Lieferung elektrischer Energie für RLM-Abnahmestellen des Abwasserzweckverbandes "Unterer Wiesbach" und der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR
Lieferung von Öko-Strom für die 4 RLM-Abnahmestellen des Abwasserzweckverbandes "Unterer Wiesbach" und der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-15.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung elektrischer Energie für RLM-Abnahmestellen des Abwasserzweckverbandes "Unterer Wiesbach" und der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen...”
Titel
Lieferung elektrischer Energie für RLM-Abnahmestellen des Abwasserzweckverbandes "Unterer Wiesbach" und der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR
2023-00-512
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Öko-Strom für die 4 RLM-Abnahmestellen des Abwasserzweckverbandes "Unterer Wiesbach" und der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Mainz-Bingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gem. Verzeichnis der Abnahmestellen
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Öko-Strom für die 4 RLM-Abnahmestellen des Abwasserzweckverbandes "Unterer Wiesbach" und der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragspartner können einvernehmlich einmalig den Stromliefervertrag um ein weiteres Jahr verlängern.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 5
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-16
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-06-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-15 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP6YY4YMWX
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
URL: www.mwvlw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Nach der Entscheidung über den Zuschlag werden die nicht obsiegenden Bieter darüber informiert, welchem Unternehme
der Zuschlag erteilt werden soll. Dabei gilt § 134 Abs. 2 GWB, wonach der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung
der auf elektronischem Weg oder per Telefax versendeten Information geschlossen werden darf. Die Vergabestelle wird
dabei von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Information per E-Mail zu versenden
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 096-301541 (2023-05-15)