Lieferung eines Traktors (Neufahrzeug) mit alternativer Antriebsart (Rapsöl) für die Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech

Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs im Auftrag der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech

Lieferung eines Traktors (Neufahrzeug) mit alternativer Antriebsart (Rapsöl) für die Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Traktoren
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Traktors (Neufahrzeug) mit alternativer Antriebsart (Rapsöl) für die Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Traktoren 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs im Auftrag der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech
Postort: Niederschönenfeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.justiz.bayern.de 🌏
E-Mail: zevest@jv.bayern.de 📧
Fax: +49 9090706999 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8DCD7CA8-5CCC-447D-93D0-A5910B890728 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8DCD7CA8-5CCC-447D-93D0-A5910B890728 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-18 📅
Datum des Beginns: 2023-11-24 📅
Datum des Endes: 2024-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 179-560582
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.7: Das Datum des Beginns der Auftragsausführung bezieht sich unverbindlich auf den vom Auftraggeber geplanten Zuschlagszeitpunkt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Zu II.2.7: Das Datum des Beginns der Auftragsausführung bezieht sich unverbindlich auf den vom Auftraggeber geplanten Zuschlagszeitpunkt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Unternehmens (Mindestjahresumsatz)
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen). Erfolgt der Nachweis durch Verweis auf eine Präqualifizierung, sind zwingend die auftragsspezifischen Eignungsanforderungen zu beachten.
Mindeststandards:
Gefordert wird ein Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (landwirtschaftliche Fahrzeuge) in den letzten drei Geschäftsjahren von je mindestens 450.000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen). Erfolgt der Nachweis durch Verweis auf eine Präqualifizierung, sind zwingend die auftragsspezifischen Eignungsanforderungen zu beachten.
Mindeststandards:
Nachweis und Darstellung von mindestens drei vergleichbaren Referenzleistungen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (landwirtschaftliche Traktoren) in den letzten drei Jahren (beginnend ab September 2020).
Der Bezug zur gegenständlichen Leistung wird insbesondere definiert durch Leistungen (landwirtschaftliche Traktoren) ähnlicher Art.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:15

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Behörde des Justizvollzugs
Kontakt
Internetadresse: www.justiz.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8DCD7CA8-5CCC-447D-93D0-A5910B890728 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. ) Das amtliche Formular enthält keine Rubrik hinsichtlich einer Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB), deshalb erfolgt der Hinweis an dieser Stelle:
Bieter haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Die Erklärung erfolgt in Form einer Eigenerklärung (gemäß Vergabeunterlagen).
2.) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen.
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Demnach besteht ein Zuschlagsverbot, soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift ausweisen, unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Verbot betrifft Personen und Unternehmen, die sich als Bewerber oder Bieter unmittelbar an einem Vergabeverfahren beteiligen bzw. unmittelbarer Auftragnehmer sind. Daneben sind auch mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Personen und Unternehmen von dem Zuschlags- bzw. Vertragserfüllungsverbot erfasst, soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfällt. Das betrifft:
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− Unterauftragnehmer
− Lieferanten
− Unternehmen, deren Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden.
Bieter haben eine Erklärung abzugeben, ob eine verbotswidrige unmittelbare oder mittelbare Beteiligung vorliegt. Die Erklärung erfolgt in Form einer Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ansprech/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB (Präklusionsregelungen) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Beachten Sie zudem: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten (mit den abgegebenen Unterlagen/Angeboten) an die Vergabekammer zu leiten. Die Verfahrensbeteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu waren, teilen Sie konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: x
Postort: x
Quelle: OJS 2023/S 179-560582 (2023-09-13)
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