Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer automatischen Schallgeschwindigkeitsprofilmessanlage (ASVPA) für VWFS ATAIR

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Für das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sind die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer automatischen Schallgeschwindigkeitsprofilmessanlage (ASVPA) durchzuführen. Die Anlage ist auf dem Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiff ATAIR fest zu installieren und als dauerhaft zu verwendendes Messsystem in die bereits vorhandene Vermessungsanlage zu integrieren. Das System wird neben wissenschaftlichen Anwendungen hauptsächlich in den Aufgabenbereichen Seevermessung und Wracksuche in der Nordsee und Ostsee eingesetzt, hier zur Korrektur hydroakustischer Messungen.

Deadline

Deadline 2026-06-30

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer automatischen Schallgeschwindigkeitsprofilmessanlage (ASVPA) für VWFS ATAIR
Referenznummer: 1114/008/00044
Kurze Beschreibung:
Für das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sind die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer automatischen Schallgeschwindigkeitsprofilmessanlage (ASVPA) durchzuführen. Die Anlage ist auf dem Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiff ATAIR fest zu installieren und als dauerhaft zu verwendendes Messsystem in die bereits vorhandene Vermessungsanlage zu integrieren. Das System wird neben wissenschaftlichen Anwendungen hauptsächlich in den Aufgabenbereichen Seevermessung und Wracksuche in der Nordsee und Ostsee eingesetzt, hier zur Korrektur hydroakustischer Messungen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Vermessungstechnische, hydrografische, ozeanografische und hydrologische Instrumente und Geräte 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 1114/008/00044
Stadt: Die Lieferung des Gesamtsystems erfolgt an den Liegeplatz des VWFS ATAIR in Bremerhaven (D)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bremerhaven, Kreisfreie Stadt 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewährleistung
Nachhaltigkeit
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Alle gem. §§ 56 ff VgV zur Nachforderung zugelassenen Nachforderungen
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eine Übersicht aller Eignungskriterien entnehmen Sie bitte der Anlage A "Übersicht der Eignungskritierien".
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Neben den Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB gelten ggf. weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen zu finden sind.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Nationale Registrierungsnummer: 991-01889-13
Postleitzahl: 20359
Postort: Hamburg
Region: Hamburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bsh.de 📧
Telefon: 000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=860669 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=860669 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters. Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters. MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN: - Angebotsschreiben - Eigenerklärung zur Eignung - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Russland Sanktionen) - Leistungsverzeichnis - Gerätekonzept - ggf. Verzeichnis anderer Unternehmen (Verzeichnis der Unterauftragnehmer) - ggf. bei Eignungsleihe jeweils Eigenerklärung der Nachunternehmer - ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - ggf. Umweltmanagementzertifikat AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN: - Urkalkulation DATENSCHUTZ Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien ,betreffen. Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
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Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +4922894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 093-330819 (2026-05-13)