Lieferung eines UAV (unmanned aerial vehicle) für großräumige Messungen zur Nutzung im Rahmen der Aero-Gammaspektrometrie und einer halbjährlichen Wartung für 5 Jahre
Auftragsbekanntmachung (2026-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines UAV (unmanned aerial vehicle) -Drohne und Wartung über 5 Jahre
Referenznummer: 1336/24-006
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines UAV (unmanned aerial vehicle) für großräumige Messungen zur Nutzung im Rahmen der Aero-Gammaspektrometrie und einer halbjährlichen Wartung...”
Kurze Beschreibung
Lieferung eines UAV (unmanned aerial vehicle) für großräumige Messungen zur Nutzung im Rahmen der Aero-Gammaspektrometrie und einer halbjährlichen Wartung für 5 Jahre
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Unbemannte Luftfahrzeuge📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines UAV (unmanned aerial vehicle) für großräumige Messungen zur Nutzung im Rahmen der Aero-Gammaspektrometrie und einer halbjährlichen Wartung...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines UAV (unmanned aerial vehicle) für großräumige Messungen zur Nutzung im Rahmen der Aero-Gammaspektrometrie und einer halbjährlichen Wartung für 5 Jahre
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundesamt für Strahlenschutz, -Zentrale Warenannahme-, Ingolstädter Landstraße 1, 85764 Oberschleißheim”
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“keine” Vergabekriterien
Kriterium:
“Bitte entnehmen Sie dies aus Gründen der Übersichtlichkeit und Stringenz den Vergabeunterlagen - Dokument: 001. Bewerbungsbedingungen” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-19 10:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 38226 Salzgitter
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Beschäftigten der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bitte entnehmen Sie dies aus Gründen der Übersichtlichkeit und Stringenz den Vergabeunterlagen - Dokument: 001. Bewerbungsbedingungen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Bitte entnehmen Sie dies aus Gründen der Übersichtlichkeit und Stringenz den Vergabeunterlagen - Dokument: 001. Bewerbungsbedingungen”
“Die Verfahrensinformationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499400 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 075-263949 (2026-04-16)