Lieferung von ca. 4.200.000 kWh/Jahr zertifiziertem Ökostrom.
Davon 1.700.000 kWh/Jahr für 200 SLP-Abnahmestellen und 2.500.000 kWh/Jahr für 12 RLM-Abnahmestellen des Zweckverbandes KÜHLUNG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-31.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Elektroenergie RLM- und SLP-Abnahmestellen 2024 und 2025
23-1215
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von ca. 4.200.000 kWh/Jahr zertifiziertem Ökostrom.
Davon 1.700.000 kWh/Jahr für 200 SLP-Abnahmestellen und 2.500.000 kWh/Jahr für 12...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von ca. 4.200.000 kWh/Jahr zertifiziertem Ökostrom.
Davon 1.700.000 kWh/Jahr für 200 SLP-Abnahmestellen und 2.500.000 kWh/Jahr für 12 RLM-Abnahmestellen des Zweckverbandes KÜHLUNG.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Landkreis Rostock🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Doberan, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von ca. 4.200.000 kWh/Jahr zertifiziertem Ökostrom.
Davon 1.700.000 kWh/Jahr für 200 SLP-Abnahmestellen und 2.500.000 kWh/Jahr für 12...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von ca. 4.200.000 kWh/Jahr zertifiziertem Ökostrom.
Davon 1.700.000 kWh/Jahr für 200 SLP-Abnahmestellen und 2.500.000 kWh/Jahr für 12 RLM-Abnahmestellen des Zweckverbandes KÜHLUNG.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“GWB, §123 Abs. 2 GWB und §124 GWB, dem Nichtvorliegen von Untersagung oder Bedenken der Regulierungsbehörde zu Ausübung der Tätigkeit gemäß §5 EnWD mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
GWB, §123 Abs. 2 GWB und §124 GWB, dem Nichtvorliegen von Untersagung oder Bedenken der Regulierungsbehörde zu Ausübung der Tätigkeit gemäß §5 EnWD mit seinem Angebot vorzulegen.
-Auszug aus dem Handelsregister
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Fragebogen zu Umsatzentwicklung der Jahre 2020, 2021 und 2022 entsprechend dem hierfür vorgesehenem Formular ist mit dem Angebot einzureichen.
- Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Fragebogen zu Umsatzentwicklung der Jahre 2020, 2021 und 2022 entsprechend dem hierfür vorgesehenem Formular ist mit dem Angebot einzureichen.
- Nachweis zur Haftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend dem hierfür vorgesehenem Formular ist bei Bedarf mit dem Angebot einzureichen.
- Verpflichtungserklärung zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend dem hierfür vorgesehenem Formular ist bei Bedarf mit dem Angebot einzureichen.
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt ist entsprechend dem hierfür vorgesehenem Formular mit dem Angebot einzureichen
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Externe Zertifizierung des Ökostromproduktes
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-12
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-05-12
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zweckverband KÜHLUNG, Kammerhof 4, 18209 Bad Doberan
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385588-5165📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 385588485-5817 📠
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 068-203548 (2023-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung Elektroenergie RLM- und SLP-Abnahmestellen 2024 und 2025
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1143525.70 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von ca. 4.200.000 kWh/Jahr zertifiziertem Ökostrom.
Davon 1.700.000 kWh/Jahr für 200 SLP-Abnahmestellen und 2.500.000 kWh/Jahr für 12...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von ca. 4.200.000 kWh/Jahr zertifiziertem Ökostrom.
Davon 1.700.000 kWh/Jahr für 200 SLP-Abnahmestellen und 2.500.000 kWh/Jahr für 12 RLM-Abnahmestellen des Zweckverbandes KÜHLUNG
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 068-203548
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 22-1358
Titel: Lieferung Elektroenergie RLM- und SLP-Abnahmestellen 2024 und 2025
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zweckverband KÜHLUNG Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung
Postanschrift: Kammerhof 4
Postort: Bad Doberan
Postleitzahl: 18209
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38203713600📞
E-Mail: h.kuehner@zvk-dbr.de📧
Region: Landkreis Rostock🏙️
URL: www.zvk-dbr.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1143525.70 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Landes MecklenburgVorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit”
URL: https://www.regierungmv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)
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Quelle: OJS 2023/S 110-342247 (2023-06-05)