Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines Umschlagbaggers für die Göttinger Entsorgungsbetriebe.
Für die Verladung von Altpapier und Altholz sowie zum Zwecke der Vorsortierung von Abfällen wird ein Umschlagbagger benötigt.
Der Bagger soll sowohl in einer Halle als auch im Freien verwendet werden.
Der Umschlagbagger und seine Anbaugeräte müssen allen die Technik, die Sicherheit und den Umgang betreffenden deutschen und europäischen Normen und Vorschriften in der neuesten Fassung entsprechen, unter anderem sind dies
— Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
— Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
— Unfallverhütungsvorschriften und weitere berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
_ StVZO, inkl. allen Anlagen
Es ist eine Vollgarantie von mindestens 36 Monaten oder mindestens 4 500 Betriebsstunden (je nachdem, welches Kriterium zuerst erreicht wird) für den Umschlagbagger inkl. aller Anbaugeräte und Teile zu gewährleisten.
Zum Beschaffungsumfang gehören insbesondere:
— Lieferung des Baggers inklusive aller dazugehörigen Komponenten, Anbauteile und Betriebsmittel
— Abladen und Herstellen der vollen Betriebsbereitschaft mit allen Anbauteilen/Zusatzgeräten und Betriebsmitteln
— Personaleinweisung (Bedienpersonal) für bis zu 8 Personen (mit Nachweis!).
— Personaleinweisung (Wartungs-/Reparaturpersonal) für bis zu 8 Personen
— Übergabe der geforderten und erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen
Die Schulung des Wartungs-/Reparaturpersonals des Auftraggebers muss so umfassend erfolgen, dass die notwendigen Wartungsarbeiten auch durch Mitarbeiter des Auftraggebers durchgeführt werden können.
Die Durchführung von Wartungs-/Instandhaltungsarbeiten durch den Auftraggeber darf keinen negativen Einfluss auf die Garantie- und Gewährleistungsansprüche haben.
Der Wartungsvertrag (incl. Reparaturpositionen) ist Bestandteil des Auftrages.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe mindestens einen Referenz-Standort in Deutschland zu benennen, an denen ein Bagger des angebotenen Typs und Ausrüstung in Betrieb ist.
Insbesondere hat der Bieter mit Angebotsabgabe -zum Zweck der Angebotswertung- einen Standort (mit Ansprechpartner) anzugeben, an dem ein Vor-Ort-Termin zur Begutachtung und Bedienung sichergestellt ist.
Die Vorführung muss im Zeitraum vom 05.09. - 20.09.2023 für mindestens 2 Stunden intensiv selbst fahren, testen und bewerten realisiert werden.
Sofern sich das Ergebnis der Vorführung im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote für den Bieter nicht mehr zuschlagentscheidend auswirken kann, behält sich der AG unter dem Aspekt eines wirtschaftlichen
und effektiven Vergabeverfahren vor, auf eine Vorführung zu verzichten. Hierüber wird der Bieter unverzüglich im Rahmen des § 134 GWB schriftlich benachrichtigt.