Lieferung Elektroenergie RLM- und SLP-Abnahmestellen 2024 und 2025

Zweckverband Kühlung Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung

Lieferung von ca. 4.200.000 kWh/Jahr zertifiziertem Ökostrom.
Davon 1.700.000 kWh/Jahr für 200 SLP-Abnahmestellen und 2.500.000 kWh/Jahr für 12 RLM-Abnahmestellen des Zweckverbandes KÜHLUNG.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-31 Auftragsbekanntmachung
2023-06-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-03-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 23-1215
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 4.200.000 kWh/Jahr zertifiziertem Ökostrom. Davon 1.700.000 kWh/Jahr für 200 SLP-Abnahmestellen und 2.500.000 kWh/Jahr für 12 RLM-Abnahmestellen des Zweckverbandes KÜHLUNG.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Landkreis Rostock 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband KÜHLUNG Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung
Postanschrift: Kammerhof 4
Postleitzahl: 18209
Postort: Bad Doberan
Kontakt
Internetadresse: http://www.zvk-dbr.de 🌏
E-Mail: h.kuehner@zvk-dbr.de 📧
Telefon: +49 382037130 📞
Fax: +49 3820371310 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2728028/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-31 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-05 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 068-203548
ABl. S-Ausgabe: 68

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 4.200.000 kWh/Jahr zertifiziertem Ökostrom.
Davon 1.700.000 kWh/Jahr für 200 SLP-Abnahmestellen und 2.500.000 kWh/Jahr für 12 RLM-Abnahmestellen des Zweckverbandes KÜHLUNG.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Doberan, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
GWB, §123 Abs. 2 GWB und §124 GWB, dem Nichtvorliegen von Untersagung oder Bedenken der Regulierungsbehörde zu Ausübung der Tätigkeit gemäß §5 EnWD mit seinem Angebot vorzulegen.
-Auszug aus dem Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Fragebogen zu Umsatzentwicklung der Jahre 2020, 2021 und 2022 entsprechend dem hierfür vorgesehenem Formular ist mit dem Angebot einzureichen.
- Nachweis zur Haftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend dem hierfür vorgesehenem Formular ist bei Bedarf mit dem Angebot einzureichen.
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt ist entsprechend dem hierfür vorgesehenem Formular mit dem Angebot einzureichen
Mindeststandards: Externe Zertifizierung des Ökostromproduktes

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Zweckverband KÜHLUNG, Kammerhof 4, 18209 Bad Doberan

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zweckverband KÜHLUNG, Kammerhof 4, 18209 Bad Doberan
Internetadresse: www.zvk-dbr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2728028/zustellweg-auswaehlen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385588-5165 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 385588485-5817 📠
Internetadresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 068-203548 (2023-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung Elektroenergie RLM- und SLP-Abnahmestellen 2024 und 2025
Gesamtwert des Auftrags: 1143525.70 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 110-342247
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 068-203548
ABl. S-Ausgabe: 110

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 4.200.000 kWh/Jahr zertifiziertem Ökostrom.
Davon 1.700.000 kWh/Jahr für 200 SLP-Abnahmestellen und 2.500.000 kWh/Jahr für 12 RLM-Abnahmestellen des Zweckverbandes KÜHLUNG

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-26 📅
Name: Zweckverband KÜHLUNG Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung
Postanschrift: Kammerhof 4
Postort: Bad Doberan
Postleitzahl: 18209
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38203713600 📞
E-Mail: h.kuehner@zvk-dbr.de 📧
Land: Landkreis Rostock 🏙️
Internetadresse: www.zvk-dbr.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1143525.70 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes MecklenburgVorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Internetadresse: https://www.regierungmv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 110-342247 (2023-06-05)