur Zahlung fällig. Geht die Rechnung vor Übergabe zu, beginnt die Zahlungsfrist erst mit der Übergabe der Fahrzeuge. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung. Als Zahlungstag gilt der Tag der Übergabe des Zahlungsauftrages an das Geldinstitut des Auftraggebers.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Kaufpreis für die Fahrzeuge ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung des Auftragnehmers zur Zahlung fällig. Geht die Rechnung vor Übergabe zu, beginnt die Zahlungsfrist erst mit der Übergabe der Fahrzeuge. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung. Als Zahlungstag gilt der Tag der Übergabe des Zahlungsauftrages an das Geldinstitut des Auftraggebers.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das Fahrzeug ist entsprechend den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses vollständig betriebsbereit zu liefern.
Der Auftragnehmer hat die technische Dokumentation, Betriebsanleitungen, Wartungsunterlagen sowie die erforderlichen Konformitäts- und Zulassungsnachweise in deutscher Sprache bereitzustellen.
Die Einweisung des Bedien- und Werkstattpersonals ist im Lieferumfang enthalten.
Die vollständigen Leistungsbedingungen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen
Das Fahrzeug ist entsprechend den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses vollständig betriebsbereit zu liefern.
Der Auftragnehmer hat die technische Dokumentation, Betriebsanleitungen, Wartungsunterlagen sowie die erforderlichen Konformitäts- und Zulassungsnachweise in deutscher Sprache bereitzustellen.
Die Einweisung des Bedien- und Werkstattpersonals ist im Lieferumfang enthalten.
Die vollständigen Leistungsbedingungen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: GIB Entsorgung Wesermarsch GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Ust.-IdNr.: DE 274851578
Abteilung: Technische Abteilung
Postanschrift: Otto-Hahn-Straße 9
Postleitzahl: 26919
Postort: Brake
Region: Wesermarsch
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: zimmermann@gib-entsorgung.de📧
Telefon: (04401) 9888-48📞
Fax: (04401) 9888-10 📠
URL: www.gib-entsorgung.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.gib-entsorgung.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E74866917🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E74866917🌏
Name: subreport ELViS
Webadresse der Steuergesetzgebung: www.gib-entsorgung.de🌏
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: http://gesetze-im-Internet.de
Webadresse der Umweltgesetzgebung: www.gib-entsorgung.de🌏
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: http://gesetze-im-Internet.de
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: http://gesetze-im-Internet.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: 04131-153306📞
Fax: 04131-152943 📠
URL: www.mw.niedersachen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er
kennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines interessierten Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er
kennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines interessierten Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 140-509459 (2026-07-21)