Die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (nachfolgend MOIN GmbH) ist ein neu gegründetes kommunales Verkehrsunternehmen in 100%iger Trägerschaft des Landkreises Lüneburg. Mit Erhalt der Direktvergabe und der anstehenden Betriebsaufnahme am 1. Januar 2026 übernimmt die MOIN die zentrale Verantwortung für Planung, Organisation und Steuerung des gesamten Stadt- und Regionalbusverkehrs im Land-kreis. Aktuell werden in der stark ländlich geprägten Region 75 Linien mit rund 180 Bussen bedient. Die MOIN GmbH plant die Einführung eines automatischen Fahrgastzählsystems (AFZS) in ihre Busflotte. Aufgrund des großen Aufwandes für händische Nachfrageerhebungen gibt es bisher keine systematische und aktuelle Datengrundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung im Landkreis Lüneburg. Ziel dieses Vorhabens ist es, die Fahrzeuge im Jahr 2026 im ÖPNV des Landkreises Lüneburg eingesetzten Busse mit AFZS auszustatten um somit - eine umfassende und jeweils aktuelle Datengrundlage für die künftige Angebotsplanung und Fahrplangestaltung im Stadt- und Regionalbusverkehr zu erhalten; - die eingesetzten Fahrzeuggrößen systematisch an die festgestellte Nachfrage anpassen zu können; - einen präzisen Datenbestand für weitergehende Analysen und Konzepte zu erhalten. Der Versand der aufgezeichneten Zähldateien erfolgt in Echtzeit als Gesamtpaket gemäß VDV-457 über eine separate Sendeinrichtung (Router und Antenne) an den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Server, so dass die Daten zeitnah im System zur Verfügung stehen. Neben den 180 Fahrzeugen, die im Rahmen dieser Ausschreibung mit Sensoren für ein automatisches Fahrgastzählsystem ausgestattet werden sollen, sind bei der MOIN GmbH bereits Fahrzeuge mit Sensoren des Typs IRMA der Firma IRIS im Einsatz. Um einen einheitlichen Betrieb sowie die Weiterverwendung der vorhandenen Sensorik zu gewährleisten, muss das zu beschaffende System mit den bereits installierten Sensoren kompatibel sein. In den von der MOIN GmbH bestellten Elektrobussen des Typs E-Citaro und E-Citaro K der Firma Mercedes erfolgt direkt im Werk eine Verkabelung der Busse in Bezug auf das automatische Fahrgastzählsystem (AFZS). Dies betrifft 28 von den 180 Fahrzeugen. Die übrigen 152 Fahrzeuge setzen sich aus verschiedenen Herstellern und Typen zusammen. In allen Fahrzeugen wurde eine Verkabelung von IVU eingebaut. Ein Verkabelungsplan wird den Unterlagen beigefügt. Schon verbaute Hardware in den Bussen kann, wenn die Bieter die komplette Funktionalität garantieren, mit genutzt werden. Für die Ankopplung an die vorhandene Software muss ein zusätzlicher Switch mit eingeplant und eingebaut werden. Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines automatischen Fahrgastzählsystems (AFZS) in Bussen
Referenznummer: Moin GmbH Landkreis Lüneburg
Kurze Beschreibung:
Die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (nachfolgend MOIN GmbH) ist ein neu gegründetes kommunales Verkehrsunternehmen in 100%iger Trägerschaft des Landkreises Lüneburg. Mit Erhalt der Direktvergabe und der anstehenden Betriebsaufnahme am 1. Januar 2026 übernimmt die MOIN die zentrale Verantwortung für Planung, Organisation und Steuerung des gesamten Stadt- und Regionalbusverkehrs im Land-kreis. Aktuell werden in der stark ländlich geprägten Region 75 Linien mit rund 180 Bussen bedient. Die MOIN GmbH plant die Einführung eines automatischen Fahrgastzählsystems (AFZS) in ihre Busflotte. Aufgrund des großen Aufwandes für händische Nachfrageerhebungen gibt es bisher keine systematische und aktuelle Datengrundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung im Landkreis Lüneburg. Ziel dieses Vorhabens ist es, die Fahrzeuge im Jahr 2026 im ÖPNV des Landkreises Lüneburg eingesetzten Busse mit AFZS auszustatten um somit - eine umfassende und jeweils aktuelle Datengrundlage für die künftige Angebotsplanung und Fahrplangestaltung im Stadt- und Regionalbusverkehr zu erhalten; - die eingesetzten Fahrzeuggrößen systematisch an die festgestellte Nachfrage anpassen zu können; - einen präzisen Datenbestand für weitergehende Analysen und Konzepte zu erhalten. Der Versand der aufgezeichneten Zähldateien erfolgt in Echtzeit als Gesamtpaket gemäß VDV-457 über eine separate Sendeinrichtung (Router und Antenne) an den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Server, so dass die Daten zeitnah im System zur Verfügung stehen. Neben den 180 Fahrzeugen, die im Rahmen dieser Ausschreibung mit Sensoren für ein automatisches Fahrgastzählsystem ausgestattet werden sollen, sind bei der MOIN GmbH bereits Fahrzeuge mit Sensoren des Typs IRMA der Firma IRIS im Einsatz. Um einen einheitlichen Betrieb sowie die Weiterverwendung der vorhandenen Sensorik zu gewährleisten, muss das zu beschaffende System mit den bereits installierten Sensoren kompatibel sein. In den von der MOIN GmbH bestellten Elektrobussen des Typs E-Citaro und E-Citaro K der Firma Mercedes erfolgt direkt im Werk eine Verkabelung der Busse in Bezug auf das automatische Fahrgastzählsystem (AFZS). Dies betrifft 28 von den 180 Fahrzeugen. Die übrigen 152 Fahrzeuge setzen sich aus verschiedenen Herstellern und Typen zusammen. In allen Fahrzeugen wurde eine Verkabelung von IVU eingebaut. Ein Verkabelungsplan wird den Unterlagen beigefügt. Schon verbaute Hardware in den Bussen kann, wenn die Bieter die komplette Funktionalität garantieren, mit genutzt werden. Für die Ankopplung an die vorhandene Software muss ein zusätzlicher Switch mit eingeplant und eingebaut werden. Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (nachfolgend MOIN GmbH) ist ein neu gegründetes kommunales Verkehrsunternehmen in 100%iger Trägerschaft des Landkreises Lüneburg. Mit Erhalt der Direktvergabe und der anstehenden Betriebsaufnahme am 1. Januar 2026 übernimmt die MOIN die zentrale Verantwortung für Planung, Organisation und Steuerung des gesamten Stadt- und Regionalbusverkehrs im Land-kreis. Aktuell werden in der stark ländlich geprägten Region 75 Linien mit rund 180 Bussen bedient. Die MOIN GmbH plant die Einführung eines automatischen Fahrgastzählsystems (AFZS) in ihre Busflotte. Aufgrund des großen Aufwandes für händische Nachfrageerhebungen gibt es bisher keine systematische und aktuelle Datengrundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung im Landkreis Lüneburg. Ziel dieses Vorhabens ist es, die Fahrzeuge im Jahr 2026 im ÖPNV des Landkreises Lüneburg eingesetzten Busse mit AFZS auszustatten um somit - eine umfassende und jeweils aktuelle Datengrundlage für die künftige Angebotsplanung und Fahrplangestaltung im Stadt- und Regionalbusverkehr zu erhalten; - die eingesetzten Fahrzeuggrößen systematisch an die festgestellte Nachfrage anpassen zu können; - einen präzisen Datenbestand für weitergehende Analysen und Konzepte zu erhalten. Der Versand der aufgezeichneten Zähldateien erfolgt in Echtzeit als Gesamtpaket gemäß VDV-457 über eine separate Sendeinrichtung (Router und Antenne) an den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Server, so dass die Daten zeitnah im System zur Verfügung stehen. Neben den 180 Fahrzeugen, die im Rahmen dieser Ausschreibung mit Sensoren für ein automatisches Fahrgastzählsystem ausgestattet werden sollen, sind bei der MOIN GmbH bereits Fahrzeuge mit Sensoren des Typs IRMA der Firma IRIS im Einsatz. Um einen einheitlichen Betrieb sowie die Weiterverwendung der vorhandenen Sensorik zu gewährleisten, muss das zu beschaffende System mit den bereits installierten Sensoren kompatibel sein. In den von der MOIN GmbH bestellten Elektrobussen des Typs E-Citaro und E-Citaro K der Firma Mercedes erfolgt direkt im Werk eine Verkabelung der Busse in Bezug auf das automatische Fahrgastzählsystem (AFZS). Dies betrifft 28 von den 180 Fahrzeugen. Die übrigen 152 Fahrzeuge setzen sich aus verschiedenen Herstellern und Typen zusammen. In allen Fahrzeugen wurde eine Verkabelung von IVU eingebaut. Ein Verkabelungsplan wird den Unterlagen beigefügt. Schon verbaute Hardware in den Bussen kann, wenn die Bieter die komplette Funktionalität garantieren, mit genutzt werden. Für die Ankopplung an die vorhandene Software muss ein zusätzlicher Switch mit eingeplant und eingebaut werden. Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Im Folgenden ist dargestellt, zu welchem Zweck die MOIN GmbH die Zähldaten verwenden will und welchen Anforderungen das zu beschaffende System im Ergebnis zu genügen hat. Ggf. leiten sich aus Sicht des Auftragnehmers aus diesen weitere, über die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Aspekte hinausgehende, technische oder prozessuale Merkmale ab, die durch den Auftragnehmer beschrieben und als Angebotsbestandteil eingebracht werden können. Die Zähldaten werden zu folgenden Zwecken benötigt: 1. Ermittlung von Linienbeförderungsfällen (Haltestellenbezogene Ein- und Aussteigerzahlen, einzelne Kurse, einzelne Linie, Tagesganglinien, Gesamtnachfrage etc.) ggf. mit entsprechendem Hochrechnungstool als Grundlage für - Einnahmeaufteilung - Statistik - Netz- und Betriebsplanung - Planung der Infrastruktur - Festlegung von Prüfquoten 2. Ermittlung von aktuellen und abschnittsbezogenen Besetztgraden als Grundlage für - Fahrgastinformationen in Echtzeit - Kurzfristige Disposition, beispielsweise bei Betriebsstörungen und im Eventverkehr - Netz- und Betriebsplanung - Anpassung von Gefäßgrößen im Rahmen zukünftiger Beschaffungsprozesse 3. Erfassung von Objekten (Rollstühle, Fahrräder, Kinderwagen etc.) als Grundlage für - Fahrgastinformationen in Echtzeit - Kurzfristige Disposition, beispielsweise bei Überlastung der Mehrzweckabteile - Netz- und Betriebsplanung - Anpassung von Gefäßgrößen im Rahmen zukünftiger Beschaffungsprozesse Vorrangig ist die Erfüllung der unter Absatz 2 Ziffer 1 dargestellten Anforderungen. Die Anforderungen zu Ziffern 2 und 3 sind vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses umzusetzen, sobald bei der MOIN GmbH sämtliche anderen in diesen Zusammen-hängen erforderlichen Systeme und Prozesse aufgebaut sind. Alle Sensoren müssen Objekte (Rollstühle, Fahrräder, Kinderwagen, etc.) und Einsteiger unter 120 cm Körpergröße (mit der Zählgenauigkeit von mindestens 99 %) erkennen und das gesamte System muss final in der Lage sein, Daten in Echtzeit bereitzustellen. Diese Daten müssen aus dem AFZS über die einschlägigen VDV Datenschnittstellenformate bereitgestellt werden. Der MOIN GmbH ist der uneingeschränkte Zugriff auf sämtliche Daten, auch auf die Rohdaten zu ermöglichen. Das zu beschaffende System muss die dargestellten Anforderungen erfüllen. Neben dem Preisblatt ist eine exakte Beschreibung des Systemaufbaus, der einzelnen Komponenten und der einzelnen Angebotsbausteine durch den jeweiligen Bieter vorzulegen. Der Zeitraum für Lieferung und Montage ist bis Ende 2026 vorgesehen. Erfüllungsorte der Montage sind die Betriebshöfe der MOIN GmbH in der Gebrüder-Heyn-Straße 18 in 21337 Lüneburg und die Betriebshöfe der Subunternehmer der MOIN GmbH im Bereich Lüneburg. Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Im Folgenden ist dargestellt, zu welchem Zweck die MOIN GmbH die Zähldaten verwenden will und welchen Anforderungen das zu beschaffende System im Ergebnis zu genügen hat. Ggf. leiten sich aus Sicht des Auftragnehmers aus diesen weitere, über die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Aspekte hinausgehende, technische oder prozessuale Merkmale ab, die durch den Auftragnehmer beschrieben und als Angebotsbestandteil eingebracht werden können. Die Zähldaten werden zu folgenden Zwecken benötigt: 1. Ermittlung von Linienbeförderungsfällen (Haltestellenbezogene Ein- und Aussteigerzahlen, einzelne Kurse, einzelne Linie, Tagesganglinien, Gesamtnachfrage etc.) ggf. mit entsprechendem Hochrechnungstool als Grundlage für - Einnahmeaufteilung - Statistik - Netz- und Betriebsplanung - Planung der Infrastruktur - Festlegung von Prüfquoten 2. Ermittlung von aktuellen und abschnittsbezogenen Besetztgraden als Grundlage für - Fahrgastinformationen in Echtzeit - Kurzfristige Disposition, beispielsweise bei Betriebsstörungen und im Eventverkehr - Netz- und Betriebsplanung - Anpassung von Gefäßgrößen im Rahmen zukünftiger Beschaffungsprozesse 3. Erfassung von Objekten (Rollstühle, Fahrräder, Kinderwagen etc.) als Grundlage für - Fahrgastinformationen in Echtzeit - Kurzfristige Disposition, beispielsweise bei Überlastung der Mehrzweckabteile - Netz- und Betriebsplanung - Anpassung von Gefäßgrößen im Rahmen zukünftiger Beschaffungsprozesse Vorrangig ist die Erfüllung der unter Absatz 2 Ziffer 1 dargestellten Anforderungen. Die Anforderungen zu Ziffern 2 und 3 sind vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses umzusetzen, sobald bei der MOIN GmbH sämtliche anderen in diesen Zusammen-hängen erforderlichen Systeme und Prozesse aufgebaut sind. Alle Sensoren müssen Objekte (Rollstühle, Fahrräder, Kinderwagen, etc.) und Einsteiger unter 120 cm Körpergröße (mit der Zählgenauigkeit von mindestens 99 %) erkennen und das gesamte System muss final in der Lage sein, Daten in Echtzeit bereitzustellen. Diese Daten müssen aus dem AFZS über die einschlägigen VDV Datenschnittstellenformate bereitgestellt werden. Der MOIN GmbH ist der uneingeschränkte Zugriff auf sämtliche Daten, auch auf die Rohdaten zu ermöglichen. Das zu beschaffende System muss die dargestellten Anforderungen erfüllen. Neben dem Preisblatt ist eine exakte Beschreibung des Systemaufbaus, der einzelnen Komponenten und der einzelnen Angebotsbausteine durch den jeweiligen Bieter vorzulegen. Der Zeitraum für Lieferung und Montage ist bis Ende 2026 vorgesehen. Erfüllungsorte der Montage sind die Betriebshöfe der MOIN GmbH in der Gebrüder-Heyn-Straße 18 in 21337 Lüneburg und die Betriebshöfe der Subunternehmer der MOIN GmbH im Bereich Lüneburg. Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Erfüllungsorte der Montage sind die Betriebshöfe der MOIN GmbH in der Gebrüder-Heyn-Straße 18 in 21337 Lüneburg und die Betriebshöfe der Subunternehmer der MOIN GmbH im Bereich Lüneburg.
Postanschrift: Gebrüder-Heyn-Straße 18
Postleitzahl: 21337
Stadt: Lüneburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorlage eines realisierbaren Konzept anhand der Leistungsbeschreibung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Kostenkriterium (Name): Gesamtpreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Geschwindigkeit der Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zählgenauigkeit
Reaktionszeit bei Störungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusicherung Material- und Personalverfügbarkeit ab Zuschlag
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-14 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Elektronisch über DTVP.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Ort des Eröffnungstermins: Elektronisch über DTVP.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen werden nach den gesetzlichen Regelungen nachgefordert, vgl. insbesondere § 51 SektVO.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn Hinweis: Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen 1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2026: 13,90 Euro, ab 01.01.2027: 14,60 Euro) zu zahlen und 2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: - den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG. Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen: Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen. vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn Hinweis: Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen 1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2026: 13,90 Euro, ab 01.01.2027: 14,60 Euro) zu zahlen und 2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: - den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG. Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen: Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen. vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 3. Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 3. Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung (Ausschlusskriterium): - Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen: - Für Personen- und Sachschäden: EUR 5 Mio. - Für Vermögensschäden: EUR 5 Mio. alternativ zu vorstehender Erklärung - Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken. vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung (Ausschlusskriterium): - Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen: - Für Personen- und Sachschäden: EUR 5 Mio. - Für Vermögensschäden: EUR 5 Mio. alternativ zu vorstehender Erklärung - Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken. vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlusskriterium: Bitte reichen Sie als Mindestanforderung drei Referenzprojekte über die Lieferung, Implementierung und/oder Inbetriebnahme von automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) ein. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: 01.07.2021) erfolgreich abgeschlossen oder sich in einem fortgeschrittenen Betriebszustand befinden und hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: - Mindestumfang (mindestens 50 Fahrzeuge), - Gesamtauftragswert von min. 1,5 Millionen Euro - Integration mit VDV 300/301, VDV 457/435, - Nachweis erzielter Zählgenauigkeit und stabiler Systemintegration als Anlage Bitte füllen Sie zudem den Referenzbogen für alle drei Referenzen aus und reichen Sie den Nachweis der erzielten Zählgenauigkeit und stabiler Systemintegration als Anlage bei. vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausschlusskriterium: Bitte reichen Sie als Mindestanforderung drei Referenzprojekte über die Lieferung, Implementierung und/oder Inbetriebnahme von automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) ein. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: 01.07.2021) erfolgreich abgeschlossen oder sich in einem fortgeschrittenen Betriebszustand befinden und hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: - Mindestumfang (mindestens 50 Fahrzeuge), - Gesamtauftragswert von min. 1,5 Millionen Euro - Integration mit VDV 300/301, VDV 457/435, - Nachweis erzielter Zählgenauigkeit und stabiler Systemintegration als Anlage Bitte füllen Sie zudem den Referenzbogen für alle drei Referenzen aus und reichen Sie den Nachweis der erzielten Zählgenauigkeit und stabiler Systemintegration als Anlage bei. vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: vgl. § 6 Anlage 2_Vertragsmuster
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter muss alle in den Vergabeunterlagen benannten Mindestkriterien erfüllen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg
Nationale Registrierungsnummer: HRB 210 709
Postanschrift: Gebrüder-Heyn-Straße 18
Postleitzahl: 21337
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Leitung Verkehrsplanung
E-Mail: merle.riecke@moin-lg.de📧
Telefon: +49 41312277120📞
URL: https://www.moin-lg.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DBTMQG9/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DBTMQG9🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DBTMQG9🌏
Name: Bitte stellen Sie Ihre Bieterfragen über die Bieterkommunikation.
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 840590-2025
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DBTMQG9#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: 04131/15-3306
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131 15 3306📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 155-560334 (2026-08-11)